Kurz gefasst
Söder sagte am Donnerstag, 22. Oktober, Bayern sei mit Hessen und Baden-Württemberg über eine Extremismusklausel im Länderfinanzausgleich im Gespräch.
Söder nannte Sachsen-Anhalt und Berlin als die Länder, die ihre Unterstützung verlieren würden, sollten sich dort wie erwartet AfD- oder Linke-geführte Regierungen bilden.
Artikel 107 des Grundgesetzes stützt den Finanzausgleich auf die Finanzkraft, und Gordon Schnieder (CDU), Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, lehnt die Klausel ab.
Linke, Grüne und SPD kündigten am Samstag, 17. Oktober, Sondierungsgespräche an; der Parteitag der Linken entscheidet am 31. Oktober über die Aufnahme förmlicher Verhandlungen.

- 19.10.SPD-Landesvorstand und Parteikonferenz der Grünen billigen die Gespräche
- 22.10.Söder sagt, Bayern sei im Gespräch über eine Extremismusklausel im Finanzausgleich
- 31.10.Der Parteitag der Linken entscheidet über förmliche Koalitionsverhandlungen
Eine Extremismusklausel für den Finanzausgleich
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will mit den übrigen Geberländern eine Extremismusklausel im Länderfinanzausgleich durchsetzen. In einem am Donnerstag, 22. Oktober, veröffentlichten Interview mit der Augsburger Allgemeinen sagte er, Bayern spreche mit Hessen und Baden-Württemberg über die Idee. Geberländer sind derzeit Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. Nach dem Vorschlag sollen von Extremisten regierte Länder keine Unterstützung der Geberländer erhalten, und Söder nannte Sachsen-Anhalt und Berlin als die Länder, die es treffen würde, sollten sich ihre Regierungsbildungen wie erwartet vollziehen.
„Wir sind mit Hessen und Baden-Württemberg im Gespräch über eine Extremismusklausel für den Finanzausgleich zwischen den Ländern.“
Sachsen-Anhalt, Berlin und AfD und Linke
Der Vorschlag markiert eine Kehrtwende in Söders Haltung. Nach dem Sieg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hatte er es als absurd bezeichnet, dem Land die Ausgleichsmittel als Strafe zu streichen, und argumentiert, das System müsse grundsätzlich geändert werden, dürfe aber nicht dazu dienen, ein Land zu bestrafen. Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt stuft die dortige AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Kein Landesverband der Linken gilt derzeit als extremistisch, allerdings werden in einigen Ländern einzelne Strukturen der Partei beobachtet. In Berlin hat die Linke am 20. September die Wahl zum Abgeordnetenhaus deutlich gewonnen, und Söder hat den Hauptstadtvertrag zur Disposition gestellt, sollte die Partei den Senat führen und zugleich an ihren Plänen zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen festhalten.
Koalitionsgespräche in Berlin
Am Samstag, 17. Oktober, kündigten Linke, Grüne und SPD in Berlin ein gemeinsames Sondierungspapier und den Beginn von Koalitionsgesprächen an. Der SPD-Landesvorstand und eine Parteikonferenz der Grünen billigten den Kurs am Montagabend, 19. Oktober. Der Parteitag der Linken entscheidet am 31. Oktober, ob die Partei förmlich in Koalitionsverhandlungen eintritt. Antisemitismusvorwürfe gegen einzelne Linke-Mitglieder überschatten den Prozess, und führende Unionspolitiker kritisieren die Vergesellschaftungspläne der möglichen Partner scharf. Bei der Herbstklausur der CSU-Landtagsfraktion im Kloster Banz argumentierte Söder, „extremistische Politik, antidemokratische Politik und vor allem antisemitische Politik“ dürften nicht belohnt werden. Er warnte, die entstehende Berliner Regierung drohe dem internationalen Ansehen Deutschlands schweren Schaden zuzufügen.
„Das werde ich mir nicht tatenlos ansehen.“
Verfassungsrechtliche Grenzen und Reaktionen
Artikel 107 des Grundgesetzes knüpft den Finanzausgleich an die Finanzkraft der Länder und nicht an die Zusammensetzung ihrer Regierungen – dem widerspricht der Vorschlag. Artikel 143f sieht ein besonderes Verfahren für eine Neuordnung der Finanzbeziehungen nach dem 31. Dezember 2030 vor. Gordon Schnieder (CDU), Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, lehnt die Klausel ab. Söder sagte, die übrigen Nehmerländer müssten sich keine Sorgen machen und könnten der Änderung zustimmen. Bayern selbst war von 1950 bis 1986 Nehmerland und ist heute der größte Zahler; nach eigenen Angaben trägt es rund 60 Prozent des Volumens.
„Eine solche Klausel würde an den Zahlungen an die anderen Nehmerländer vorerst nichts ändern.“