
Collien Fernandes unterzeichnet Unterlassungserklärung gegenüber 14-jähriger Tochter
Die Anwälte der Tochter erklärten, Fernandes habe die Erklärung am 1. Oktober unterzeichnet, nachdem sie Details aus dem Privatleben des Mädchens auf Instagram geteilt hatte. Dem war ein öffentlicher Streit mit ihrem Ex-Mann, dem Schauspieler Christian Ulmen, vorausgegangen.
Eine Erklärung für die 14-Jährige
Collien Fernandes, Schauspielerin und Moderatorin, unterzeichnete am 1. Oktober 2026 gegenüber ihrer 14-jährigen Tochter eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, also eine Unterlassungserklärung, an die Vertragsstrafen geknüpft sind. Die Anwälte des Mädchens, Höch Rechtsanwälte, gaben dies am Mittwoch, dem 7. Oktober, bekannt und erklärten, Fernandes habe sich verpflichtet, bestimmte Umstände aus dem Privatleben der Tochter nicht erneut zu veröffentlichen. Vor der Erklärung hatte Fernandes solche Details mit ihren Followern auf ihrem Instagram-Kanal geteilt, und die Anwälte sagten RTL, dies sei ihr nun verboten. Verstöße können Vertragsstrafen auslösen, wie bei solchen Erklärungen üblich, so die Berliner Zeitung. Welche Informationen betroffen waren, teilten die Anwälte nicht mit.
- Fernandes unterzeichnet die Unterlassungserklärung gegenüber ihrer Tochter
- Die Anwälte der Tochter geben die Erklärung am Mittwoch bekannt
- Fernandes lässt über ihr Management erklären, sie werde sich nicht weiter äußern
Die Anwälte erklärten, die Tochter habe in der Vergangenheit und zuletzt wiederholt darum gebeten, dass persönliche Angelegenheiten nicht Teil der öffentlichen Darstellung ihrer Mutter werden. Sie beriefen sich auf den "höchstmöglichen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Deutschland", den ein Minderjähriger genieße, und erklärten, die Erklärung respektiere diesen Wunsch nun endlich. Die Tochter lebt laut der Frankfurter Allgemeinen bei ihrem Vater.
JAHRELANGE VORWÜRFE GEGEN CHRISTIAN ULMEN
Fernandes beschuldigt seit geraumer Zeit öffentlich ihren Ex-Mann, den Schauspieler Christian Ulmen, in einem Fall, über den zuerst Der Spiegel berichtete. Sie wirft ihm körperliche Übergriffe vor sowie die Anlage gefälschter Profile in ihrem Namen, über die er angeblich pornografische Darstellungen verbreitet habe. Die Vorwürfe betreffen laut der Berichterstattung keine Deepfakes. Die Berliner Zeitung schrieb, sie beschuldige ihn, über Jahre hinweg gefälschte Profile in sozialen Netzwerken und Chatgruppen betrieben und sexualisierte Inhalte, Nachrichten und Telefonsex als angeblich sie verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung; er bestreitet die Vorwürfe zu Deepfakes und zur Verbreitung pornografischer Darstellungen über gefälschte Profile. N-tv berichtete, die beiden stünden derzeit in rechtlichen Auseinandersetzungen gegeneinander.
FERNANDES REAGIERT UND EINE BREITERE DEBATTE
Ihre Vorwürfe lösten eine breite Debatte über sexualisierte Gewalt im Netz und Demonstrationen in mehreren deutschen Städten aus. Am Donnerstag ließ Fernandes über ihr Management erklären, sie werde sich vorerst nicht weiter äußern. Sie kritisierte, dass Anwalts-Pressemitteilungen gegen sie verwendet würden und dass um die Öffentlichkeit geworben werde. In ihrer Erklärung heißt es unter anderem:
Ich finde weiterhin, dass dieses Thema nicht in die Öffentlichkeit gehört. Deshalb werde ich mich derzeit nicht weiter dazu äußern.
Die Erklärung wurde von ihrem Management weitergegeben, und in den Artikeln wurde keine weitere öffentliche Stellungnahme von ihr berichtet. Ihre Kritik richtet sich eher gegen die Pressemitteilungen der Anwälte als gegen den Inhalt der Erklärung.
EIN GESETZENTWURF ALS REAKTION
Ein Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) würde "ansehensschädigendes Kommunizieren unter einem Fake-Profil einer real existierenden Person" ausdrücklich unter Strafe stellen. Die Berichterstattung stellt den Entwurf als mutmaßliche Reaktion auf den Fall Ulmen und Fernandes dar. Zudem würde er den Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos kriminalisieren. Die Maßnahme ist noch ein Entwurf und hat noch keine Gesetzeskraft.

