Regierung · Berlin

Bundesjustizministerin schlägt Straftatbestand für verbale sexuelle Belästigung und 20-jährige Verjährungsfristen vor

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat am Montag, 2. November 2026, einen Referentenentwurf vorgelegt, der sexuelle Belästigung durch Worte oder Gesten mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe ahnden soll. Zudem soll für Vergewaltigung und gemeinschaftliche sexuelle Übergriffe eine einheitliche Verjährungsfrist von 20 Jahren gelten.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von stern.de, tagesschau.de, Süddeutsche Zeitung und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Berlin · Deutschland

Der Entwurf und sein Zeitplan

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat am Montag, 2. November 2026, einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Strafgesetzbuch in Fragen der Sexualdelikte ändern soll. Nach Angaben des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) sollte der Text noch am selben Tag an die Bundesländer und an Verbände gehen, die bis Ende November Zeit für Stellungnahmen haben. Hubig sagte, sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt seien ein massives Problem und für zu viele Frauen Alltag. Das Paket umfasst drei Bereiche: einen neuen Straftatbestand für verbale und gestische Belästigung, längere Verjährungsfristen für Vergewaltigung und gemeinschaftliche sexuelle Übergriffe sowie höhere Mindeststrafen für Gruppentaten. Der Koalitionspartner CDU reagierte skeptisch, der schärfste Widerspruch kommt bislang von Sachsens Justizministerin Constanze Geiert.

Ein neuer Straftatbestand für verbale und gestische Belästigung

Nach dem Entwurf macht sich strafbar, wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Bemerkung oder Geste belästigt, wenn diese Bemerkung oder Geste geeignet ist, die andere Person einzuschüchtern oder unter Druck zu setzen. Die Strafe soll bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen. Bislang ist körperlicher Kontakt Voraussetzung dafür, dass ein Verhalten als sexuelle Belästigung gilt; das Ministerium argumentiert, der neue Tatbestand schaffe Klarheit, wo bestehende Vorwürfe wie Beleidigung oder Nötigung nur in manchen Fällen greifen. Der Entwurf verlangt zudem, dass das Verhalten „erheblich“ ist, damit nicht jeder derbe Spruch zur Straftat wird. Hubig hat betont, unbeholfene Komplimente sollen nicht verfolgt werden. Das Ministerium vermied bewusst den Begriff „Catcalling“, den es als umstritten und verharmlosend ansieht.

„Sexuelle Übergriffe sind unakzeptabel. Das gilt für körperliche Gewalt genauso wie für verbale Belästigung und Drohungen.“

Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin

Längere Verjährungsfristen

Nach geltendem Recht hängt die Verjährungsfrist für Vergewaltigung und gemeinschaftliche Sexualdelikte vom Einzelfall ab und kann nur fünf Jahre betragen. Der Entwurf soll für beide Delikte eine einheitliche Verjährungsfrist von 20 Jahren festlegen. Das Ministerium begründet die Änderung mit Fällen, in denen Opfer betäubt wurden und die Tat erst viel später ans Licht kam, etwa nachdem Videomaterial aufgetaucht war. Der Entwurf verweist zudem auf einen deutschen Fall, in dem einem Mann sexuelle Handlungen an seiner Ehefrau, die ihren Willen nicht äußern konnte, in insgesamt 67 Fällen vorgeworfen werden. Der Fall Gisèle Pelicot in Avignon, in dem ein Gericht ihren früheren Ehemann im Dezember 2024 zu 20 Jahren Haft verurteilte, hat die europäische Debatte über sexualisierte Gewalt stark geprägt.

„Es darf nicht sein, dass so schwere Taten ungesühnt bleiben, nur weil das Opfer erst Jahre später erfährt, was ihm angetan wurde.“

Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin

Sie sagte, Ziel sei es, dass Vergewaltigungen noch viele Jahre nach der Tat verfolgt werden können.

Härtere Mindeststrafen für Gruppentaten

Der Entwurf setzt die Mindestfreiheitsstrafe für Gruppenvergewaltigung und gemeinschaftliche sexuelle Übergriffe auf fünf Jahre fest. Begehen mehrere Beteiligte gemeinschaftlich einen sexuellen Übergriff oder eine sexuelle Nötigung, soll das Mindestmaß von zwei Jahren nach geltendem Recht auf drei Jahre steigen. Auch eine Vergewaltigung, die zu einer Schwangerschaft führt, soll mit einem Mindestmaß von fünf Jahren geahndet werden. Der folgende Vergleich zeigt die derzeitigen und die vorgeschlagenen Mindeststrafen, wie sie in der Berichterstattung über den Entwurf genannt werden.

Mindestfreiheitsstrafe für GruppentatenJahre
Gemeinschaftlicher sexueller Übergriff oder sexuelle Nötigung, geltendes Recht
2 Jahre
Gemeinschaftlicher sexueller Übergriff oder sexuelle Nötigung, Entwurf
3 Jahre
Gruppenvergewaltigung, Entwurf
5 Jahre
Vergewaltigung mit Schwangerschaftsfolge, Entwurf
5 Jahre

Daten aus dem Artikeltext

Die Stellungnahmefrist für Länder und Verbände läuft bis Ende November, die Zahlen können sich also vor dem nächsten Schritt noch ändern.

Kritik und nächste Schritte

Sachsens christdemokratische Justizministerin Constanze Geiert lehnt eine härtere Strafe für Belästigung ab. Sie sagte der „Welt“, nicht jeder Geschmacksverstoß müsse zur Straftat werden.

„Nicht jeder Geschmacksverstoß muss gleich eine Straftat sein.“

Constanze Geiert, Sachsens christdemokratische Justizministerin

Geiert sagte, das Strafrecht sei das schärfste Schwert des Rechtsstaats und keine Super-Moralinstanz. Sie kritisierte, das SPD-geführte Ministerium plane einen Tatbestand mit unklaren rechtlichen Grenzen, was Erwartungen wecke, die Strafverfahren kaum erfüllen könnten. Der Koalitionspartner CDU hat Skepsis geäußert, während die Stellungnahmefrist für die Bundesländer und Verbände bis Ende November läuft.

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