Regierung · Berlin
Bundesjustizministerin schlägt Straftatbestand für verbale sexuelle Belästigung und 20-jährige Verjährungsfristen vor
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat am Montag, 2. November 2026, einen Referentenentwurf vorgelegt, der sexuelle Belästigung durch Worte oder Gesten mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe ahnden soll. Zudem soll für Vergewaltigung und gemeinschaftliche sexuelle Übergriffe eine einheitliche Verjährungsfrist von 20 Jahren gelten.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von stern.de, tagesschau.de, Süddeutsche Zeitung und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Der Entwurf erfasst sexuell bestimmte Bemerkungen oder Gesten, die geeignet sind, eine Person einzuschüchtern oder unter Druck zu setzen, und sieht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor – vorgelegt von Stefanie Hubig am Montag, 2. November 2026.
Die derzeitigen Verjährungsfristen reichen je nach Fall von fünf bis 20 Jahren; der Entwurf soll für Vergewaltigung und gemeinschaftliche sexuelle Übergriffe einheitlich 20 Jahre festschreiben.
Gruppenvergewaltigung und gemeinschaftliche sexuelle Übergriffe sollen mit mindestens fünf Jahren bestraft werden, bei gemeinschaftlichem sexuellem Übergriff oder sexueller Nötigung soll das Mindestmaß von zwei auf drei Jahre steigen. Auch eine Vergewaltigung, die eine Schwangerschaft zur Folge hat, soll mit mindestens fünf Jahren geahndet werden.
Sachsens christdemokratische Justizministerin Constanze Geiert wandte sich gegen härtere Strafen für Belästigung und warnte, der Tatbestand des Entwurfs habe unklare rechtliche Grenzen.
Der Entwurf und sein Zeitplan
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat am Montag, 2. November 2026, einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Strafgesetzbuch in Fragen der Sexualdelikte ändern soll. Nach Angaben des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) sollte der Text noch am selben Tag an die Bundesländer und an Verbände gehen, die bis Ende November Zeit für Stellungnahmen haben. Hubig sagte, sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt seien ein massives Problem und für zu viele Frauen Alltag. Das Paket umfasst drei Bereiche: einen neuen Straftatbestand für verbale und gestische Belästigung, längere Verjährungsfristen für Vergewaltigung und gemeinschaftliche sexuelle Übergriffe sowie höhere Mindeststrafen für Gruppentaten. Der Koalitionspartner CDU reagierte skeptisch, der schärfste Widerspruch kommt bislang von Sachsens Justizministerin Constanze Geiert.
Ein neuer Straftatbestand für verbale und gestische Belästigung
Nach dem Entwurf macht sich strafbar, wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Bemerkung oder Geste belästigt, wenn diese Bemerkung oder Geste geeignet ist, die andere Person einzuschüchtern oder unter Druck zu setzen. Die Strafe soll bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen. Bislang ist körperlicher Kontakt Voraussetzung dafür, dass ein Verhalten als sexuelle Belästigung gilt; das Ministerium argumentiert, der neue Tatbestand schaffe Klarheit, wo bestehende Vorwürfe wie Beleidigung oder Nötigung nur in manchen Fällen greifen. Der Entwurf verlangt zudem, dass das Verhalten „erheblich“ ist, damit nicht jeder derbe Spruch zur Straftat wird. Hubig hat betont, unbeholfene Komplimente sollen nicht verfolgt werden. Das Ministerium vermied bewusst den Begriff „Catcalling“, den es als umstritten und verharmlosend ansieht.
„Sexuelle Übergriffe sind unakzeptabel. Das gilt für körperliche Gewalt genauso wie für verbale Belästigung und Drohungen.“
Längere Verjährungsfristen
Nach geltendem Recht hängt die Verjährungsfrist für Vergewaltigung und gemeinschaftliche Sexualdelikte vom Einzelfall ab und kann nur fünf Jahre betragen. Der Entwurf soll für beide Delikte eine einheitliche Verjährungsfrist von 20 Jahren festlegen. Das Ministerium begründet die Änderung mit Fällen, in denen Opfer betäubt wurden und die Tat erst viel später ans Licht kam, etwa nachdem Videomaterial aufgetaucht war. Der Entwurf verweist zudem auf einen deutschen Fall, in dem einem Mann sexuelle Handlungen an seiner Ehefrau, die ihren Willen nicht äußern konnte, in insgesamt 67 Fällen vorgeworfen werden. Der Fall Gisèle Pelicot in Avignon, in dem ein Gericht ihren früheren Ehemann im Dezember 2024 zu 20 Jahren Haft verurteilte, hat die europäische Debatte über sexualisierte Gewalt stark geprägt.
„Es darf nicht sein, dass so schwere Taten ungesühnt bleiben, nur weil das Opfer erst Jahre später erfährt, was ihm angetan wurde.“
Sie sagte, Ziel sei es, dass Vergewaltigungen noch viele Jahre nach der Tat verfolgt werden können.
Härtere Mindeststrafen für Gruppentaten
Der Entwurf setzt die Mindestfreiheitsstrafe für Gruppenvergewaltigung und gemeinschaftliche sexuelle Übergriffe auf fünf Jahre fest. Begehen mehrere Beteiligte gemeinschaftlich einen sexuellen Übergriff oder eine sexuelle Nötigung, soll das Mindestmaß von zwei Jahren nach geltendem Recht auf drei Jahre steigen. Auch eine Vergewaltigung, die zu einer Schwangerschaft führt, soll mit einem Mindestmaß von fünf Jahren geahndet werden. Der folgende Vergleich zeigt die derzeitigen und die vorgeschlagenen Mindeststrafen, wie sie in der Berichterstattung über den Entwurf genannt werden.
- Gemeinschaftlicher sexueller Übergriff oder sexuelle Nötigung, geltendes Recht
- 2 Jahre
- Gemeinschaftlicher sexueller Übergriff oder sexuelle Nötigung, Entwurf
- 3 Jahre
- Gruppenvergewaltigung, Entwurf
- 5 Jahre
- Vergewaltigung mit Schwangerschaftsfolge, Entwurf
- 5 Jahre
Daten aus dem Artikeltext
Die Stellungnahmefrist für Länder und Verbände läuft bis Ende November, die Zahlen können sich also vor dem nächsten Schritt noch ändern.
Kritik und nächste Schritte
Sachsens christdemokratische Justizministerin Constanze Geiert lehnt eine härtere Strafe für Belästigung ab. Sie sagte der „Welt“, nicht jeder Geschmacksverstoß müsse zur Straftat werden.
„Nicht jeder Geschmacksverstoß muss gleich eine Straftat sein.“
Geiert sagte, das Strafrecht sei das schärfste Schwert des Rechtsstaats und keine Super-Moralinstanz. Sie kritisierte, das SPD-geführte Ministerium plane einen Tatbestand mit unklaren rechtlichen Grenzen, was Erwartungen wecke, die Strafverfahren kaum erfüllen könnten. Der Koalitionspartner CDU hat Skepsis geäußert, während die Stellungnahmefrist für die Bundesländer und Verbände bis Ende November läuft.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- stern.deHubig legt Gesetz gegen sexuelle Belästigung vor - Kritik aus CDU
- tagesschau.deHubig legt Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts vor
- Süddeutsche ZeitungMinisterin Hubig will Sexualstrafrecht verschärfen
- Deutsche WelleVerbale Belästigung wird in Deutschland strafbar, Vergewaltigungsstrafen steigenAlmanya'da sözlü taciz suç oluyor, tecavüz cezaları artıyor · Original auf Türkisch
- Stefanie Hubig
- Bundesjustizministerin (SPD), die den Gesetzentwurf vorlegte
- Constanze Geiert
- Sachsens christdemokratische Justizministerin, die den vorgeschlagenen Tatbestand der Belästigung kritisierte
- Orte
- Berlin, Deutschland
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