
Polnische Regierung prüft alternativen Eid für Verfassungstribunal-Richter Maciej Berek – Patt mit dem Präsidenten hält an
Präsident Karol Nawrocki hat sich geweigert, Maciej Berek wegen Streitigkeiten um dessen Amtszeit als Richter am Verfassungstribunal zu vereidigen, weshalb Abgeordnete nun einen parlamentarischen Eid oder eine notarielle Erklärung erwägen.
Stockende Ernennung und Streit über die Qualifikation
Maciej Berek, Anfang September 2026 vom Sejm zum Richter am Verfassungstribunal gewählt, kann sein Richteramt weiterhin nicht antreten, weil Präsident Karol Nawrocki ihm den Amtseid nicht abgenommen hat. Berek ist der achte Richter, der in der laufenden Legislaturperiode an das Tribunal gewählt wurde; seine Amtszeit hätte am 16. September 2026 beginnen sollen. Die Kanzlei des Präsidenten erhob Einwände gegen Bereks Qualifikation und stellte insbesondere infrage, ob er die gesetzliche Voraussetzung von zehn Jahren aktiver Berufsausübung als Rechtsanwalt erfülle. Zbigniew Bogucki, Leiter der Präsidialkanzlei, richtete offizielle Anfragen an die Sejm-Kanzlei, während Präsidentschaftssprecher Rafał Leśkiewicz bestätigte, dass Nawrocki den Eid erst abnehmen werde, nachdem Berek Nachweise über seine Berufspraxis vorgelegt habe. Die Sejm-Kanzlei erklärte daraufhin, es bestünden keine formalen Hindernisse für die Vereidigung im Präsidentenpalast; Regierungsvertreter halten daran fest, dass die Prüfung von Qualifikationen nicht in die Zuständigkeit des Präsidenten falle. Berek wies die Vorwürfe zurück und veröffentlichte eine Bescheinigung der Bezirkskammer der Rechtsanwälte, die seine Zulassung im Jahr 2002 dokumentiert, zusammen mit den eingetragenen Praxiszeiträumen vom 1. Januar 2006 bis 31. Juli 2009 und vom 1. August 2012 bis heute.
Alternative Vereidigungsverfahren
Da das Patt mit dem Präsidenten anhält, prüfen Parlaments- und Regierungsvertreter alternative Mechanismen, um die Ernennung abzuschließen. Ein mögliches Szenario sieht vor, die Vereidigungszeremonie in der Säulenhalle des Sejm unter Beteiligung des Sejm-Marschalls abzuhalten. Dieser Weg entspricht der früheren Zeremonie für vier Tribunalrichter, deren Ernennung vom Präsidialamt blockiert worden war, nachdem die Präsidialkanzlei argumentiert hatte, der Sejm habe nicht angegeben, wessen Sitze sie besetzen oder wann ihre Amtszeiten beginnen. Diese vier Richter legten ihre Eide unter Verwendung der gesetzlichen Formel ab, sie seien vor dem Präsidenten vereidigt worden. Eine weitere erwogene Verfahrensalternative sieht vor, dass Berek eine Eideserklärung vor einem Notar unterzeichnet und die beglaubigte Dokumentation förmlich bei der Präsidialkanzlei einreicht. Vize-Regierungschef Krzysztof Gawkowski plädierte für ein direktes parlamentarisches Vorgehen, sollte der Präsident nicht handeln.
Der Weg ist klar. Der Präsident hat seine verfassungsmäßigen Pflichten nicht erfüllt, also wird der Sejm-Marschall sie erfüllen.
Oppositionsabgeordnete kritisierten die vorgeschlagenen Auswege; der PiS-Abgeordnete Michał Wójcik erklärte spöttisch in den sozialen Medien, die verfassungsrechtliche Fantasie habe absurde Grenzen erreicht.
Reaktionen der Justiz und internationale Beobachtung
Der frühere Präsident des Verfassungstribunals, Marek Safjan, riet Berek öffentlich, nicht länger auf eine Einladung des Präsidenten zu warten und stattdessen alternative Vereidigungswege zu beschreiten. Safjan betonte, dass eine bevorstehende Bewertung der Venedig-Kommission die Gültigkeit der im Sejm abgenommenen Eide behandeln werde, und zeigte sich zuversichtlich, dass das internationale Beratungsgremium die parlamentarische Variante bestätigen werde.
Dies ist eine absolut beispiellose Situation. Dieses Warten auf die Zulassung zur Rechtsprechung ist ein langwieriges, endloses Verfassungsunrecht.
Der amtierende Richter am Verfassungstribunal, Sławomir Patyra, erinnerte an seine eigene frühere Erfahrung des Wartens auf die Anerkennung durch den Präsidenten und warnte davor, von außen Druck auf Berek auszuüben. Patyra hob hervor, dass ein längerer institutioneller Schwebezustand die Arbeit des Tribunals schädige: Gewählte Richter könnten keine Beratungen einberufen, keine Urteile verfassen und keine anhängigen Verfahren prüfen, wie es in seiner fast dreißigjährigen juristischen Berufspraxis üblich gewesen sei.
- Berek erwirbt die Zulassung als Rechtsanwalt und wird in die Anwaltsliste eingetragen
- Berek lässt den Beginn seiner anwaltlichen Praxis registrieren, aktiv bis zum 31. Juli 2009
- Berek nimmt seine registrierte anwaltliche Praxis wieder auf
- Der Sejm wählt Berek zum Richter am Verfassungstribunal
- Geplanter Beginn von Bereks Amtszeit am Verfassungstribunal
- Regierung und Juristen prüfen parlamentarische und notarielle Alternativen für die Vereidigung


