Verkehr · Lissabon

Gewerkschaften sagen Teilstreiks bei der Lissabonner Metro ab, nachdem das Schiedsgericht Mindestdienste festgelegt hat

Die für Mittwoch, 28. Oktober, und Freitag, 30. Oktober angekündigten Streiks wurden abgesagt, nachdem das Schiedsgericht Mindestdienste in Höhe von 25 % der regulären Fahrten zwischen 07:00 und 10:00 Uhr angeordnet hatte.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von RTP, Observador und Notícias ao Minuto. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Lissabon · Portugal
Wie es dazu kam
  1. 26.10.Schiedsgericht legt Mindestdienste fest, Gewerkschaften sagen die Streiks ab
  2. 28.10.Geplanter Teilstreik, später abgesagt
  3. 30.10.Zweiter geplanter Teilstreik, später abgesagt

Gewerkschaften sagen die Streiks ab

Der Verband Fectrans und die Gewerkschaft STRUP haben die Teilstreiks beim Metropolitano de Lisboa abgesagt, die für Mittwoch, 28. Oktober, und Freitag, 30. Oktober geplant waren. Sara Gligó, eine Gewerkschaftsfunktionärin, sagte am Montag, 26. Oktober, gegenüber Lusa, die Beschäftigten und der Wirtschafts- und Sozialrat seien über die Entscheidung informiert worden. Die Absage folgte einem Beschluss des Schiedsgerichts (Tribunal Arbitral), das für beide Ausstände Mindestdienste anordnete. Die Streiks waren von Aufsichtskräften und Betriebspersonal der zentralen Leitstelle (PCC) ausgerufen worden, die den Zugverkehr und die Traktion steuern.

Was das Schiedsgericht entschied

Nach dem Beschluss halten die Mindestdienste alle vier Linien zwischen 07:00 und 10:00 Uhr in Betrieb. Das Gericht legte den Umlauf auf 25 % der in diesem Zeitfenster normalerweise eingesetzten Züge fest, das heißt vier auf der Blauen Linie, vier auf der Gelben Linie, drei auf der Grünen Linie und zwei auf der Roten Linie, mit mindestens einem Zug pro Linie und Stunde. Die Metro teilte mit, dass 26 Stationen öffnen würden: zehn auf der Blauen Linie, sechs auf der Gelben, fünf auf der Grünen und fünf auf der Roten. Darunter sind Endstationen, Umsteigeknoten sowie Stationen bei Krankenhäusern, Universitäten und Gerichten, während die übrigen Stationen bis 10:00 Uhr für das Publikum geschlossen bleiben und bewacht werden.

Züge im Umlauf je Linie im Rahmen der MindestdiensteZüge
Blaue Linie
4 Züge
Gelbe Linie
4 Züge
Grüne Linie
3 Züge
Rote Linie
2 Züge

Daten aus dem Artikeltext

Gewerkschaften sehen einen Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung

FECTRANS argumentiert, die Mindestdienste weckten erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit der Verfassung und dem Streikgesetz und entsprächen dem Antrag der Metro-Verwaltung. Die Gewerkschaften erklären zudem, das Gericht habe die Kriterien geändert, die es bei einem vergleichbaren Ausstand im Jahr 2024 angewandt habe. Sara Gligó sagte gegenüber Lusa, der Beschluss widerspreche der bestehenden Rechtsprechung und erlaube es, Streikende durch Arbeitskräfte zu ersetzen, die für die Aufgaben nicht qualifiziert seien.

„Diese Entscheidung widerspricht der bestehenden Rechtsprechung und gefährdet die Sicherheit der Fahrgäste und der Beschäftigten.“

Sara Gligó

Die Gewerkschaften argumentieren weiter, die Gewährleistung von Mindestdiensten zur Neutralisierung der Streikwirkung komme einer Ersetzung und Bestrafung der streikenden Beschäftigten gleich. Nach den Worten des Verbands zeige der Trend ein wachsendes Bemühen, die Wirkung von Streiks zu begrenzen.

„Wenn der Streik niemanden stört, stellt niemand seine Wirksamkeit infrage.“

FECTRANS

Warum das Gericht seinen Ansatz änderte

Das Schiedsgericht erklärte, dieser Streik unterscheide sich von den jüngsten Ausständen, die die Rechtsprechung bewertet habe, und es habe bei seiner Entscheidung drei Faktoren abgewogen. Der erste sei, dass es sich um die dritte Kampfmaßnahme innerhalb von sechs Monaten und um die zweite binnen 15 Tagen handele. Das Gericht berücksichtigte zudem die Wiederholung von Streiks durch dieselben Berufsgruppen: Die Aufsichtskräfte wollten den Betrieb am 9. und 14. April 2026 zum Erliegen bringen, erneut am 14. Oktober, und kündigten nun zwei weitere Ausstände für den 28. und 30. Oktober an. Laut dem Beschluss ist die Wiederholung einer der Faktoren, die die Rechtsprechung als relevant eingestuft hat. Der Streik vom 14. Oktober hatte den Verkehr 24 Stunden lang ausgesetzt, und die Gewerkschaften erklären, die Forderungen hinter den neuen Ausständen seien dieselben.

Der Beschluss lässt damit die Ausstände vom 28. und 30. Oktober ohne Streik im Kalender, während die von der Metro veröffentlichte Stationsliste und die Zugzahlen den Betrieb abbilden, der an diesen Vormittagen stattgefunden hätte.

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