
Ständerat stimmt für 90-Prozent-Kapitalanforderung für UBS-Auslandseinheiten
Der Ständerat billigte eine Anforderung, wonach UBS Auslandstöchter mit 90% hartem Kernkapital unterlegen muss, was geschätzte 16 Milliarden Dollar zusätzliche Kapitalanforderungen mit sich bringt, während der Entwurf nun an den Nationalrat geht.
Abstimmung des Ständerats über Auslandstochter-Kapital
Der Ständerat stimmte am Mittwoch, 23. September 2026, dafür, systemrelevanten Schweizer Banken vorzuschreiben, ihre Auslandstöchter mit 90% hartem Kernkapital (CET1) zu unterlegen. Der Beschluss in der kleinen Kammer wurde laut einer Zählung mit 33 Stimmen dafür, 10 dagegen und zwei Enthaltungen angenommen, während eine andere Zählung 29 Ja- und 16 Nein-Stimmen ergab. Die Massnahme geht über die von der vorberatenden Wirtschaftskommission empfohlene 50%-Unterlegung hinaus, die auch die Zulassung von bis zu 50% zusätzlichen Kernkapitals (AT1) vorsah. Sie bleibt jedoch hinter der vom Bundesrat und Finanzministerin Karin Keller-Sutter geforderten 100%-Eigenkapitalanforderung zurück. Nach geltenden Vorschriften müssen Banken eine Kapitalunterlegung von 45% für Auslandstöchter vorhalten.
- Aktuelle Regelung
- 45 %
- Vorschlag Wirtschaftskommission
- 50 %
- Entscheid Ständerat
- 90 %
- Vorschlag Bundesrat
- 100 %
Finanzielle Auswirkungen und Kapitalzahlen für UBS
Die 90%-Anforderung würde von UBS verlangen, für ihre Auslandstöchter zusätzlich rund 16 Milliarden Dollar (13 Milliarden Franken) an CET1-Kapital vorzuhalten, sofern sie vom gesamten Parlament bestätigt wird. Diese Anforderung kommt zu den rund 2 Milliarden Dollar an CET1-Kapital aus Verordnungsmassnahmen hinzu, die Anfang dieses Jahres angekündigt wurden, sowie zu den 15 Milliarden Dollar, die nach bestehenden Regeln infolge der Übernahme der Credit Suisse bereits offengelegt wurden. Insgesamt schätzt die Bank, dass sie nach der Übernahme rund 33 Milliarden Dollar (27 Milliarden Franken) an zusätzlichem CET1-Kapital vorhalten müsste. Gleichzeitig dürften frühere Verordnungsänderungen das CET1-Kapital auf Konzernebene um 4 Milliarden Dollar reduzieren, was jährliche Gesamtkosten von rund 2,5 Milliarden Dollar für die UBS verursacht. An der Zürcher Börse legten die UBS-Aktien am Mittwochmorgen nach der Abstimmung um 1,2% zu.
- Auslandstöchter (90%-Regel)
- 16 Mrd. USD
- Bestehende CS-Übernahmeregeln
- 15 Mrd. USD
- Verordnungsmassnahmen
- 2 Mrd. USD
Reaktionen aus der Bankenbranche
Die UBS lehnte die Entscheidung am Mittwoch in einer offiziellen Stellungnahme entschieden ab und erklärte, das Ergebnis sei kein Kompromiss und gehe nicht auf die Ursachen des Zusammenbruchs der Credit Suisse ein. Die Bank stellte fest, dass die Kammer die Rückmeldungen von Wirtschaftsvertretern, Arbeitnehmerverbänden und Kantonen während des Konsultationsprozesses sowie die finanzielle Rolle der UBS-Aktionäre bei der Übernahme der Credit Suisse ignoriert habe. Auch Branchenverbände kritisierten den Parlamentsbeschluss. Roman Studer, Geschäftsführer der Schweizerischen Bankiervereinigung, argumentierte, dass die Politik den nationalen Finanzsektor schwäche:
Der Entscheid des Ständerats schwächt die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes. Statt die richtigen Lehren aus der CS-Krise zu ziehen, wird eine massive Verschärfung ohne nachgewiesenen Stabilitätsgewinn gefordert. Die Schweiz geht einen Sonderweg, den kein anderer Finanzplatz geht. Es droht, dass Dienstleistungen verschwinden und wir Talente und unsere internationale Führungsposition verlieren.
Stefan Brupbacher, Direktor des Industrieverbands Swissmem, warnte ebenfalls, dass die Entscheidung die Finanzierungskosten in der gesamten Technologiebranche erhöhen könnte:
Wir bedauern den Entscheid. Die Technologieindustrie braucht Banken, die Dienstleistungen zu national und international wettbewerbsfähigen Konditionen anbieten. Mit dem Entscheid des Ständerats drohen die Finanzierungskosten für Unternehmen der Technologiebranche zu steigen.
Politische Debatte und weitere gesetzgeberische Schritte
Die parlamentarische Debatte spaltete die bürgerlichen Parteien, darunter die Schweizerische Volkspartei (SVP) und die FDP. Die Liberalen. Der SVP-Vertreter Hannes Germann unterstützte das 50%-Kommissionsmodell, während sein Kollege Jakob Stark den 90%-Vorschlag befürwortete. Bei den FDP-Mitgliedern stimmte der ehemalige Parteipräsident Thierry Burkart für den Kommissionsentwurf, während der aktuelle Vorsitzende Benjamin Mühlemann die 90%-Regel unterstützte. Der Berner Rechtsprofessor Peter V. Kunz erklärte, dass öffentliche Äusserungen des UBS-Chefs Sergio Ermotti zum Widerstand im Parlament beigetragen hätten, wies jedoch darauf hin, dass das Parlament auch wirksame Abwicklungs- und Liquidationsmechanismen für notleidende Banken schaffen müsse. Der Gesetzesentwurf geht nun zur Prüfung an den Nationalrat.

