Ihre Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Analyse, um Pollar zu verbessern, und mit Ihrer Einwilligung das Meta-Pixel, um Anmeldungen und Käufe aus unserer Werbung zu messen. Sie können dies jederzeit in den Einstellungen ändern.

Datenschutzerklärung
Pollar
StartFragenLiveBriefSoundsFilmsSucheKarteMärkteBenachrichtigungenFür Sie
SträngeMärkte
NewsroomPollar unterstützen
Datenschutz
Von Leserinnen und Lesern getragen

Kostenlos, und das bleibt so

Mitglieder lesen den Brief ohne Sponsor. Die Mitgliedschaft hält Pollar unabhängig.

ab34,99 €/Jahr

Pollar unterstützen
Mitgliedschaft

Mitglieder sehen dieses Feld nicht.

  • Unterstützer34,99 €/Jahr
  • Förderer79,99 €/Jahr
Pollar unterstützen

Heutiger Brief

Lissabon verkauft TAP an Lufthansa

Trump belastet Ukraine-Hilfe, Huthi bedrohen Golf-Schifffahrt und Saudi-Städte

Der heutige Brief dreht sich um Kontrollpunkte: Satelliten über der Ukraine, Engpässe im Golf und gerichtlichen Druck auf künstliche Intelligenz. Regierungen und Unternehmen stellen weiter fest, dass Infrastruktur, die einst als Hintergrund galt, nun im Vordergrund der Macht steht.

Brief lesen

Jetzt live

Alle Live-Berichte
  • Ukraine-Friedensgespräche in Miami

    Präsident Wolodymyr Selenskyj bestätigt, dass die Ukraine die Angriffe auf russische Ölraffinerien wieder aufgenommen hat.

  • EU-Gipfel beginnt in Brüssel

    Der griechische Premier Mitsotakis fordert mehr fiskalische Flexibilität der EU, um gezielte Energiehilfen für Haushalte und Firmen zu finanzieren.

  • Drohnenalarm im rumänischen Luftraum

    Der rumänische Präsident Nicusor Dan meldet Drohnenangriffe auf zwei Handelsschiffe in rumänischen Gewässern, darunter die Wine Trader vor Sulina.

Im Rampenlicht

Alle Stränge

Europäische Union · Aktualisiert vor 26 Min.

Der Green Deal in der Revision

Es wurden lediglich Details zur bereits bekannten Methan-Verzögerung bekannt, während die Staats- und Regierungschefs in den Gipfel gingen; es wurde keine neue Entscheidung getroffen.

KontaktFeedback sendenZeitungImpressum
StartBriefSträngeFragen
Kategorien
Wirtschaft·vor 2 Std.

Schweizer Bundesgericht bestätigt Bonuskürzungen bei Credit Suisse für frühere Manager

Das höchste Gericht der Schweiz hat entschieden, dass die Regierung nach der staatlich gestützten Übernahme durch die UBS im Jahr 2023 unbezahlte Boni für rund 1.000 frühere Credit-Suisse-Manager kürzen durfte, und damit ein Urteil von 2025 aufgehoben.

Ein Urteil zu den Bonuskürzungen von 2023

Das Bundesgericht in Lausanne hat befunden, dass die Schweizer Regierung berechtigt war, unbezahlte Boni für leitende Credit-Suisse-Manager zu kürzen. Das Urteil ist auf den 16. September 2026 datiert und wurde am Donnerstag, dem 15. Oktober 2026, veröffentlicht. Es gab der Eidgenossenschaft und der UBS recht, die gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts von 2025 Beschwerde eingelegt hatten, und hob diesen früheren Entscheid auf. Die Verfügung des Eidgenössischen Finanzdepartements von 2023 bleibt damit bestehen.

Wie die Kürzungen angeordnet wurden

Zwei Monate nach der staatlich gestützten Rettungsübernahme der Credit Suisse durch die UBS kürzte oder strich das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am 23. Mai 2023 auf Weisung des Bundesrates ausstehende Boni. Die Massnahme betraf rund 1.000 Manager auf den drei obersten Managementstufen und umfasste laut NZZ 62 Millionen Franken. Die Geschäftsleitung verlor ihre variable Vergütung vollständig, die nächste Stufe verlor 50 Prozent und die darunter liegende Stufe 25 Prozent. Die Kürzungen betrafen sowohl bereits zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Boni als auch Zahlungen, die später angefallen wären. Zwölf Manager legten gegen die Verfügung Beschwerde ein.

Bonuskürzung nach Managementstufe gemäss der Verfügung von 2023 · %
Geschäftsleitung
100
Nächste Managementstufe
50
Stufe darunter
25
Geschäftsleitung
100 %
Nächste Managementstufe
50 %
Stufe darunter
25 %

Unabhängigen Pollar unterstützen

Die Mitgliedschaften Unterstützer und Förderer halten jeden Artikel kostenlos lesbar und fügen Offline-Lesen, Audio und einen sponsorenfreien Brief hinzu.

Mitgliedschaftsstufen ansehen

Die Begründung des Gerichts

Das Bundesverwaltungsgericht war 2025 zum Schluss gekommen, die Boni seien vertraglich garantiert und das Gesetz biete keine klare Grundlage für einen Eingriff. Das Bundesgericht gelangte zu einer anderen Einschätzung und verwies auf Artikel 10a des Bankengesetzes. Diese Bestimmung erlaubt es der Regierung, variable Vergütungen ganz oder teilweise zu verbieten, wenn eine systemrelevante Bank direkte oder indirekte staatliche Unterstützung erhält. Laut Swissinfo bezieht sich die Wendung «für die Dauer dieser Unterstützung» auf den Zeitraum, in dem die Regierung handeln darf, nicht auf die Dauer einer Massnahme. Die Richter lasen zudem die Formulierung, variable Vergütungen könnten «beschränkt» werden, als mehr als eine blosse Verschiebung der Auszahlung. Das Gericht verwies auf die Botschaft des Bundesrates an das Parlament zu den Too-big-to-fail-Regeln, wonach Massnahmen bis zum Widerruf variabler Vergütungen reichen könnten, sobald staatliche Unterstützung gewährt werde. Es berücksichtigte auch die Garantie von bis zu 100 Milliarden Franken, die die Eidgenossenschaft bereitstellte, und befand, dass die spätere Rückzahlung der Liquiditätshilfe nicht entscheidend sei. Nach Auffassung des Gerichts sollten öffentliche Gelder keine Boni für jene Geschäftsperioden finanzieren, in denen die Krise entstanden ist.

SRF berichtet, das Gericht habe betont, die Kürzungen seien keine Bestrafung einzelner Manager, weshalb keine persönliche Verantwortung für die Krise nachgewiesen werden musste. Die Bestimmung habe nach der Lesart des Gerichts einen präventiven und nicht einen strafenden Zweck.

Reaktion und weitere Debatte

Blick deutete das Urteil als Sieg für Finanzministerin Karin Keller-Sutter von der FDP, die seit dem Zusammenbruch der Credit Suisse als «eiserne Lady» der Bankenregulierung bekannt geworden sei. Blick beschrieb zudem einen monatelangen öffentlichen Streit zwischen Keller-Sutter und UBS-Chef Sergio Ermotti über neue Kapitalanforderungen. Blick verwies auf 32 Milliarden an Boni, die in den zehn Jahren vor dem Zusammenbruch ausgezahlt worden seien, trotz eines Verlusts von 3,2 Milliarden Franken, und erklärte, die UBS werde angesichts hoher Gewinne 2026 voraussichtlich mehr Boni ausschütten als im Vorjahr. SRF merkt an, der Bundesrat habe inzwischen Vorschläge zur Verschärfung der Regeln für Grossbanken vorgelegt, und das Urteil beende die Debatte über die Verantwortung der Bankmanager nicht.

Die Abfolge der Ereignisse

Der Fall reicht von der Krise der Credit Suisse im März 2023 bis zur Veröffentlichung des Urteils am 15. Oktober 2026. Die wichtigsten Daten sind unten aufgeführt.

Credit-Suisse-Bonusfall: Schlüsseldaten von der Rettung 2023 bis zum Urteil 2026
  1. 2023-03Die Credit Suisse gerät in schwere Turbulenzen, die Übernahme durch die UBS wird angekündigt
  2. 23. Mai 2023Das Eidgenössische Finanzdepartement kürzt oder streicht ausstehende Boni für rund 1.000 Manager
  3. 2025-05Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Kürzungen für rechtswidrig
  4. 16. Sept. 2026Das Urteil des Bundesgerichts wird datiert
  5. 15. Okt. 2026Das Urteil des Bundesgerichts wird veröffentlicht und bestätigt die Kürzungen
Lausanne · Zürich
Karin Keller-SutterSergio Ermotti
Problem mit diesem Artikel melden
LausanneZurichKarin Keller-SutterSergio Ermotti

6 Quellen

  • Das Bundesgericht bestätigt: Die Streichung von Boni für CS-Kader war rechtmässig
    Neue Zürcher Zeitung·vor 2 Std.
  • CS-Boni: Bundesgericht bestätigt Streichung für Kader der Credit Suisse
    20 Minuten·vor 2 Std.
  • TF: soppressione dei bonus a vertici Credit Suisse conforme a legge
    SWI swissinfo.ch·vor 3 Std.
  • Bundesgericht bestätigt: Streichung von Boni für CS-Kader war rechtmässig
    watson.ch/·vor 3 Std.
  • Keller-Sutter durfte CS-Bankern die Boni streichen
    Blick.ch·vor 3 Std.
  • CS-Boni: Bundesgericht hält Kürzungen für rechtmässig
    SRF News·vor 3 Std.

Pollar Weekly abonnieren

Die Woche in Nachrichten, jeden Freitag. Kostenlos.

Kostenlos. Jederzeit abbestellbar.

Weiterlesen
Von KI erstellter Text·
Wirtschaft·23. Sept.

Ständerat stimmt für 90-Prozent-Kapitalanforderung für UBS-Auslandseinheiten

Der Ständerat billigte eine Anforderung, wonach UBS Auslandstöchter mit 90% hartem Kernkapital unterlegen muss, was geschätzte 16 Milliarden Dollar zusätzliche Kapitalanforderungen mit sich bringt, während der Entwurf nun an den Nationalrat geht.

Artikel lesen
Wirtschaft·1. Okt.

Artisan Partners drängt UBS, die Schweiz wegen 90-Prozent-Kapitalregel zu verlassen

Der US-Vermögensverwalter Artisan Partners hat UBS aufgefordert, den Hauptsitz aus der Schweiz zu verlegen, nachdem eine Parlamentsabstimmung eine 90-prozentige Kapitalunterlegung für ausländische Tochtergesellschaften verlangt.

Artikel lesen
Wirtschaft·29. Sept.

UniCredit plant Übernahme des Commerzbank-Aufsichtsrats bis Februar zur Beschleunigung der Fusion

Die italienische Bank UniCredit will bereits im Januar alle zehn Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Commerzbank ersetzen und beschleunigt damit ihren Übernahmezeitplan nach der aufsichtsrechtlichen Genehmigung.

Artikel lesen
Wie dieser Text entsteht