Schweizer Bundesgericht bestätigt Bonuskürzungen bei Credit Suisse für frühere Manager
Das höchste Gericht der Schweiz hat entschieden, dass die Regierung nach der staatlich gestützten Übernahme durch die UBS im Jahr 2023 unbezahlte Boni für rund 1.000 frühere Credit-Suisse-Manager kürzen durfte, und damit ein Urteil von 2025 aufgehoben.
Ein Urteil zu den Bonuskürzungen von 2023
Das Bundesgericht in Lausanne hat befunden, dass die Schweizer Regierung berechtigt war, unbezahlte Boni für leitende Credit-Suisse-Manager zu kürzen. Das Urteil ist auf den 16. September 2026 datiert und wurde am Donnerstag, dem 15. Oktober 2026, veröffentlicht. Es gab der Eidgenossenschaft und der UBS recht, die gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts von 2025 Beschwerde eingelegt hatten, und hob diesen früheren Entscheid auf. Die Verfügung des Eidgenössischen Finanzdepartements von 2023 bleibt damit bestehen.
Wie die Kürzungen angeordnet wurden
Zwei Monate nach der staatlich gestützten Rettungsübernahme der Credit Suisse durch die UBS kürzte oder strich das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am 23. Mai 2023 auf Weisung des Bundesrates ausstehende Boni. Die Massnahme betraf rund 1.000 Manager auf den drei obersten Managementstufen und umfasste laut NZZ 62 Millionen Franken. Die Geschäftsleitung verlor ihre variable Vergütung vollständig, die nächste Stufe verlor 50 Prozent und die darunter liegende Stufe 25 Prozent. Die Kürzungen betrafen sowohl bereits zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Boni als auch Zahlungen, die später angefallen wären. Zwölf Manager legten gegen die Verfügung Beschwerde ein.
- Geschäftsleitung
- 100 %
- Nächste Managementstufe
- 50 %
- Stufe darunter
- 25 %
Die Begründung des Gerichts
Das Bundesverwaltungsgericht war 2025 zum Schluss gekommen, die Boni seien vertraglich garantiert und das Gesetz biete keine klare Grundlage für einen Eingriff. Das Bundesgericht gelangte zu einer anderen Einschätzung und verwies auf Artikel 10a des Bankengesetzes. Diese Bestimmung erlaubt es der Regierung, variable Vergütungen ganz oder teilweise zu verbieten, wenn eine systemrelevante Bank direkte oder indirekte staatliche Unterstützung erhält. Laut Swissinfo bezieht sich die Wendung «für die Dauer dieser Unterstützung» auf den Zeitraum, in dem die Regierung handeln darf, nicht auf die Dauer einer Massnahme. Die Richter lasen zudem die Formulierung, variable Vergütungen könnten «beschränkt» werden, als mehr als eine blosse Verschiebung der Auszahlung. Das Gericht verwies auf die Botschaft des Bundesrates an das Parlament zu den Too-big-to-fail-Regeln, wonach Massnahmen bis zum Widerruf variabler Vergütungen reichen könnten, sobald staatliche Unterstützung gewährt werde. Es berücksichtigte auch die Garantie von bis zu 100 Milliarden Franken, die die Eidgenossenschaft bereitstellte, und befand, dass die spätere Rückzahlung der Liquiditätshilfe nicht entscheidend sei. Nach Auffassung des Gerichts sollten öffentliche Gelder keine Boni für jene Geschäftsperioden finanzieren, in denen die Krise entstanden ist.
SRF berichtet, das Gericht habe betont, die Kürzungen seien keine Bestrafung einzelner Manager, weshalb keine persönliche Verantwortung für die Krise nachgewiesen werden musste. Die Bestimmung habe nach der Lesart des Gerichts einen präventiven und nicht einen strafenden Zweck.
Reaktion und weitere Debatte
Blick deutete das Urteil als Sieg für Finanzministerin Karin Keller-Sutter von der FDP, die seit dem Zusammenbruch der Credit Suisse als «eiserne Lady» der Bankenregulierung bekannt geworden sei. Blick beschrieb zudem einen monatelangen öffentlichen Streit zwischen Keller-Sutter und UBS-Chef Sergio Ermotti über neue Kapitalanforderungen. Blick verwies auf 32 Milliarden an Boni, die in den zehn Jahren vor dem Zusammenbruch ausgezahlt worden seien, trotz eines Verlusts von 3,2 Milliarden Franken, und erklärte, die UBS werde angesichts hoher Gewinne 2026 voraussichtlich mehr Boni ausschütten als im Vorjahr. SRF merkt an, der Bundesrat habe inzwischen Vorschläge zur Verschärfung der Regeln für Grossbanken vorgelegt, und das Urteil beende die Debatte über die Verantwortung der Bankmanager nicht.
Die Abfolge der Ereignisse
Der Fall reicht von der Krise der Credit Suisse im März 2023 bis zur Veröffentlichung des Urteils am 15. Oktober 2026. Die wichtigsten Daten sind unten aufgeführt.
- Die Credit Suisse gerät in schwere Turbulenzen, die Übernahme durch die UBS wird angekündigt
- Das Eidgenössische Finanzdepartement kürzt oder streicht ausstehende Boni für rund 1.000 Manager
- Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Kürzungen für rechtswidrig
- Das Urteil des Bundesgerichts wird datiert
- Das Urteil des Bundesgerichts wird veröffentlicht und bestätigt die Kürzungen