Polnischer Staatsanwalt Henryk W. verliert Immunität und muss sich nach Trunkenheitsfahrt auf der A4 verantworten
Polens Oberster Gerichtshof hat dem stellvertretenden Regionalstaatsanwalt von Opole, Henryk W., innerhalb von 24 Stunden nach seiner Festnahme auf der Autobahn A4 die Immunität entzogen; Tests ergaben fast drei Promille Alkohol in seinem Blut.
Festnahme auf der Autobahn bei Mirocin
Am Abend des 29. September 2026, kurz nach 21:00 Uhr, stoppten Beamte der Kreispolizeidienststelle Przeworsk einen Kia-Pkw auf der Autobahn A4 bei dem Dorf Mirocin in der Woiwodschaft Karpatenvorland. Die Streifenbeamten griffen ein, nachdem sie bemerkt hatten, dass der Fahrer Mühe hatte, die Spur zu halten. Bei dem Fahrer handelte es sich um den 53-jährigen Henryk W., den stellvertretenden Regionalstaatsanwalt in Opole, der zum Zeitpunkt der Fahrt offiziell krankgeschrieben war. Die Polizeibeamten führten vier aufeinanderfolgende Atemalkoholtests durch, die Werte zwischen 1,18 und 1,47 Milligramm pro Liter ergaben, was etwa 2,4 bis knapp 3 Promille entspricht. Da die Beamten den Verdächtigen auf frischer Tat antrafen, brachten sie ihn direkt in eine Polizeigewahrsamszelle, ohne dass eine vorherige Genehmigung eines Disziplinarvorgesetzten erforderlich war.
Disziplinarische Suspendierung und Entlassung
Die Festnahme löste am 30. September 2026 rasche disziplinarische Maßnahmen innerhalb der polnischen Staatsanwaltschaft aus. Stanisław Bar, Vertreter der Regionalstaatsanwaltschaft in Opole, bestätigte, dass die Behörde Eilverfahren nach dem Gesetz über die Staatsanwaltschaft einleitete.
Henryk W. wurde für sechs Monate von seinen Dienstpflichten suspendiert. Zudem wurde ein Antrag an die Nationale Staatsanwaltschaft geschickt, ihn von seinem Posten zu entlassen und sein Gehalt um 50 Prozent zu kürzen.
Der Nationale Staatsanwalt Dariusz Korneluk genehmigte den Entlassungsantrag am selben Tag und enthob Henryk W. seines Postens als stellvertretender Regionalstaatsanwalt. Die Regionalbehörde in Opole entfernte anschließend seinen Namen und sein Profil von ihrer offiziellen Website.
Oberster Gerichtshof hebt Immunität auf
Die Leitung der Nationalen Staatsanwaltschaft übertrug die strafrechtlichen Ermittlungen ihrer spezialisierten Abteilung für interne Angelegenheiten. Nach polnischem Gesetzesrecht genießen Staatsanwälte rechtliche Immunität, die Ermittlungsbehörden daran hindert, ohne vorherige richterliche Zustimmung förmliche Anklageschriften auszustellen oder Anklage zu erheben.
- Die Polizei stoppt Henryk W. auf der Autobahn A4 bei Mirocin wegen Fahrens im Zustand der Trunkenheit
- Henryk W. wird für sechs Monate suspendiert und von seinem Posten als stellvertretender Regionalstaatsanwalt entlassen
- Der Oberste Gerichtshof hebt die richterliche Immunität auf, und Staatsanwälte der Abteilung für interne Angelegenheiten erheben förmlich Anklage
Am 1. Oktober 2026 reichte ein Staatsanwalt der Abteilung für interne Angelegenheiten einen förmlichen Antrag ein, mit dem er den Obersten Gerichtshof bat, einen Beschluss zu fassen, der ein Strafverfahren gegen Henryk W. genehmigt. Der Oberste Gerichtshof prüfte und genehmigte den Antrag am selben Tag und hob die institutionelle Immunität des Staatsanwalts innerhalb eines Zeitfensters von 24 Stunden auf.
Strafrechtliche Anklage und Kautionsauflagen
Nach Aufhebung der Immunität luden Ermittler der Abteilung für interne Angelegenheiten Henryk W. vor und erhoben förmlich Anklage wegen Führens eines Kraftfahrzeugs im Zustand der Trunkenheit auf der Autobahn A4 am 29. September 2026. Przemysław Nowak, Pressesprecher der Nationalen Staatsanwaltschaft, erläuterte die Verfahrensschritte nach der Vernehmung.
Der Staatsanwalt der Abteilung für interne Angelegenheiten der Nationalen Staatsanwaltschaft hat Henryk W. beschuldigt, am 29. September 2026 ein Auto im Zustand der Trunkenheit auf der Autobahn A4 gefahren zu haben. Er hat die ihm vorgeworfene Tat eingeräumt und Erklärungen abgegeben.
In Polen steht auf Trunkenheit am Steuer eine gesetzliche Strafe von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Als nicht freiheitsentziehende Präventivmaßnahmen während der laufenden Ermittlungen ordneten die Staatsanwälte an, dass Henryk W. eine Kaution von 10.000 PLN hinterlegt, und verhängten ein förmliches Verbot, das ihm das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt.

