Regierung · Kattowitz

Gericht ordnet 88 Tage Untersuchungshaft für den Bürgerkoalitions-Abgeordneten Wojciech Król wegen Korruptionsvorwürfen an

Am 5. November 2026 hob das Regionalgericht Kattowitz die ablehnende Entscheidung eines untergeordneten Gerichts auf und ordnete an, Król 88 Tage in Haft zu halten, nachdem die Polizei ihn im Gerichtssaal festgenommen hatte.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von Press.pl, pb.pl, naTemat.pl und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Kattowitz · Polen
Wie es dazu kam
  1. Sommer 2026Der Sejm hebt Króls Immunität erstmals auf; zwei Vorwürfe werden vorgelegt und nicht freiheitsentziehende Maßnahmen angewendet
  2. 17.09.Król wird nach Zustimmung des Sejm festgenommen; zwei weitere Vorwürfe werden vorgelegt und die Verhaftung beantragt
  3. 5.11.Das Regionalgericht Kattowitz ordnet 88 Tage Untersuchungshaft an

Gericht ordnet Haft nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft an

Am 5. November 2026 entschied das Regionalgericht Kattowitz über eine Beschwerde der Europäischen Staatsanwaltschaft und ordnete für Wojciech Król, Abgeordneter der Bürgerkoalition (KO), 88 Tage Untersuchungshaft an. Die Entscheidung hob einen Beschluss des Bezirksgerichts Kattowitz-Ost auf, das die schärfste vorbeugende Maßnahme nicht hatte anwenden wollen. Die Verhandlung war der dritte angesetzte Termin in dem Verfahren und endete mit der Verkündung der Entscheidung, die die Parteien anschließend an Journalisten weitergaben. Die Polizei nahm Król im Gerichtssaal fest, er soll in eine Haftanstalt gebracht werden. Król stimmte der Veröffentlichung seines vollständigen Namens zu.

Vier Vorwürfe und die Festnahme im September

Król war am 17. September 2026 festgenommen worden, kurz nachdem der Sejm seiner Festnahme und Verhaftung zugestimmt hatte. Insgesamt werden ihm vier Straftaten vorgeworfen. Der Sejm hatte seine Immunität im Sommer 2026 erstmals aufgehoben, als zwei Vorwürfe vorgelegt wurden und die Staatsanwaltschaft nicht freiheitsentziehende vorbeugende Maßnahmen beantragte. Die beiden anderen Vorwürfe wurden nach seiner Festnahme erhoben; nach seiner Vernehmung beantragte die Staatsanwaltschaft beim Gericht seine Verhaftung. Die Ermittlungen betreffen mutmaßlichen Betrug und Korruption bei der Beschaffung für die Modernisierung der Straßenbahninfrastruktur in der Metropole Oberschlesien-Zagłębie. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, finanzielle Zuwendungen von Unternehmern angenommen zu haben, die auf seine Verbindungen und seine Hilfe in Geschäftsangelegenheiten setzten.

Mutmaßliche Zuwendungen und Króls Dementi

Laut Staatsanwaltschaft umfassten die mutmaßlichen Zuwendungen eine Reise nach Thailand und die Bereitstellung eines Autos für eine Auslandsreise. Król erklärt, er sei nie in Thailand gewesen und habe das Auto von einem Freund für eine Fahrt geliehen, an der mehrere Personen teilgenommen hätten. Puls Biznesu berichtet, bei den beiden Geschäftsleuten, die in einer Mitteilung der Europäischen Staatsanwaltschaft von Ende Juli beschrieben werden, handle es sich um Unternehmer aus der Region Schlesien, und beide bestritten ein Fehlverhalten. Press.pl identifiziert Król als Vorsitzenden des Nationalen Medienrats.

Warum das untergeordnete Gericht die Haft ablehnte

Das Bezirksgericht Kattowitz-Ost lehnte die Anordnung der Haft mit der Begründung ab, Untersuchungshaft werde nicht angewendet, wenn eine andere vorbeugende Maßnahme ausreiche. Die Europäische Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein. Am 5. November folgte das Regionalgericht dem Argument der Staatsanwaltschaft und setzte die Frist von 88 Tagen fest. Damit ist das Verfahren von der Frage, ob Król in Haft genommen werden sollte, zur vom Gericht festgelegten Haftdauer übergegangen.

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Quellen und Kontext

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