Stromnetz · Madrid

Spanien schickt überarbeiteten Dekretentwurf zu Rechenzentren an den Staatsrat und lockert Ökostrom-Regeln

Die Regierung hat ihren überarbeiteten königlichen Dekretentwurf am Montag, 26. Oktober, an den Staatsrat geschickt. Die Schwelle steigt von 1 MW auf 10 MW, und im Gegenzug für die Annahme einer automatischen Netzabschaltung werden bis zu fünf Jahre Übergang gewährt.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von LaSexta, ABC TU DIARIO EN ESPAÑOL, eldiario.es und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Madrid · Spanien
Wie es dazu kam
  1. 29.11.Parlamentswahl; die Regierung will das Dekret vor diesem Datum verabschieden
  2. 31.12.Die 60-Prozent-Schwelle in Spitzenlaststunden für die Übergangsregelung endet, es gelten 70 %
  3. 2031Die Übergangsregelung läuft laut EL PAÍS bis 2031

Was der überarbeitete Entwurf ändert

Das Ministerium für den ökologischen Wandel hat den überarbeiteten königlichen Dekretentwurf zu Rechenzentren am Montag, 26. Oktober, an den Staatsrat geschickt, nach einer Anhörungsphase, in der mehr als 600 Einwände eingingen. Der Text behält die Kernpflichten des ersten Entwurfs bei, mildert aber mehrere davon ab. Die sichtbarste Änderung ist die Schwelle: Anlagen mit einer Anschlussleistung über 10 MW fallen nun unter die allgemeinen Pflichten, statt ab 1 MW wie in der ursprünglichen Fassung. Laut La Razón argumentiert das Ministerium, dass gerade Anlagen dieser Größe spürbare Auswirkungen auf die verfügbare Netzkapazität sowie auf Wasser- und Flächenressourcen haben. Kleinere Standorte sind nicht völlig ausgenommen, denn Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten gelten weiterhin ab 500 Kilowatt IT-Kapazität.

Regeln für Ökostrombezug und Verträge

Anlagen über 10 MW müssen weiterhin mindestens 80 % ihres Verbrauchs über Eigenerzeugung oder Kaufverträge für in Spanien erzeugten Ökostrom decken. Die Anforderung einer stündlichen Übereinstimmung aus dem ersten Entwurf stieß bei den Unternehmen auf die schärfste Kritik, und der überarbeitete Text fügt einen stufenweisen Weg zu ihrer Erfüllung hinzu. An ein Rechenzentrum gebundene Ökostromanlagen dürfen nun bis zu 36 Monate vor Betriebsbeginn der Anlage in Betrieb genommen worden sein, statt 18 Monaten im ersten Entwurf. Die Mindestlaufzeit langfristiger Ökostrom-Kaufverträge, bekannt als PPAs, sinkt von zehn auf sechs Jahre. Der Entwurf führt zudem Flexibilität ein für repowerte Anlagen, für Biomasse- und Biogasanlagen am Ende ihrer regulatorischen Laufzeit sowie für bestehende Solaranlagen ohne vorherigen PPA, und erlaubt ausdrücklich, dass Speicheranlagen auf die Zielwerte angerechnet werden.

Eine Übergangszeit, gekoppelt an Netzdrosselung

Rechenzentren können sich für eine Übergangsregelung von bis zu fünf Jahren ab Inkrafttreten des Dekrets entscheiden, mit gelockerten Anforderungen. Bis zum 31. Dezember 2028 benötigen sie 60 % Ökostromdeckung, und zwar nur in Spitzenlaststunden auf ihrer Spannungsebene. Nach diesem Datum und bis zum Ende der Übergangszeit steigt die Anforderung auf 70 % in Spitzen- und in Normallaststunden. Im Gegenzug müssen diese Anlagen dem Automatischen Leistungsreduktionssystem (SRAP) beitreten, einem von Red Eléctrica de España betriebenen Mechanismus, der Erzeugungs-, Pumpspeicher- oder Speicheranlagen drosselt oder abschaltet, wenn das Netz Überlastung oder eine Störung in Echtzeit zeigt. Unter dieser Regelung kann der Netzbetreiber die Rechenzentren bei Bedarf automatisch und ohne Zahlung vom Netz nehmen, wodurch sie als erste Kategorie abgeschaltet werden. Das Argument der Regierung: Ein neuer Marktteilnehmer solle die Kosten der von ihm hinzugefügten Nachfrage tragen, da ein gleichmäßiger, konstanter Verbrauch die Last in den Abendspitzenstunden verstärken könne.

Widerstand der Branche und der CNMC-Bericht

Der erste Entwurf löste scharfe Ablehnung in der Branche aus, und laut La Razón kamen Einwände auch aus der Strom- und Telekommunikationswirtschaft sowie vom Arbeitgeberverband SpainDC. Die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) veröffentlichte einen kritischen Bericht, in dem sie forderte, einige Pflichten zu mäßigen, und der überarbeitete Text lockert die stündliche Ökostrom-Anforderung, deren Lockerung die Regulierungsbehörde verlangt hatte. EL PAÍS berichtet, dass Unternehmen wie Amazon, Microsoft, Google, ACS und Merlin Properties zu den Gegnern des Entwurfs zählten und einige mit Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe und einem Investitionsstopp gedroht hätten. Das Ministerium erklärt, der Text wahre den Ehrgeiz des ursprünglichen Vorschlags, mit dem Ziel zu verhindern, dass das Wachstum der Rechenzentren die Stromrechnungen von Haushalten und Industrie in die Höhe treibt.

Zeitplan vor der Wahl am 29. November

Die Regierung will das Dekret vor der Parlamentswahl am 29. November verabschieden, ein Ziel, das sie laut El Periódico beibehalten hat. Nach der Wahl darf eine geschäftsführende Regierung königliche Dekrete nur dann verabschieden, wenn sie dringlich sind oder eindeutig dem allgemeinen Interesse dienen. Wird das Dekret nicht rechtzeitig verabschiedet, will Moncloa nach eigenen Angaben die Abogacía del Estado um Erlaubnis bitten, es noch in geschäftsführender Funktion zu verabschieden. Der Entwurf liegt nun dem Staatsrat zur Prüfung vor. Die in der Berichterstattung genannten zentralen Daten sind unten aufgeführt.

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