
Schweden verdoppelt Haftstrafen für Bandenkriminalität ab 1. August
Das im Juni verabschiedete Gesetz verdoppelt die Höchststrafen für bandenbezogene Gewalt, auch für Minderjährige, mit einer Obergrenze von 18 Jahren. Es kommt zu einer Zeit, in der schwedische Banden Teenager für Auftragsmorde im Ausland anwerben; ein 19-jähriger Norweger wurde diese Woche in London verurteilt.
Das neue Strafmaß
Schweden hat die Höchsthaftstrafen für Gewaltverbrechen im Kontext von Bandenkriminalität mit Wirkung zum 1. August verdoppelt. Ein Bandenmitglied, das mit einer Schusswaffe erwischt wird, drohte bisher eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren; diese Obergrenze steigt nun auf acht Jahre. Die Gesamtobergrenze für die verdoppelte Strafe liegt bei 18 Jahren. Die Reform, die auch rund 50 andere Strafrahmen verschärfte, wurde Mitte Juni vom schwedischen Parlament verabschiedet und trat am 1. August in Kraft.
Minderjährige sind nicht ausgenommen. Die verdoppelten Strafen gelten auch für sie, wobei das Gesetz bestimmte Milderungen vorsieht. Die Regierung von Ministerpräsident Ulf Kristersson hatte ursprünglich eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 13 Jahre angestrebt, doch mangels ausreichender parlamentarischer Unterstützung plant sie nun, die Schwelle auf 14 Jahre zu senken.
Jahre der Bandengewalt
Schweden kämpft seit Jahren mit schwerer Bandengewalt. Kriminelle Netzwerke rekrutieren systematisch Minderjährige als Auftragsmörder und schicken sie oft über die Grenzen. Die Regierung hat sich wiederholt am benachbarten Dänemark orientiert, wo bandenbezogene Straftaten seit langem härter bestraft werden. Das neue schwedische Gesetz spiegelt diesen Ansatz wider, bleibt jedoch umstritten: Mehrere Experten haben die längeren Haftstrafen als wirkungslos kritisiert.
Gewalt ins Ausland exportiert
Die internationale Dimension der schwedischen Bandenaktivität wurde diese Woche durch einen Fall vor einem Londoner Gericht unterstrichen. Johannes N., ein 19-jähriger Norweger, wurde am 29. Juli wegen Verschwörung zum Mord verurteilt. Laut Gericht reiste er im Auftrag einer schwedischen kriminellen Bande von Norwegen nach Großbritannien, um einen Auftragsmord für 25.000 Euro auszuführen. Er bestritt, die Absicht gehabt zu haben, den Plan umzusetzen. Die Urteilsverkündung ist für Oktober angesetzt. Der Fall verdeutlichte, dass schwedische Banden inzwischen weit über Nordeuropa hinaus operieren, wobei ein Bandenführer sein Netzwerk Berichten zufolge aus dem Iran steuert.
Ein umstrittener Weg
Während die Regierung die härteren Strafen als notwendige Abschreckung darstellt, hält die Debatte über ihre Wirksamkeit an. Kritiker verweisen auf die anhaltende Gewalt und die Fähigkeit der Banden, gefährdete Teenager zu rekrutieren, als Beleg dafür, dass längere Haftstrafen allein die Krise nicht lösen werden. Die Reform markiert dennoch eine der bedeutendsten Verschärfungen in Schwedens strafrechtlicher Reaktion auf Bandenkriminalität in den letzten Jahren.


