Regierung · Dresden
Sachsen drängt auf neues Verfahren für kindliche Straftäter nach Anstieg der Gewaltkriminalität
Sachsens Justizministerin hat ein formelles „Verantwortungsverfahren“ für Kinder unter 14 Jahren vorgeschlagen, die schwere Straftaten begehen, unter Einbeziehung von Eltern, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe. Der Antrag des Landes an die bevorstehende Justizministerkonferenz fordert zudem eine Überprüfung der bestehenden rechtlichen Reaktionen auf Jugendgewalt.
Kurz gefasst
Justizministerin Geiert erklärt, ein Anstieg schwerer Gewalttaten durch Kinder unter 14 Jahren mache eine Überprüfung der bestehenden Instrumente erforderlich.
Sachsen schlägt ein formelles Verfahren unter Einbeziehung von Eltern, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe für nicht strafmündige Kinder vor, das einem Prozess nachempfunden ist, aber keine strafrechtliche Bestrafung vorsieht.
Geiert forderte zuvor, die Höchststrafe für Jugendliche bei Mord und schwerer Gewalt von 10 auf 15 Jahre anzuheben.
Bundesjustizministerin Hubig lehnt die Vorstellung ab, dass härtere Strafen allein Jugendkriminalität abschrecken, und spricht sich gegen eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters aus.
Zunehmende Gewaltkriminalität durch Kinder
Der Vorschlag kommt vor dem Hintergrund eines nach Angaben von Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) spürbaren Anstiegs schwerer Gewalttaten durch Kinder, die noch nicht strafmündig sind.
„Der Anstieg schwerer Gewalttaten durch noch nicht strafmündige Kinder zeigt, dass wir die bestehenden Instrumente kritisch überprüfen und gegebenenfalls verschärfen müssen.“
Das vorgeschlagene Verantwortungsverfahren
Geiert plädiert für ein „sogenanntes Verantwortungsverfahren“ für Kinder unter 14 Jahren, an dem das Kind, seine Eltern, die Staatsanwaltschaft, die Jugendgerichtshilfe und weitere Beteiligte mitwirken. Das Verfahren würde in seiner Struktur einem Strafprozess ähneln, ohne einer zu sein, und soll Verantwortungsübernahme und frühzeitige Intervention sicherstellen.
„Für mich ist ein sogenanntes Verantwortungsverfahren für noch nicht strafmündige Kinder ein geeigneter Ansatz, um dem Anstieg schwerer Gewalttaten angemessen zu begegnen.“
Sachsen hat einen Antrag an die Justizministerkonferenz gestellt, zu prüfen, ob die bestehenden rechtlichen Reaktionen auf Gewaltkriminalität von unter 14-Jährigen ausreichen. Der Antrag fordert zudem eine Stärkung der elterlichen Verantwortung und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Justiz, Jugendhilfe und Polizei.
„Wir dürfen nicht erst reagieren, wenn sich problematische Entwicklungen verfestigt haben.“
Politische Konfliktlinien
Die Initiative fügt sich in eine laufende Debatte innerhalb der deutschen Politiklandschaft ein. Geiert hatte bereits im April 2026 eine Verschärfung des Jugendstrafrechts gefordert und verlangt, die Höchststrafe für Jugendliche, die wegen Mordes, Totschlags und schwerer Gewalttaten verurteilt werden, von 10 auf 15 Jahre anzuheben. Mehrere Politiker, insbesondere von der Christlich Demokratischen Union (CDU), haben sich offen für eine Diskussion über eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters gezeigt, das in Deutschland derzeit bei 14 Jahren liegt.
Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat jedoch widersprochen.
„Es ist eine Illusion, dass härtere Strafen allein potenzielle Täter abschrecken könnten.“
Kritik von Kinderschutzverbänden
Auch das Deutsche Kinderhilfswerk hat den Vorschlag kritisiert, wobei die Artikel keine direkte Stellungnahme der Organisation zitierten. Der Widerstand der Kinderrechtsorganisation fügt der Debatte zwischen strafenden und präventiven Ansätzen in der Jugendjustiz eine weitere Stimme hinzu.
Wie es weitergeht
Der Antrag Sachsens wird auf der nächsten Sitzung der Justizministerkonferenz diskutiert. Ein genaues Datum wurde nicht genannt, aber die Konferenz tagt in der Regel zweimal jährlich. Das Ergebnis könnte die Bundespolitik beeinflussen, allerdings würde jede Änderung des Strafmündigkeitsalters oder des Verfahrensrechts eine bundesgesetzliche Regelung erfordern.