Wirtschaft · Stuttgart und Mannheim
Gericht: Verpackung des quadratischen Haferriegels verletzt Marke Ritter Sport
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass Wackers quadratischer Haferriegel eine Verwechslungsgefahr mit Ritter-Sport-Schokolade begründet, und dem Unternehmen die Verwendung der Verpackung untersagt. Das Urteil ist noch anfechtbar, Wacker will weiterkämpfen.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Handelsblatt, Süddeutsche Zeitung, stern.de und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Am Donnerstag, 5. November 2026, gab das OLG Stuttgart dem Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch im Verfahren 2 U 3/26 statt und stellte eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Produkten fest.
Der Vorsitzende Richter Christoph Stefani sagte, die Verpackung sei in überdurchschnittlichem Maß ähnlich und die Waren seien mindestens in durchschnittlichem Maß ähnlich.
Das Landgericht Stuttgart wies die Klage von Ritter Sport im Januar 2026 ab und befand, die Produkte seien nicht identisch und es bestehe keine Verwechslungsgefahr.
Das Gericht ließ keine weitere Revision zu, doch Wacker kann gegen diese Nichtzulassung binnen eines Monats Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Wacker schätzt, dass ein Aufgeben jetzt bereits mehr als 55.000 Euro Anwaltskosten und über 15.000 Euro Schadensersatz kosten würde.
- Januar 2026Das Landgericht Stuttgart weist die Klage von Ritter Sport ab
- Oktober 2026Das Oberlandesgericht legt seine Position in dem Verfahren dar
- 5.11.Das Oberlandesgericht entscheidet zugunsten von Ritter Sport
Gericht gibt Ritter Sport recht
Am Donnerstag, 5. November 2026, gab das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Streit mit Wacker, einem Familienunternehmen aus Mannheim, Ritter Sport recht. Das Gericht gab den Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen des Schokoladenherstellers wegen des Haferriegels „Monnemer Quadrat Bio“ statt, wie der Vorsitzende Richter Christoph Stefani mitteilte. Die Verpackung sei in überdurchschnittlichem Maß ähnlich und die Produkte seien mindestens in durchschnittlichem Maß ähnlich, woraus eine Verwechslungsgefahr folge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und trägt das Aktenzeichen 2 U 3/26.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Stärke der Schokoladenmarke. Wacker habe sich bewusst in deren Sog begeben und von jahrzehntelangen Investitionen in die Marke profitiert, ohne selbst dazu beigetragen zu haben.
„Aufgrund ihrer sehr hohen Unterscheidungskraft genießt die angegriffene Marke große Aufmerksamkeit und entfaltet daher erhebliche Anziehungskraft.“
Hintergrund des Streits
Wacker brachte den Haferriegel im November 2024 auf den Markt und erklärte, die quadratische Verpackung greife das Raster des Mannheimer Stadtgrundrisses auf. Der Riegel ist kleiner als die klassische 100-Gramm-Tafel von Ritter Sport und hat längere Seitenlaschen, doch Ritter Sport argumentiert, die quadratische Form ähnele weiterhin seiner Schokolade. Das Unternehmen verweist darauf, dass seit 1996 eine Marke für seine Verpackung eingetragen ist. Wacker erhielt im Januar 2025 den ersten Brief des Schokoladenherstellers, eine Klage folgte. Neben Schadensersatz will Ritter Sport erreichen, dass Wacker die aktuelle Verpackung nicht mehr verwendet und bereits gelieferte Ware zurückruft.
Zudem hält das Unternehmen beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Eintragung für eine blanke Schokoladenverpackung mit Seitenlaschen und einer Längsnaht auf der Rückseite. Ritter Sport befürchtet eine Markenkollision, weil Schokolade und Müsliriegel aus seiner Sicht ähnliche Waren sind, die dieselbe Zielgruppe zu denselben Anlässen verzehrt.
Argumente vor Gericht
Das Landgericht Stuttgart wies die Klage im Januar 2026 ab. Es sah keine Verwechslungsgefahr und keine Ausnutzung der Wertschätzung der Marke und bezeichnete die beiden Produkte als nicht identisch. Die Richter argumentierten, Käufer sähen darin unterschiedliche Snacks, da sie nicht am selben Ort im Supermarkt verkauft würden und unterschiedliche Hauptzutaten hätten.
Matteo Wacker, der Geschäftsführer, argumentiert, der Haferriegel sei überhaupt keine Schokolade. Supermärkte stellten Schokolade neben Schokolade und listeten Haferriegel unter Getreideprodukten, und aus seiner Sicht deckt das Produkt einen anderen Bedarf, einen bekömmlichen Snack statt einer süßen Süßigkeit. Der Markenrechtler Philip Kohl von der Stuttgarter Kanzlei BRP Renaud stellte sich auf die Seite des Gerichts. Er verwies auf die europäische Rechtsprechung, die Schokolade und Müsliriegel auf Getreidebasis als ähnliche Waren behandelt, und sieht angesichts der ähnlichen Verpackung eine Verwechslungsgefahr.
Reaktionen und nächste Schritte
Ritter Sport begrüßte die Entscheidung und erklärte, sie „korrigiere das Fehlurteil der Vorinstanz“. Das Unternehmen argumentiert, der Slogan „Quadratisch. Kokos. Klar.“ sei eine bewusste Anspielung auf Ritter Sport gewesen, und Markenschutz sei zentral, weil die Verpackung Käufern helfe, die Marke im Regal zu erkennen.
„Sie korrigiert das Fehlurteil der Vorinstanz.“
Matteo Wacker sagte dem Spiegel am Telefon, eine weitere Revision sei nicht zugelassen worden, und das Unternehmen wolle gegen diese Nichtzulassung Beschwerde einlegen. Er nannte die Entscheidung schwer nachvollziehbar und erklärte, er sei überzeugt, dass niemand je das Monnemer Quadrat gekauft habe in der Annahme, Ritter Sport zu kaufen.
„Niemand hat je das Monnemer Quadrat gekauft in der Annahme, Ritter Sport zu kaufen.“
Die Mitgeschäftsführerin Melanie Wacker ergänzte, das Unternehmen sei nicht einmal in Supermärkten gelistet. Wacker schätzt, dass ein Aufgeben jetzt bereits mehr als 55.000 Euro Anwaltskosten und über 15.000 Euro Schadensersatz kosten würde. Online-Bestellungen für die Kokos- und Haselnussvariante wurden gestoppt, um mögliche höhere Schäden zu begrenzen, und ein längeres Riegelformat namens „Monnemer Klageriegel“ ersetzt sie vorübergehend. Beide Seiten werfen der anderen vor, sich nicht mit Lösungsvorschlägen auseinanderzusetzen.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- HandelsblattStreit um Markenrechte: Ritter Sport vs. Haferriegel: So geht es jetzt weiter
- Süddeutsche ZeitungRitter-Sport-Hersteller: Markenschutz für uns essenziell
- stern.deDoch Verwechslungsgefahr: Ritter Sport setzt sich gegen quadratischen Haferriegel durch
- N-tvDer Tag: Ritter Sport siegt im Streit um quadratischen Haferriegel
- Philip Kohl
- Markenrechtler bei der Stuttgarter Kanzlei BRP Renaud, der die Auffassung des Gerichts stützte
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