Kurz gefasst
Das Amsterdamer Gericht verurteilte Heineken am Mittwoch, dem 21. Oktober 2026, laut NOS und AD zur Zahlung von 111,2 Millionen Euro an MTB; Heineken hat Berufung angekündigt.
Das Gericht setzte den entgangenen Gewinn von MTB auf 43,3 Millionen Euro und die Zinsen laut NOS und AD auf 67,9 Millionen Euro fest, während NRC 67,8 Millionen Euro Zinsen nennt.
Die griechische Wettbewerbsbehörde stellte fest, dass AB zwischen 1998 und 2014 ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht hat; laut NOS und AD erhielt AB Ende 2015 ein Bußgeld von 31,5 Millionen Euro.
Heineken machte geltend, die Vorgänge seien verjährt; das Gericht wies diesen Einwand zurück. Zudem bestreitet das Unternehmen die Höhe der Zinsen und erklärt, sie entspreche nicht den realen Marktbedingungen.
- 1998Beginn des Zeitraums, in dem der Missbrauch durch Athenian Brewery laut Gericht einsetzte
- 2015Die griechische Wettbewerbsbehörde verhängt gegen Athenian Brewery ein Bußgeld von 31,5 Millionen Euro (NOS, AD); Telegraaf berichtet von knapp 27 Millionen
- 2024Das Amsterdamer Gericht stellt fest, dass Heineken für den Missbrauch verantwortlich ist
- 21.10.Das Amsterdamer Gericht verurteilt Heineken zur Zahlung von 111,2 Millionen Euro an MTB; Heineken kündigt Berufung an
Das Urteil
Am Mittwoch, dem 21. Oktober 2026, verurteilte das Gericht in Amsterdam Heineken laut NOS und AD zu 111,2 Millionen Euro Schadensersatz an Macedonian Thrace Brewery (MTB), während Der Standard die Summe auf 111 Millionen rundet. Das Urteil macht den niederländischen Mutterkonzern für das Verhalten seiner griechischen Tochtergesellschaft Athenian Brewery (AB) haftbar, die nach Feststellung des Gerichts ihre marktbeherrschende Stellung auf dem griechischen Biermarkt missbraucht hat. Heineken erklärte am selben Tag, Berufung einzulegen, und teilte mit, die Begründung des Urteils nicht zu akzeptieren.
Wie sich die Summe ergibt
Das Gericht setzte den entgangenen Gewinn von MTB auf 43,3 Millionen Euro fest. Hinzu kommen Zinsen, die NOS und AD mit 67,9 Millionen Euro angeben, während NRC 67,8 Millionen nennt. Laut den Berichten knüpfte das Gericht die Höhe der Zinsen an die Dauer des Missbrauchs, der 1998 begann und sich über Jahre fortsetzte. MTB hatte laut NOS zunächst 160 Millionen Euro gefordert, während Telegraaf von einer ursprünglichen Forderung von 100 Millionen Euro berichtet. Seit dem griechischen Bußgeld haben Wettbewerber einschließlich MTB zusammen 478 Millionen Euro Schadensersatz gefordert, so NOS.
Hintergrund des Falls
Die griechische Wettbewerbsbehörde stellte fest, dass AB zwischen 1998 und 2014 ihre Marktstellung missbraucht hat. NOS und AD berichten, dass AB Ende 2015 ein Bußgeld von 31,5 Millionen Euro erhielt, während Telegraaf das Bußgeld mit knapp 27 Millionen Euro angibt. Laut den Berichten schloss AB Exklusivverträge mit Geschäften sowie mit Restaurant- und Hotelketten und gewährte Händlern Rabatte, die keine Biere von Wettbewerbern verkauften. Auch der frühere niederländische Leiter von AB in Athen und sein Nachfolger wurden für diese Praktiken mit Bußgeldern belegt. Das Amsterdamer Gericht hatte bereits 2024 entschieden, dass Heineken für den Missbrauch verantwortlich ist, und ein früheres Urteil stellte fest, dass MTB ein Schaden entstanden ist.
Streitpunkte und was folgt
Heineken machte geltend, die Vorgänge seien verjährt; diese Einwand wies das Amsterdamer Gericht laut NRC zurück. Das Unternehmen vertritt zudem die Auffassung, der Schadensersatz entspreche nicht der wirtschaftlichen Beweislage, der Geschäftslage von MTB oder der Entwicklung des griechischen Biermarkts. Heineken erklärt weiter, der Absatz beider Marken sei nach der Feststellung der griechischen Behörde weitgehend unverändert geblieben, berichtet Telegraaf. MTB-Chef Demetri Chriss begrüßte das Urteil und sagte, es korrigiere die Angelegenheit nach fast drei Jahrzehnten weitgehend. Laut Telegraaf könnte das Urteil den Weg für Forderungen von Wettbewerbern in anderen Ländern ebnen. Der dänische Brauer Carlsberg macht separat Schadensersatz wegen entgangener Einnahmen bei seiner griechischen Tochtergesellschaft Olympic Brewery geltend; dieses Verfahren befindet sich laut NOS noch in einem frühen Stadium. Da Heineken Berufung eingelegt hat, ist die zugesprochene Summe noch nicht rechtskräftig.