Richter signalisiert Unterstützung für Ritter Sport im Markenstreit um quadratischen Haferriegel
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Donnerstag, 15. Oktober, über die Berufung verhandelt. Der Vorsitzende Richter erklärte, die quadratische Verpackung von Wackers Haferriegel sei der von Ritter Sport verwechselbar ähnlich. Das Urteil soll am 5. November verkündet werden.
Richter signalisiert Unterstützung für Ritter Sport
Das Oberlandesgericht Stuttgart verhandelte am Donnerstag, 15. Oktober, ab 10:30 Uhr über die Berufung von Ritter Sport gegen die Mannheimer Firma Wacker. Der Vorsitzende Richter Christoph Stefani signalisierte Zustimmung zur Klage des Waldenbucher Schokoladenherstellers. Er bezeichnete die beiden quadratischen Verpackungen als auffallend ähnlich und sagte, die Produkte könnten verwechselt werden, da sie einem sehr ähnlichen Zweck dienten. Stefani erklärte zudem, die Verpackung verstoße gegen das Markengesetz, was Ritter Sport einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz gebe. Der Fall ist unter dem Aktenzeichen 2 U 3/26 anhängig, das Urteil soll am 5. November verkündet werden.
Es liegt ein Verstoß gegen das Markengesetz vor.
Wie der Streit begann
Wacker brachte seine Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ im November 2024 auf den Markt. Geschäftsführer Matteo Wacker sagte, die Verpackung greife das Mannheimer Stadtzentrum auf, das in Quadraten angelegt ist. Das Design erinnert zudem an den quadratischen Riegel von Ritter Sport, obwohl das Wacker-Produkt kleiner ist als die klassische 100-Gramm-Schokolade und längere Seitenlaschen hat. Ritter Sport schrieb Wacker erstmals im Januar 2025 an und reichte später Klage ein. Nach Gerichtsinformationen will das Unternehmen Wacker dazu bringen, die aktuelle Verpackung nicht mehr zu verwenden, bereits gelieferte Ware zurückzurufen und Schadensersatz zu zahlen.
- Wacker bringt die Haferriegel Monnemer Quadrat Bio auf den Markt
- Ritter Sport schreibt Wacker erstmals an
- Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Stuttgart
- Geplante Verkündung des Urteils
Ritter Sport gibt an, seine quadratische Verpackung sei seit 1996 als Marke geschützt, und das Unternehmen habe ihrer Verwendung nie zugestimmt. Das Unternehmen hält zudem ein eingetragenes Blanko-Design beim Deutschen Patent- und Markenamt, neutral ohne Aufdruck, aber mit Seitenlaschen und einer Faltnaht. Sein Argument ist, dass Schokolade und Müsliriegel ähnliche Waren seien, die in Geschäften nebeneinander verkauft, als Snack direkt aus der Verpackung gegessen und an dasselbe Publikum gerichtet seien. Das Unternehmen hat seine Marken bereits früher vor Gericht verteidigt, unter anderem in einem langwierigen Verfahren gegen Milka. Ritter Sport verlor im Januar vor dem Landgericht Stuttgart und legte Berufung gegen diese Entscheidung ein.
Wackers Verteidigung
Matteo Wacker, 34, sagte, er erwarte, dass das Berufungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz bestätige. Er nannte die Klage absurd und argumentierte, ein Quadrat sei eine grundlegende geometrische Form, die kaum schutzfähig sein sollte.
Für uns ist es nach wie vor absurd.
Er sagte außerdem, die Monnemer Quadrate Bio seien überhaupt keine Schokolade. In Supermärkten werde Schokolade bei Schokolade präsentiert, während die Haferriegel unter Müsli stünden, und Verbraucher nutzten die beiden Produkte für unterschiedliche Bedürfnisse.
Reaktion und mögliche Kosten
Melanie Wacker, 37, Geschäftsführerin und Ehefrau von Matteo Wacker, sagte, die Position des Gerichts sei überraschend gekommen. Sie sagte, das Paar habe sich zurückhalten müssen, um nicht zu weinen. Sie fügte hinzu, sie hielten sich nach wie vor für völlig im Recht und müssten abwägen, ob sie die Entscheidung weiterziehen oder nicht, wobei sie auch die Wirtschaftlichkeit bedenken müssten. Ihr Anwalt schätzte, dass ein bis zum Bundesgerichtshof geführter Streit bis zu 80.000 Euro kosten könnte, wenn sie verlieren.
Es war tatsächlich sehr, sehr überraschend.
Wie es weitergeht
Das Urteil ist für den 5. November angesetzt. Bis dahin hat die Wacker-Seite nicht erklärt, ob sie den Fall weiterverfolgen wird, und die Entscheidung des Gerichts wird darüber bestimmen, ob die Verpackung zurückgezogen und Ware zurückgerufen werden muss.
