
Schweizer Einigungskonferenz befürwortet gemischte Lohn- und Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente
Ein parlamentarischer Kompromiss sieht sowohl höhere Lohnbeiträge als auch eine Mehrwertsteuererhöhung vor, um die neue 13. monatliche AHV-Zahlung zu finanzieren – eine entscheidende Abstimmung im Ständerat steht am Donnerstag an.
Kompromiss erzielt
Nach wochenlanger Blockade zwischen den beiden Kammern hat eine Einigungskonferenz am Mittwochmorgen mit 15 zu 11 Stimmen für ein gemischtes Finanzierungsmodell für die 13. AHV-Rente gestimmt. Der Vorschlag folgt weitgehend der früheren Position des Ständerats und koppelt eine geringere Erhöhung der Lohnbeiträge mit einer Anhebung der Mehrwertsteuer. Der Nationalrat hatte auf einer alleinigen Finanzierung durch eine temporäre Mehrwertsteuererhöhung bestanden, die Konferenz entschied sich jedoch für eine dauerhafte Lösung.
Mit der Mischfinanzierung haben wir eine stabile, genau ausbalancierte und dauerhafte Lösung.
Was der Deal vorsieht
Im Rahmen des Kompromisses würden die Lohnbeiträge ab 2028 um 0,2 Prozentpunkte steigen, statt der 0,3 Punkte, die der Ständerat zuvor angestrebt hatte. Der normale Mehrwertsteuersatz würde um 0,4 Prozentpunkte steigen, während der reduzierte Satz auf Gütern des täglichen Bedarfs unangetastet bleibt. Der Sondersatz für die Hotellerie würde um 0,2 Punkte steigen. Die Zusatzabgabe soll bis 2030 rund 2,5 Milliarden Franken in den AHV-Fonds lenken.
Politische Kluft
Der Vorschlag vertieft die parteipolitische Spaltung. Das Mitte-links-Bündnis aus Mitte, SP und Grünen unterstützt das Paket, die Gewerkschaften bezeichnen es als sozial ausgewogen. Der SGB erklärte, die Arbeitnehmenden erhielten im Gegenzug für „kaum spürbare" höhere Beiträge mehr Rente. Der rechte Block aus SVP, FDP und GLP lehnt jede Erhöhung der Lohnabzüge ab. FDP-Co-Präsident Benjamin Mühlemann warnte, die Partei werde dagegenstimmen und erklärte, man unterstütze keine „einseitigen" Einnahmeerhöhungen. GLP-Fraktionschefin Corina Gredig argumentierte, höhere Beiträge bedeuteten „weniger Geld auf den Konten der Erwerbstätigen".
Was als Nächstes kommt
Der Ständerat stimmt am Donnerstag ab, gefolgt vom Nationalrat am 17. Juni. Lehnt eine der Kammern den Vorschlag ab, scheitert der Finanzierungsgesetzentwurf. In diesem Fall würde die 13. Monatszahlung trotzdem ab Dezember ausbezahlt, jedoch ohne spezifische Finanzierungsquelle. Der Bundesrat hat in seinem Entwurf zur AVS 2030-Reform bereits Rückfalloptionen vorgesehen, die entweder eine kombinierte Anhebung oder einen reinen Mehrwertsteueransatz beinhalten.
- Einigungskonferenz schlägt gemischtes Finanzierungsmodell vor
- Ständerat stimmt über den Kompromiss ab
- Nationalrat stimmt über den Kompromiss ab
- Erste Auszahlung der 13. AHV-Rente
Kostendruck
Selbst wenn der Deal angenommen wird, werden die Kosten der Rente stark steigen. Das erste Jahr 2026 erfordert 4,2 Milliarden Franken, bis 2030 steigen sie auf rund 4,5 Milliarden und bis 2040 auf 5,4 Milliarden Franken. Die zusätzlichen Einnahmen aus dem Kompromiss würden nur einen Teil dieser Lücke decken.
- 2026
- 4.2 CHF bn
- 2030
- 4.5 CHF bn
- 2040
- 5.4 CHF bn


