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Regierung·vor 2 Std.

Piotr Pytel nach 21 Jahren entlassen – Justizminister gewährt Unterbrechung der lebenslangen Haftstrafe

Piotr Pytel, in Deutschland wegen eines Mordes verurteilt, den er nach eigenen Angaben nicht begangen hat, verließ am Montag das Gefängnis in Rzeszów, nachdem Justizminister Waldemar Żurek eine Unterbrechung seiner lebenslangen Haftstrafe angeordnet hatte. Die Entscheidung fällt im Zuge eines neuen Begnadigungsverfahrens, über das letztlich Präsident Karol Nawrocki entscheiden muss.

Freilassung nach zwei Jahrzehnten

Piotr Pytel verließ am Montagnachmittag das Gefängnis in Rzeszów, nachdem Justizminister Waldemar Żurek eine vorübergehende Unterbrechung seiner lebenslangen Haftstrafe angeordnet hatte. Der 56-Jährige hatte über 21 Jahre hinter Gittern verbracht für einen Mord, den er nach eigenen Angaben nicht begangen hat. Er wurde erst eine halbe Stunde vor seinem Freigang über die Entlassung informiert. „Ich kann immer noch nicht ganz glauben, dass ich hier bin“, sagte er am nächsten Tag vor Reportern und beschrieb die Außenwelt nach 22 Jahren als „eine andere Welt“.

Ich bin immer noch geschockt, überwältigt von der Realität, den Veränderungen. 22 Jahre sind ein echter Sprung. Es ist eine Kluft zwischen dem, woran ich mich aus dieser Stadt erinnere, und dem, was sie heute ist. Es ist eine andere Welt.

Der Münchner Mord und die Verurteilung

Der Fall geht auf März 2004 zurück, als Ecaterina I. bei einem Raubüberfall in München getötet wurde. Pytel und Tomasz W., Spitzname „Lis“, hatten den Überfall gemeinsam geplant, doch Pytel beteuerte, er habe 400 Meter entfernt an einer Bushaltestelle gewartet und die Wohnung des Opfers nie betreten. Die deutschen Staatsanwälte stützten sich auf Mobilfunkdaten und die Aussage eines Mithäftlings. Im April 2006 verurteilte ein Münchner Gericht Pytel zu lebenslanger Haft. 2009 wurde er nach Polen überstellt, um seine Strafe zu verbüßen.

Ein Geständnis ignoriert

Ein Durchbruch gelang 2010, als die polnischen Behörden Tomasz W. in einem anderen Fall festnahmen. Er gestand den Mord und gab an, allein gehandelt zu haben. Er wurde nach Deutschland ausgeliefert, verurteilt und verbüßte eine Strafe von neun Jahren und drei Monaten. Dennoch weigerten sich deutsche Gerichte wiederholt, Pytels Fall wieder aufzunehmen. Drei Begnadigungsanträge wurden vom damaligen Präsidenten Andrzej Duda abgelehnt.

Alle Karten liegen auf dem Tisch des Präsidenten, und er muss die Entscheidung treffen.

Das Begnadigungsverfahren

Im April 2026 leitete Justizminister Żurek von Amts wegen ein neues Begnadigungsverfahren ein. Am Montag ordnete er die Unterbrechung der Strafe an und berief sich auf humanitäre Gründe sowie auf den Unterschied zwischen deutschem und polnischem Recht: In Deutschland ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren möglich, in Polen nach 30 Jahren. Pytel hat bereits über 21 Jahre abgesessen.

Die Unterbrechung des Strafvollzugs bedeutet weder einen Freispruch noch präjudiziert sie eine Begnadigung. Die endgültige Entscheidung über das Begnadigungsrecht obliegt dem Präsidenten der Republik Polen.

Präsidentensprecher Rafał Leśkiewicz bezeichnete die Maßnahme des Ministers als „erste Entscheidung des Justizministers, die man loben kann“ und sagte, Präsident Karol Nawrocki werde den Fall prüfen, sobald die Unterlagen eintreffen.

Zeitleiste des Falls Piotr Pytel
  1. Ecaterina I. wird bei einem Raubüberfall in München getötet.
  2. Münchner Gericht verurteilt Piotr Pytel zu lebenslanger Haft.
  3. Pytel wird nach Polen überstellt, um seine Strafe in Rzeszów zu verbüßen.
  4. Tomasz W. wird in Polen festgenommen und gesteht den Mord.
  5. Justizminister Żurek leitet von Amts wegen ein Begnadigungsverfahren ein.
  6. Żurek ordnet Unterbrechung der Strafe an; Pytel verlässt das Gefängnis.
Rzeszów · München

8 Quellen

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