Regierung · Madrid und Brüssel

Llarena hebt die Anklage gegen Puigdemont auf und schickt die Amnestie-Akte an den Obersten Gerichtshof

Richter Pablo Llarena hat am Dienstag, 3. November 2026, die Anklage gegen Carles Puigdemont, Toni Comín und Lluís Puig aufgehoben und das Ermittlungsverfahren für abgeschlossen erklärt. Puigdemont bleibt in Belgien, und für die abschließende Entscheidung des Senats des Obersten Gerichtshofs ist noch kein Termin angesetzt.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von EL MUNDO, El Confidencial, LaVanguardia und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Foto: Convergència Democràtica de Catalunya, CC BY 2.0 (Wikimedia Commons, Ausschnitt). Archivbild, 2011
Wie es dazu kam
  1. 6.10.Entscheidung des Verfassungsgerichts; Llarena hebt die Haftbefehle gegen Puigdemont, Comín und Puig auf
  2. 20.10.Die Sala de lo Penal wendet die Amnestie auf Junqueras, Romeva, Bassa und Turull an
  3. 3.11.Llarena hebt die Anklage auf, schließt die Ermittlungen ab und leitet die Akte an die Sala de lo Penal weiter

Llarena schließt die Akte Puigdemont

Der Richter Pablo Llarena, der als Magistrat am Obersten Gerichtshof die Ermittlungen zum Procés geführt hat, hat am Dienstag, 3. November 2026, eine Verfügung erlassen, mit der die Anklage gegen Carles Puigdemont, den Vorsitzenden von Junts und ehemaligen katalanischen Regierungschef, aufgehoben wird. Dieselbe Verfügung betrifft die ehemaligen Minister Toni Comín und Lluís Puig und erklärt das Ermittlungsverfahren (Sumario) für alle drei als abgeschlossen. Llarena hat die Akte an die Sala de lo Penal weitergeleitet, den Senat des Obersten Gerichtshofs, der die Unabhängigkeitsführer verurteilt hat, damit dieser entscheidet, ob das Amnestiegesetz angewendet und der Fall endgültig geschlossen wird. Die Anklage hatte Puigdemont Untreue (malversación) vorgeworfen. Die Verfügung wies zudem Reformationsbeschwerden von Puigdemont und Comín zurück und verwarf eine Beschwerde der von Vox geführten Volksklage gegen die Aufhebung der Haftbefehle.

Wie es zu diesem Stand kam

Am 6. Oktober entschied das Verfassungsgericht, dass der Oberste Gerichtshof das Amnestiegesetz bereits 2024 auf ehemalige Mitglieder der Regierung hätte anwenden müssen, die wegen Untreue verurteilt oder verfolgt worden waren. Die Entscheidung gewährte der ehemaligen Ministerin Dolors Bassa Amparo. Am selben Tag hob Llarena die Haftbefehle gegen Puigdemont, Comín und Puig auf, hielt aber die Schließung der Akte zurück, solange er die Entscheidung und mehrere anhängige Beschwerden prüfte. Bevor das Verfassungsgericht eingriff, hatte der Oberste Gerichtshof es abgelehnt, die Amnestie auf den Vorwurf der Untreue zu erstrecken – eine Haltung, die später korrigiert wurde. Am 20. Oktober wandte die Sala de lo Penal die Amnestie auf Oriol Junqueras, Raül Romeva, Dolors Bassa und Jordi Turull an, ein Schritt, der signalisierte, dass die übrigen Fälle folgen würden.

In seiner neuen Verfügung erklärte Llarena, er teile die Begründung des Verfassungsgerichts nicht, dessen Rechtsprechung müsse aber angewendet werden, und seine abweichende Auffassung dürfe die Befolgung nicht verzögern. Zudem sei die Entscheidung ohne Zurückhaltung ergangen. Die Verfügung stellt klar, dass seine frühere Entscheidung zur Aufhebung der Haftbefehle nur die Haftanordnungen beseitigt und den Fall nicht abgeschlossen habe, der weiterhin einer abschließenden Entscheidung über das Erlöschen der Haftung und die Einstellung durch das zuständige Gericht bedürfe.

Wo Puigdemont steht

Comín und Puig kehrten nach der Aufhebung ihrer Haftbefehle nach Spanien zurück, was ihnen eine Rückkehr ohne Festnahmerisiko ermöglichte. Puigdemont ist in Belgien geblieben, und weder er noch seine Partei haben gesagt, wann er zurückkehren wird. Sie haben angedeutet, dass dies nicht vor der Parlamentswahl am 29. November geschehen werde. Der Ton der Entscheidung des Verfassungsgerichts sorgte am Obersten Gerichtshof für Unbehagen, und mehrere seiner Verfügungen kritisierten Äußerungen des Berichterstatters der Entscheidung, des Präsidenten des Verfassungsgerichts Cándido Conde-Pumpido.

Wie es weitergeht

Der Abschluss der Ermittlungen ist ein Zwischenschritt, keine endgültige Einstellung. Die Sala de lo Penal muss nun entscheiden, ob sie die Ermittlungsphase beendet und nach dem Amnestiegesetz eine vollständige Einstellung (sobreseimiento libre) verfügt. Die Quellen nennen kein Datum für diese Entscheidung, und bis dahin bleibt der Fall beim Senat des Obersten Gerichtshofs.

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Quellen und Kontext

Madrid, Brüssel · Spanien, Belgien

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