Sicherheit · Valencia und Catarroja

Pradas und Argüeso schieben sich gegenseitig die Verantwortung für die Einsatzleitung während der Überschwemmungen in Valencia 2024 zu

Salomé Pradas und Emilio Argüeso, beide Gegenstand der Ermittlungen zu den Überschwemmungen in Valencia 2024, streiten darüber, wer nach der Ausrufung der Situation 2 die Einsatzleitung innehatte. Die Verteidigung von Pradas argumentiert, die Ausrufung habe bis 19.00 Uhr nicht die gesamte Provinz erfasst.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von europa press, eldiario.es, EL MUNDO und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Valencia, Catarroja · Spanien
Wie es dazu kam
  1. 29.10.Argüeso warnt laut dem Beschluss der Richterin in einem internen Consell-Chat, die Schluchten stünden „kurz vor dem Kollaps“
  2. 29.10.Ausrufung der Situation 2 in Utiel-Requena nach Darstellung der Verteidigung von Pradas
  3. 29.10.Ausrufung der Situation 2 in den beiden Riberas nach Darstellung der Verteidigung von Pradas
  4. 29.10.Die Situation 2 erfasst die gesamte Provinz Valencia nach Darstellung der Verteidigung von Pradas

Zwei Verteidigungen, eine Flut

Zum zweiten Jahrestag der Überschwemmungen vom 29. Oktober 2024 in Valencia, bei denen 233 Menschen starben, greifen die ehemaligen Regionalamtsträger Salomé Pradas und Emilio Argüeso einander im Verfahren vor dem Gericht von Catarroja an. Gegen beide wird ermittelt. Argüeso legte Beschwerde gegen einen Beschluss der Ermittlungsrichterin vom 13. Oktober 2026 ein und verlangt von der Audiencia Provincial die Feststellung, dass nach der Aktivierung der Situation 2 und der Einrichtung des Cecopi die oberste Leitung und das Kommando der Notlage ausschließlich bei Pradas gelegen habe. Die Verteidigung von Pradas widersetzt sich in einem 14-seitigen Schriftsatz ihres Anwalts Pedro Colina der Beschwerde und beantragt deren Zurückweisung. Ihre Anwälte halten den Antrag für rechtlich unzulässig und erklären, er würde eine verwaltungsrechtliche Kompetenzabgrenzung in eine vorweggenommene Feststellung alleiniger Verantwortung verwandeln.

Wann die Situation 2 ausgerufen wurde

Die Verteidigung argumentiert, die Situation 2 sei schrittweise ausgerufen worden und habe erst um 19.00 Uhr die gesamte Provinz erreicht; daher müssten die Befugnisse nach Gebiet, Zeitpunkt und tatsächlich ausgerufener Situation zugeordnet werden. Nach dem Zeitplan der Verteidigung, über den La Razón berichtet, wurde die Situation 2 um 15.00 Uhr in Utiel-Requena und um 18.45 Uhr in den beiden Riberas erreicht, bevor die provinzweite Ausrufung erfolgte. Der Schriftsatz verweist auf Abschnitt 5.1 des Sonderplans für Hochwasserrisiko in der Valencianischen Gemeinschaft, wonach in Vorphasen sowie in den Situationen 0 und 1 die Leitung an den Leiter der AVSRE delegiert wird, um die Einsätze zu verbessern. Dieses Amt habe damals Argüeso innegehabt, so die Verteidigung.

Der Es-Alert und das Cecopi

Die Seite von Argüeso behauptet, Pradas habe allein das Monopol über die Es-Alert-Handywarnung gehabt und sei an diesem Tag die einzige Person gewesen, die sie habe auslösen können. Die Verteidigung von Pradas weist dies zurück und erklärt, die Nutzung des Systems in der Vorphase zeige, dass es nicht zwingend an eine Ausrufung der Situation 2 gebunden gewesen sei. Sie weist zudem darauf hin, dass es kein spezifisches, vollständiges Protokoll für den Versand von Warnungen an Mobiltelefone gebe. Die Verteidigung ergänzt, das Cecopi sei kein isoliertes Gremium gewesen, da etwa der Notruf 112 und das Zentrum für Notfallkoordination daran beteiligt gewesen seien, und Argüesos Position als AVSRE-Direktor müsse in diesem Zusammenhang bewertet werden. Weiter heißt es, die Einberufung des Cecopi sei auf Weisung von Argüeso bearbeitet worden.

Was der Beschluss der Richterin sagt

In einem am 29. Oktober bekannt gewordenen Beschluss stellt die Ermittlungsrichterin fest, dass Argüeso die Cecopi-Sitzung vom 29. Oktober 2024 einberufen habe und selbst unter den Geladenen gewesen sei, obwohl er in seiner Aussage als Beschuldigter erklärt habe, er hätte nicht teilnehmen dürfen. Die Richterin merkt an, die Einladung sei per E-Mail im Namen des AVSRE-Direktors an die eingeladenen Stellen und Behörden verschickt worden. Zudem falle es ihr schwer zu verstehen, dass Argüeso um 14.44 Uhr in einem internen Consell-Chat gewarnt habe, die Schluchten stünden „kurz vor dem Kollaps“, während die Überwachung dieser Ressourcen, darunter die Waldbrandbekämpfer, nicht kontinuierlich aufrechterhalten worden sei. Der Beschluss gibt einem Antrag eines der Nebenkläger zur mangelnden Überwachung des Wasserabflusses in der Schlucht von Poyo statt und setzt dem Consorcio Provincial de Bomberos de Valencia eine Frist von fünf Tagen zur Vorlage von Einsatzunterlagen, Berichten und Kommunikation.

Unschuldsvermutung

Der Schriftsatz von Pradas argumentiert, strafrechtliche Verantwortung sei persönlich und müsse im Einzelfall geprüft werden, statt sie über eine allgemeine Lesart der Kompetenzverteilung zuzuschreiben.

„Die Unschuldsvermutung und der persönliche Charakter der strafrechtlichen Verantwortung verlangen, dass die Pflichten und das Verhalten jeder beschuldigten Person individuell geprüft werden.“

Salomé Pradas

Die Beschwerde liegt nun bei der Audiencia Provincial, die entscheiden muss, ob sie Argüesos Antrag stattgibt oder ihn, wie von der Verteidigung beantragt, zurückweist. Die Fünftagefrist des Consorcio für die Einsatzunterlagen ist der nächste von der Richterin angeordnete Schritt.

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