Regierung · Lissabon, Sines und Montalegre

Staatsanwaltschaft hat weiterhin keinen Zugriff auf 30 von 150 beschlagnahmten Geräten in der Operação Influencer

Drei Jahre nach den Durchsuchungen, die zum Sturz der Regierung von António Costa führten, kann die Generalstaatsanwaltschaft nach eigenen Angaben 30 der 150 beschlagnahmten Geräte nicht öffnen. Sie macht Verteidigungsbeschwerden und einen Streit mit der Ermittlungsrichterin beziehungsweise dem Ermittlungsrichter darüber verantwortlich, wer die E-Mails auswählt.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von Jornal Expresso, Diário de Notícias, RTP und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Lissabon, Sines, Montalegre, Boticas · Portugal
Wie es dazu kam
  1. Januar 2026Nicht identifizierte kollektive Einrichtung legt Rechtsmittel beim Verfassungsgericht ein
  2. April 2026Appellationsgericht Lissabon entscheidet zugunsten der Staatsanwaltschaft beim E-Mail-Zugriff
  3. 5.11.PGR veröffentlicht Erklärung zum Stand nach drei Jahren; 30 Geräte bleiben unzugänglich

Drei Jahre später sind 30 Geräte weiterhin verschlossen

Am Donnerstag, dem 5. November 2026, zwei Tage vor dem dritten Jahrestag der Durchsuchungen in der Amtssitz des Premierministers am 7. November 2023, veröffentlichte die Generalstaatsanwaltschaft (PGR) eine dreiseitige Erklärung zum Fall Operação Influencer. Den Durchsuchungen war der Sturz der Regierung von António Costa vorausgegangen. Von den rund 150 damals beschlagnahmten digitalen Geräten bleiben 30 für die Staatsanwaltschaft unzugänglich. Bei etwa 120 Geräten sind die forensischen Verfahren abgeschlossen, ihr Inhalt wird ausgewertet. Die PGR erklärt, es gebe triftige Gründe für die Annahme, dass die gesperrten Geräte Kommunikation enthalten, die für die Aufklärung der Wahrheit wesentlich sei, und dass der fehlende Zugriff die Ermittlungen in ihren zentralen Strängen einschränke.

Beschlagnahmte Geräte und forensischer Stand in der HauptuntersuchungGeräte
Beschlagnahmt
150 Geräte
Forensische Verfahren abgeschlossen (etwa)
120 Geräte
Weiterhin unzugänglich
30 Geräte

Daten aus dem Artikeltext

Verteidigungsbeschwerden und ein Streit über E-Mails

Die PGR führt die Blockade in einer erheblichen Zahl von Fällen auf die Ausübung des Verteidigungsrechts durch Beschuldigte und durchsuchte Personen zurück, vor allem durch Rechtsmittel. Die Erklärung beschreibt drei Konstellationen. Im Oktober 2025 verweigerte der Ermittlungsrichter der Staatsanwaltschaft den Zugriff auf E-Mails, woraufhin diese beim Appellationsgericht Lissabon Beschwerde einlegte, das im April 2026 zu ihren Gunsten entschied. Ein Beschuldigter brachte den Fall anschließend vor das Verfassungsgericht, wo er im September zugewiesen wurde und weiter anhängig ist. Ein zweites Rechtsmittel, im Januar 2026 von einer kollektiven Einrichtung eingelegt, die weder Beschuldigte ist noch von der PGR benannt wird, folgte auf die Niederlage dieser Einrichtung vor dem Appellationsgericht im Vorjahr. In der dritten Konstellation entschied der Richter über andere Geräte, darunter zwei E-Mail-Konten von Anwälten, erst nach Rechtskraft des Urteils vom April, wodurch seine Entscheidung praktisch vom Verfassungsgericht abhängt.

Ein Streit über die Auswahl der E-Mails

Im Zentrum des Stillstands steht eine Meinungsverschiedenheit zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Ermittlungsrichter, die die PGR nach eigenen Angaben öffentlich klären lassen will. Der Richter vertritt die Auffassung, nur er dürfe die als Beweismittel relevanten E-Mails auswählen, weshalb die Staatsanwaltschaft diese Nachrichten vor der Auswahl nicht einsehen dürfe. Die PGR weist darauf hin, dass die Gerichte zu dieser Frage widersprüchliche Entscheidungen getroffen hätten, wobei die meisten Entscheidungen die Position der Staatsanwaltschaft gestützt hätten. Beim Obersten Gerichtshof wurde ein Rechtsmittel zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung eingelegt. Die PGR hat zudem Regierung und Parlament um eine gesetzgeberische Klärung gebeten, erklärt aber, keine legislative Initiative in dieser Sache zu kennen.

Ermittlungen laufen an mehreren Fronten weiter

Die PGR betont, die Ermittlungen hätten nie geruht. Es werde weiter an der Transkription und Übersetzung als wichtig erachteter Gespräche, an Zeugenvernehmungen und an der Befragung von Beschuldigten gearbeitet. Die Auswertung eines großen Volumens an Bank-, Steuer-, Papierdokument-, Computer- und Kommunikationsdaten laufe weiter und habe mehrere Berichte hervorgebracht. Drei weitere, aus dem Fall abgezweigte Untersuchungen werden ebenfalls anhand der verfügbaren Personal- und Urkundenbeweise geprüft. Die technische Beratungseinheit der PGR bereitet technische Informationen zum Komplex „SIMPLEX urbanismo/industrial“ auf der Grundlage neuer Aussagen und Dokumente vor.

„Die Ermittlungen, die nie zum Stillstand gekommen sind, werden in allen Untersuchungen unter den beschriebenen Einschränkungen, unter richterlicher Geheimhaltung und mit Dringlichkeitsstatus fortgeführt.“

Generalstaatsanwaltschaft der Republik

Der Fall von 2023

Am 7. November 2023 wurden fünf Personen festgenommen und später freigelassen: Vítor Escária, damals Stabschef von Costa; der Anwalt Diogo Lacerda Machado; der frühere Bürgermeister von Sines, Nuno Mascarenhas; sowie Afonso Salema und Rui Oliveira Neves, Verwalter von Start Campus. Die Vorwürfe betreffen Wirtschafts- und Finanzdelikte im Zusammenhang mit einem Rechenzentrum in Sines, der Lithium-Erkundung in Montalegre und Boticas sowie der Wasserstoffproduktion in Sines. Diário de Notícias berichtet, Costa, heute Präsident des Europäischen Rates, sei in einer PGR-Erklärung von 2023 als Verdächtiger bezeichnet worden, ohne formell zum Beschuldigten gemacht worden zu sein.

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