Regierung · Madrid
Spanisches Gericht prüft Auflagen für Ehefrau des Premierministers: Passentzug gefordert, während Voranhörung drei Stunden dauert
Die von der Organisation Hazte Oír angeführten populären Ankläger forderten am Montag den Richter Juan Carlos Peinado auf, den Reisepass von Begoña Gómez einzuziehen und ihr das Verlassen Spaniens zu untersagen. Die Voranhörung der Ehefrau von Premierminister Pedro Sánchez entwickelte sich dabei zu einem politischen Brennpunkt. Gómez' Anwalt bezeichnete das Verfahren als „Phantom-Prozess“, der darauf abziele, die Regierung zu zermürben.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von europa press, 20 minutos, eldiario.es und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
Für MitgliederDie ersten 30 Sekunden zum Probehören. Synthetische Stimme (KI).
Kurz gefasst
Die Ankläger von Hazte Oír forderten Richter Peinado auf, den Reisepass von Begoña Gómez einzuziehen, ihr das Verlassen Spaniens zu untersagen und sie zu verpflichten, sich alle 15 Tage bei Gericht zu melden. Dieselben Maßnahmen wurden für die Beraterin Cristina Álvarez beantragt. Für den Geschäftsmann Juan Carlos Barrabés wurden aufgrund geringer Fluchtgefahr keine Maßnahmen gefordert.
Gómez' Anwalt Antonio Camacho warf dem Gericht Politisierung vor und erklärte, der einzige Zweck des Verfahrens sei es, die Regierung Sánchez zu „zermürben“. Er betonte, Politik gehöre auf die Straße, nicht in Gerichtssäle.
Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigungsteams aller drei Angeklagten argumentierten, dass es keine Anhaltspunkte für ein Verbrechen gebe, und forderten die Archivierung des Falls. Sie lehnten das Format des Geschworenenprozesses sowie jegliche vorsorglichen Maßnahmen ab.
Hazte Oír verwies auf den Fall des ehemaligen italienischen sozialistischen Premierministers Bettino Craxi, der nach Korruptionsvorwürfen nach Tunesien floh, um eine Fluchtgefahr für Gómez angesichts ihrer Auslandsreisen und ihres staatlichen Sicherheitsschutzes zu begründen.
Die populären Ankläger halten an ihrer Forderung von 24 Jahren Haft für Gómez wegen vier Anklagepunkten fest: Einflussnahme, geschäftliche Korruption, Veruntreuung und widerrechtliche Aneignung. Für Álvarez fordern sie 22 Jahre und für Barrabés sechs Jahre.
Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung eines Prozesses liegt nicht allein bei Peinado. Das Madrider Provinzgericht muss über Berufungen der Anklage und Verteidigung entscheiden, die eine Einstellung des gesamten Verfahrens anstreben.
- 15.06.Voranhörung beginnt am Madrider Untersuchungsgericht Nr. 41; alle drei Angeklagten erscheinen persönlich.
- 15.06.Anhörung endet nach über drei Stunden. Ankläger fordern Passentzug und Reiseverbot für Gómez und Álvarez.
- 15.06.Richter Peinado entscheidet nicht über vorsorgliche Maßnahmen; Entscheidung auf die kommenden Tage vertagt.
- 18.06.Frist für Peinados Beschluss zur Eröffnung des Prozesses und zur Verhängung restriktiver Maßnahmen.
Die Anhörung
Begoña Gómez erschien am Montag zu einer Voranhörung vor dem Untersuchungsgericht Nr. 41 in Madrid. Dies ist der letzte Schritt vor einem möglichen Geschworenenprozess wegen Vorwürfen der Einflussnahme, geschäftlicher Korruption, Veruntreuung und der widerrechtlichen Aneignung von Software, die der Universität Complutense Madrid (UCM) gehört. Richter Juan Carlos Peinado hatte Gómez, ihre Beraterin im Moncloa-Palast Cristina Álvarez sowie den Geschäftsmann Juan Carlos Barrabés zu der Sitzung geladen, die um 18:20 Uhr begann und mehr als drei Stunden dauerte. Alle drei erschienen persönlich; Barrabés wurde dabei beobachtet, wie er aufgrund einer schweren Erkrankung nur mühsam an einem Stock gehend den Gerichtssaal betrat.
Positionen im Prozess
Die von Hazte Oír angeführte Gruppierung der populären Ankläger sowie die UCM (als geschädigte Partei) plädierten für die Eröffnung eines mündlichen Verfahrens vor einem Geschworenengericht. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger aller drei Angeklagten beantragten die Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, es lägen keinerlei Anhaltspunkte für eine Straftat vor. Gómez' Anwalt, der ehemalige sozialistische Minister Antonio Camacho, widersprach ebenfalls dem Weg über ein Geschworenengericht. Das Madrider Provinzgericht muss noch über mehrere Berufungen entscheiden, die von der Anklage und der Verteidigung zur Einstellung des Verfahrens eingereicht wurden, was bedeutet, dass die endgültige Entscheidung über eine Prozessführung gegen Gómez nicht allein bei Peinado liegt.
Geforderte Maßnahmen
Die populären Ankläger drängten auf drei restriktive Maßnahmen gegen Gómez: den Entzug ihres Reisepasses, ein Verbot, Spanien ohne richterliche Genehmigung zu verlassen, sowie die Auflage, sich alle 15 Tage bei Gericht zu melden. Sie forderten zudem, ihr die Nutzung von Anteilen an ihrem Unternehmen oder der Marke „Transforma TSC“, die über ihren UCM-nahen Lehrstuhl registriert wurde, zu untersagen. Dieselben persönlichen Maßnahmen wurden für Álvarez beantragt. Für Barrabés wurden keine vorsorglichen Maßnahmen gefordert, da die Staatsanwaltschaft bei ihm keine Fluchtgefahr sieht. Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung lehnten jegliche restriktiven Maßnahmen ab.
Rechtliche Argumente
Der Anwalt von Hazte Oír, Javier María Pérez-Roldán, verwies auf den Präzedenzfall des ehemaligen italienischen Premierministers Bettino Craxi, eines Sozialisten, der nach Korruptionsvorwürfen nach Tunesien floh, und deutete an, dass eine vergleichbare Fluchtgefahr für Pedro Sánchez und seine Ehefrau bestehe. Die Anklage verwies auf die Auslandsreisen von Gómez und argumentierte, dass ihr Sicherheitspersonal eine Flucht erleichtern könnte. Die populären Ankläger fordern 24 Jahre Haft für Gómez, 22 Jahre für Álvarez und sechs Jahre für Barrabés.
Politische Dimension
Camacho gab während der Anhörung eine ungewöhnlich scharfe Erklärung ab und sagte dem Gericht, der Fall sei zu einem politischen Instrument geworden. Anwesende Quellen berichteten elDiario.es, dass Camacho erklärte, Politik solle „auf der Straße und nicht in einem Gerichtssaal“ betrieben werden, und davor warnte, „die Gleichung eines Phantom-Verfahrens als Form der Zermürbung einer Regierung, mit der sie nicht übereinstimmen“, zu nutzen. Er kritisierte Peinados wiederholte Verweise auf „den Präsidenten der Regierung“ in den Akten, obwohl gegen Sánchez nicht ermittelt werde, und nannte die Schlussfolgerung, dass jede Handlung von Gómez „jeden“ beeinflusse, weil sie die Ehefrau des Premierministers sei, „wirklich absurd“.
„Politik wird nicht vor Gericht gemacht, und niemand sollte die Instrumentalisierung eines Strafverfahrens zulassen.“
Nächste Schritte
Peinado entschied zum Abschluss der Sitzung nicht über die beantragten vorsorglichen Maßnahmen. Er hat drei Tage Zeit, um einen Beschluss zu erlassen, ob Gómez vor Gericht gestellt wird, sowie einen weiteren zu den restriktiven Maßnahmen. Das Madrider Provinzgericht muss separat über anhängige Berufungen entscheiden, die das Verfahren stoppen könnten, bevor es die Prozessphase erreicht.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- europa pressLa acusación mantiene la petición de retirada de pasaporte para Begoña Gómez
- 20 minutosLas acusaciones populares piden retirar el pasaporte a Begoña Gómez a la espera de que el juez abra juicio oral en los próximos días
- eldiario.esEl abogado de Begoña Gómez, ante el juez Peinado: "Esto es un procedimiento fantasma para erosionar a un Gobierno"
- La RazónBegoña Gómez sabrá en los próximos tres días si va al banquillo
- Begoña Gómez
- Ehefrau des spanischen Premierministers Pedro Sánchez, beschuldigt der Einflussnahme, geschäftlichen Korruption, Veruntreuung und widerrechtlichen Aneignung von Software; ihr drohen 24 Jahre Haft.
- Juan Carlos Peinado
- Untersuchungsrichter am Madrider Gericht Nr. 41, der den Fall Begoña Gómez leitet.
- Antonio Camacho
- Ehemaliger sozialistischer Minister und Verteidiger von Begoña Gómez, der den Fall als „Phantom-Prozess“ bezeichnete.
- Cristina Álvarez
- Beraterin von Begoña Gómez im Moncloa-Palast, ebenfalls unter Ermittlung, ihr drohen 22 Jahre Haft.
- Juan Carlos Barrabés
- Geschäftsmann und dritter Angeklagter im Fall, dem sechs Jahre Haft drohen; erschien aufgrund einer schweren Krankheit mit einem Gehstock vor Gericht.
- Pedro Sánchez
- Premierminister von Spanien, Ehemann von Begoña Gómez; wird in diesem Fall nicht untersucht, wird aber häufig in Gerichtsdokumenten erwähnt.
- Javier María Pérez-Roldán
- Anwalt von Hazte Oír, der den Präzedenzfall Bettino Craxi anführte, um eine Fluchtgefahr für Gómez zu begründen.
- Bettino Craxi
- Ehemaliger italienischer Premierminister (Sozialist), der nach Korruptionsvorwürfen nach Tunesien floh; von Anklägern als Präzedenzfall für Fluchtgefahr angeführt.
- Orte
- Madrid
Pollar ist kostenlos und ohne Werbung im Text. Getragen wird es von seinen Mitgliedern.
Pollar unterstützen