Sicherheit · Woudenberg und Utrecht

Gericht Utrecht verurteilt Paar aus Woudenberg zu 20 und 12 Jahren Haft wegen Missbrauchs von sechs Kindern

Das Paar missbrauchte über fast fünf Jahre hinweg sechs Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren. Das Gericht in Utrecht verhängte Haftstrafen unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 30 und 20 Jahren; beide Angeklagten erhielten zudem eine TBS-Maßnahme mit Zwangsunterbringung.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von Telegraaf, NOS und NRC. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Woudenberg, Utrecht · Niederlande
Wie es dazu kam
  1. TatzeitraumDas Paar missbraucht sechs Kinder über fast fünf Jahre
  2. Anfang 2025Das Paar wird festgenommen, nachdem zwei Kinder ihren Eltern von dem Missbrauch erzählt haben
  3. 3.11.Das Gericht Utrecht verhängt Haftstrafen von 20 und 12 Jahren

Das Urteil

Das Bezirksgericht Utrecht hat am Dienstag, 3. November 2026, Richard van den B. (57) zu 20 Jahren Haft und einer TBS-Maßnahme mit Zwangsunterbringung verurteilt. Seine frühere Partnerin Evertje van E. (34) erhielt 12 Jahre mit derselben Maßnahme. Beide stammen aus Woudenberg, einem Dorf in der Provinz Utrecht. Die Staatsanwaltschaft (OM) hatte 30 Jahre für ihn und 20 Jahre für sie gefordert, jeweils mit TBS. Das Gericht verglich weitgehend ähnlich gelagerte Fälle und blieb deshalb darunter; zudem sah es nicht alle Vorwürfe als bewiesen an.

Geforderte und verhängte HaftstrafenJahre
Richard van den B. gefordert
30 Jahre
Richard van den B. verurteilt
20 Jahre
Evertje van E. gefordert
20 Jahre
Evertje van E. verurteilt
12 Jahre

Daten aus dem Artikeltext

Der Missbrauch

Über einen Zeitraum von fast fünf Jahren missbrauchte das Paar sechs Kinder, einige davon erst wenige Monate alt, als der Missbrauch begann. Vier der Opfer sind Kinder einer engen Freundin von Van E., zwei sind die Kinder ihres Bruders. Das Paar passte regelmäßig auf sie auf. Die Staatsanwaltschaft erklärte, Van den B. habe die Kinder missbraucht, während sie seiner Obhut unterstanden, während Van E. sie festhielt oder ihnen GHB verabreichte. Die vorsichtige Schätzung der Staatsanwaltschaft geht von mehr als 700 Taten aus – eine Zahl, die RTV Utrecht bereits zuvor veröffentlicht hatte und die NOS aufgriff. Laut NRC sind fünf der Opfer Mädchen und eines ein Junge, zwei Kinder wurden vergewaltigt, und mehrere wurden gezwungen, Pornografie anzusehen und dem Paar beim Sex zuzusehen.

Die Staatsanwälte bezeichneten das Verhalten als „erschütternd“ und „sadistisch“ und erklärten, seine Auswirkungen seien mit denen einer Tötung vergleichbar. Das Gericht wertete die Verabreichung von Drogen als erschwerenden Umstand. Ein Mädchen verlor das Bewusstsein und blieb hilflos zurück. Der Richter sagte, über die Kinder sei „auf erschütternde Weise“ gesprochen worden.

Wie der Fall ans Licht kam

Der Fall kam Anfang 2025 ans Licht, als zwei der Kinder ihren Eltern von dem Missbrauch zu Hause erzählten. Die beiden Verdächtigen wurden kurz darauf festgenommen. Die Telegraaf berichtet zudem, eine Bemerkung eines Kindes gegenüber seiner Mutter über ein „Geheimnis“ habe den Fall ins Rollen gebracht. Die Polizei fand Fotos und Videos sowie rund 8.000 Seiten Chatnachrichten, in denen das Paar über den Missbrauch fantasierte und besprach, was es getan hatte.

Die Aussagen der Angeklagten

Van den B. bestritt den Großteil des Missbrauchs. Er räumte eine Sexsucht ein, erklärte aber, er habe die Kinder „nicht vorsätzlich“ missbraucht, und sagte vor Gericht, er habe keine aktive Erinnerung an die Taten. Das Gericht hielt diese Darstellung für völlig unglaubwürdig. Gutachter konnten für ihn keine TBS empfehlen, dennoch verhängte der Richter eine Zwangsunterbringung, weil das Gericht ihn ohne Behandlung nicht als in die Gesellschaft rückführbar ansieht. Van E. bestritt die Vorwürfe zunächst und gab später zu, den Kindern GHB verabreicht und sie festgehalten zu haben, während ihr damaliger Partner sie missbrauchte. Sie sagte, sie habe aus Angst vor ihm mitgewirkt. Gutachter diagnostizierten bei ihr mehrere Störungen, darunter eine PTBS infolge jahrelangen sexuellen Missbrauchs durch ihren Vater, der dafür verurteilt wurde. Ihre verminderte Schuldfähigkeit ist der Grund für die kürzere Haftstrafe. Beide müssen sich ihren Opfern aufgrund eines Kontaktverbots fernhalten.

Die nächsten Schritte

Die Staatsanwaltschaft und die Verdächtigen haben zwei Wochen Zeit, Berufung einzulegen. Die Verteidiger deuteten an, dass sie keine Berufung einlegen würden, falls die Staatsanwaltschaft dies nicht tue. In einer ersten Reaktion sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, die Behörde prüfe das Urteil noch. Die Familien der Opfer wünschen sich Ruhe und Privatsphäre.

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