
Bundesrat schlägt Gesetz zur Durchsetzung der zweiten Landessprache in Primarschulen vor
Der Bundesrat hat am Freitag eine Vernehmlassung zur Änderung des Sprachengesetzes eröffnet, die vorsieht, dass Primarschüler eine zweite Landessprache lernen müssen. Damit reagiert er auf Bestrebungen mehrerer deutschsprachiger Kantone, den Französischunterricht zu verschieben.
Kantone drängen auf Abschaffung von Frühfranzösisch
Mehrere deutschsprachige Kantone haben in letzter Zeit dafür gestimmt, den Französischunterricht von der Primar- auf die Sekundarstufe zu verlegen. Zürich traf seine Entscheidung im letzten September, St. Gallen folgte im Herbst 2025, Appenzell Ausserrhoden vor einem Jahr und Thurgau im April 2026. Der Trend zeigt sich auch in Basel-Landschaft, Schaffhausen und sogar im zweisprachigen Bern, wo eine Motion eingereicht und später zurückgezogen wurde. Die Kantone argumentieren mit der Arbeitsbelastung der Schüler und schlechten Lernergebnissen; sie behaupten, der Lehrplan sei überladen und ein späterer Beginn würde Entlastung bringen.
- Verabschiedung der Strategie zur Sprachharmonisierung, später in das HarmoS-Konkordat (2009) integriert
- Parlament von Appenzell Ausserrhoden schafft frühen Französischunterricht ab
- Zürcher Kantonsrat stimmt für die Verschiebung von Französisch auf die Sekundarstufe
- St. Galler Parlament folgt mit gleichem Entscheid
- Grosser Rat des Thurgau verlegt Französisch auf die Oberstufe
- Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Sprachengesetzes
- Fristende der Vernehmlassung
Zwei Varianten für das Gesetz
Die Regierung schlägt zwei Optionen vor. Die erste schreibt im Sprachengesetz die bestehende HarmoS-Anforderung von zwei Fremdsprachen auf Primarstufe fest – eine Landessprache plus Englisch –, der 15 von 26 Kantonen nachkommen. Die zweite bietet den Kantonen mehr Spielraum und verlangt nur eine zweite Landessprache von der Primarstufe bis zum Ende der Sekundarstufe I, ohne Englisch vorzuschreiben.
Der Status der Landessprachen in der obligatorischen Schulbildung ist eine Frage von nationaler Bedeutung.
Regierung warnt vor Gefahr für den Zusammenhalt
Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider sagte vor den Medien in Bern, die sprachliche Vielfalt sei ein Pfeiler des Schweizer Zusammenhalts und für die Kommunikation, auch aus wirtschaftlichen Gründen, unerlässlich. Die Verfassung räume dem Bund einen umfassenden Auftrag zum Schutz der Landessprachen ein.
Wenn die Kantone die Sprachenfrage nicht lösen können, muss der Bund handeln.
Präventive Massnahme mit Frist
Die Initiative habe in erster Linie eine präventive Dimension, betonte Baume-Schneider. Wenn die Kantone an der bestehenden Sprachenstrategie festhielten, werde die Regierung den Gesetzesentwurf zurückstellen. Die Vernehmlassung läuft bis zum 5. Oktober 2026, und ein eventuelles Gesetz würde die parlamentarische Zustimmung benötigen. Der Bundesrat erklärte, er werde die lokalen Debatten genau verfolgen, bevor er über das weitere Vorgehen entscheide.


