
Berliner CSD-Angreifer Abdul Ballout hatte tiefe Verbindungen zum Islamischen Staat und stand unter Polizeiüberwachung, schlug aber am 25. Juli zu, tötete einen Menschen und verletzte 31
Im Mai nach einer Verurteilung durch ein Jugendgericht wegen der Planung, dem Islamischen Staat beizutreten, aus der Haft entlassen, stand Abdul Ballout unter Polizeibeobachtung und wurde als Hochrisikofall eingestuft, aber die Behörden hatten keinen Hinweis auf einen unmittelbar bevorstehenden Angriff, bevor er am 25. Juli einen Lieferwagen in CSD-Menschenmengen fuhr und dann Passanten mit einer Machete angriff, wobei er eine Person tötete und 31 verletzte.
Angriff während des Berliner CSD
Am Samstag, den 25. Juli 2026, gegen 22:00 Uhr fuhr Abdul Ballout einen weißen Lieferwagen in Menschengruppen in der Nähe der Christopher-Street-Day-Parade im Berliner Tiergarten. Nachdem er das Fahrzeug verlassen hatte, griff er weitere Passanten mit einer Machete an. Eine Frau starb, 31 weitere wurden verletzt, sieben davon schwer, sodass sie ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Die Berliner Polizei, die für das CSD-Ereignis 2.200 Beamte im Einsatz hatte, leitete eine großangelegte Fahndung ein.
- Amtsgericht Tiergarten verurteilt Ballout, entlässt ihn unter Vorbewährung.
- Vorübergehende Festnahme, nachdem die Polizei eine Spielzeugpistole entdeckt; er wird wieder freigelassen.
- Letzte Beobachtung durch die mobile Einsatzkommission (MEK).
- Ballout fährt Lieferwagen in CSD-Menge, greift dann mit Machete an; 1 Toter, 31 Verletzte.
- Polizei ortet und erschießt Ballout im Schrebergarten in Spandau.
Angreifer erschossen, IS-Bekennervideo gefunden
Am Sonntag, den 26. Juli, gegen 18:00 Uhr orteten Beamte des Berliner SEK Ballout in einem Schrebergarten in Spandau. Er lief mit einer Klingenwaffe auf sie zu und wurde erschossen. Ermittler fanden später ein Video auf seinem Handy, das am Tag des Angriffs aufgenommen worden war und in dem eine maskierte Person, bei der es sich vermutlich um Ballout handelt, dem Islamischen Staat die Treue schwört und die Verantwortung für den Angriff im Tiergarten beansprucht. In Chatnachrichten, die von Reportern sichergestellt wurden, hatte er an einen IS-Kontakt geschrieben:
Ich will kämpfen, nicht nur herumsitzen.
Eine Radikalisierung, die seit der Jugend bekannt war
Ballout stand seit 2019 wegen Gewaltdelikten wie Körperverletzung, Raub und Betrug im Visier der Behörden. Ab 2021 vermerkte der Berliner Verfassungsschutz seine zunehmende Radikalisierung; er schloss sich einer salafistischen Gruppe an, die aktiv neue Mitglieder rekrutierte. Zum Zeitpunkt des Anschlags zählte die Berliner interne Einschätzung 1.250 Salafisten in der Stadt, von denen 350 als gewaltorientiert galten. Ballouts Familie beschrieb ihn als „Abudi"; Bekannte kannten ihn als aggressiv.
Verurteilung, Freilassung und Überwachung
Am 12. Mai 2026 verurteilte eine Jugendstrafkammer des Amtsgerichts Tiergarten Ballout wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – des Versuchs, nach Syrien zu reisen, um sich dem IS anzuschließen. Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von 22 Monaten, hob aber den bestehenden Haftbefehl auf, weil es ihn noch für reformfähig hielt. Es stellte ihn unter „Vorbewährung", eine Form der vorläufigen Bewährung, die ihn dazu verpflichtete, sechs Monate unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers zu verbringen, bevor eine endgültige Bewährungsentscheidung getroffen wird. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und beantragte eine höhere Strafe ohne Bewährung.
Das Berliner LKA stufte Ballout als Hochrisikofall ein und begann mit der Überwachung: Mobile Beobachtungsteams verfolgten ihn sechs Tage nach seiner Entlassung, eine Kamera wurde gegenüber seiner Wohnung installiert und sein Telefon wurde abgehört. Sein Reisepass wurde eingezogen und ein Reiseverbot verhängt. Allerdings sagte der stellvertretende LKA-Chef Stefan Redlich dem Innenausschuss, dass die anfängliche intensive Überwachung nur eine „tödlich normale Alltagsroutine" ergeben habe, bei der Ballout selten das Haus verließ. Die Beobachtung wurde später reduziert. Die letzte Kontrolle durch das MEK erfolgte am 23. Juli, zwei Tage vor dem Anschlag.
Polizei: Überwachung war kein Schutzschild
Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel räumte das Versagen ein, den Anschlag zu verhindern, und erklärte, dass die Polizei keine konkreten Hinweise auf ein bevorstehendes Verbrechen gehabt habe. Sie sagte, eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung sei „kein Allheilmittel" und ohne konkrete Informationen könne ein Präventivgewahrsam oder eine elektronische Fußfessel nicht gerechtfertigt werden.
Das ist nichts, worin wir erfolgreich waren, das werden wir nicht beschönigen. Und das trifft mich und meine Kollegen bis ins Mark.
LKA-Vizechef Redlich fügte hinzu, dass die Beobachtung nur „eines von vielen Werkzeugen" sei und nicht dazu diene, einzugreifen, wenn jemand handle.
Justiz verteidigt Gerichtsentscheidung
Berlins oberste Justizvertreter, die Präsidentin des Kammergerichts Andrea Diekmann und Generalstaatsanwältin Margarete Koppers, bezeichneten die öffentliche Debatte als „undifferenziert und von wenig Sachkenntnis geprägt". Sie bestanden darauf, dass das Urteil im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung gefällt worden sei. Die Gerichtssprecherin wies darauf hin, dass präventive Sicherheitsmaßnahmen in der Verantwortung von Polizei und Staatsanwaltschaft liegen, nicht der Strafgerichte; Berliner Ermittlungsrichter hatten die Überwachungsanordnungen des LKA in den Wochen vor dem Anschlag genehmigt. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Ballouts Verteidiger Yalcin Geyhan zeigte sich schockiert über die Tat seines Mandanten und sagte, er fühle sich „wie im falschen Film". Er sagte, Ballout habe sich als manipuliert dargestellt, aber in Wirklichkeit sei er der Manipulator gewesen. Geyhan betonte, dass der Richter das Verfahren ernsthaft geführt und das Gesetz nicht gebeugt habe.
Politische Reaktionen
Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) versprach vollständige Transparenz bei den Ermittlungen und fragte, ob bekannte Gefährder zum Tragen einer elektronischen Fußfessel gezwungen werden sollten. Sie wies auf die hohe Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus in Berlin hin. Die Grünen warfen ihr vor, dem Ausschuss nur bereits bekannte Informationen präsentiert zu haben. Die Debatte über die Vorbewährungsregelung und die Behandlung gefährlicher Straftäter durch die Gerichte geht weiter.


