Regierung · Den Haag

Staatsrat nennt Box-3-Vermögensteuer ab 2028 undurchführbar und drängt auf Start 2030

Der eigene Praxistest der Steuerbehörde bewertet die Umstellung zum Jahr 2028 als undurchführbar, und die Banken warnen, dass Anleger die nötigen Daten womöglich nicht liefern können. Ob das Kabinett den Plan durchzieht, ist noch offen.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von de Volkskrant, NRC, Trouw und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Den Haag · Niederlande
Wie es dazu kam
  1. Juli 2026Die Steuerbehörde beginnt, das Kabinett vor Umsetzungsrisiken zu warnen
  2. September 2026Das Kabinett kündigt an, Vermögenszuwächse ab 2028 zu besteuern
  3. 29.10.Die Nederlandse Vereniging van Banken schreibt an die Zweite Kammer wegen Datenlücken für 2028
  4. 2.11.Der Staatsrat veröffentlicht seine Stellungnahme mit der Empfehlung eines Starts 2030

Staatsrat lehnt Start 2028 ab

Der Staatsrat (Raad van State), der wichtigste rechtliche Berater des Kabinetts, hat eine scharf kritische Stellungnahme zum geplanten neuen Vermögensteuersystem in Box 3 abgegeben. Er rät dem Kabinett, den vorliegenden Entwurf, der 2028 in Kraft treten soll, nicht einzureichen und sich stattdessen Zeit für ein neues Gesetz zu nehmen, das ab 2030 gelten könnte. Der Staatsrat beanstandet, dass das Kabinett verschiedene Vermögensarten unterschiedlich behandelt und zwei getrennte Steuersysteme darauf anwendet, ohne dies klar zu begründen. Nach dem Plan würden Krypto-Vermögen bis 2030 weiterhin mit einer Steuer auf den Wertzuwachs belegt.

Der Staatsrat beanstandet auch den Weg selbst. Die Änderung über eine Novelle einzuführen – also über eine Änderung eines bereits im Eerste Kamer festhängenden Gesetzentwurfs statt über ein vollständiges Gesetz – schwäche das sorgfältige Gesetzgebungsverfahren und berge Risiken für die Qualität des Gesetzes.

„Dies hat auch negative Folgen für die Qualität des Gesetzes und für die Umsetzung.“

Raad van State

Umsetzungsprobleme und Warnungen der Banken

Die Bedenken des Staatsrats decken sich mit jenen, die in den vergangenen Monaten Beamte unter Finanzminister Eelco Heinen und Staatssekretär Eelco Eerenberg vorgebracht haben. Der eigene Umsetzungstest der Steuerbehörde nannte die Änderung mindestens für 2028 „onuitvoerbaar“ (undurchführbar) und „niet verantwoord“ (nicht zu verantworten). Der Staatsrat beziffert den zusätzlichen Aufwand auf 252 Vollzeitkräfte und rund 31 Millionen Euro an zusätzlichen Umsetzungskosten. Die Anpassung von Box 3 koste in den kommenden zehn Jahren etwa 18 Milliarden Euro.

Die Nederlandse Vereniging van Banken wandte sich am Donnerstag, 29. Oktober, in einem Schreiben an die Zweite Kammer und warnte, Anleger könnten womöglich nicht alle Daten liefern, die für die 2028 fällige Box-3-Steuer nötig sind. Privatpersonen müssten die Zahlen dann selbst zusammentragen, und die neue Erklärung sei weit komplizierter als die derzeitige, weitgehend vorausgefüllte Box-3-Erklärung, weshalb die Banken mit vielen Fehlern rechnen. Die Steuerbehörde hat erklärt, die Erklärungen kaum prüfen zu können, und hält die Korrektur von Fehlern und das Aufdecken vorsätzlicher Untererklärungen für das Steuerjahr 2028 und wohl auch 2029 für nahezu unmöglich.

„Eine Gesetzgebung, die auf diese Weise zustande kommt, untergräbt das Gesetzgebungsverfahren.“

Raad van State

Reaktion des Kabinetts und politische Tragweite

Das Kabinett kündigte im September an, ab 2028 zu einer vollständigen Besteuerung von Vermögenszuwächsen überzugehen, die Sparen, Aktien und Immobilien umfasst; der Plan wurde erst Ende September fertiggestellt. Die Telegraaf berichtet, Heinen habe eine frühere Fassung bereits verworfen, und das Kabinett habe vor dem Prinsjesdag keine abgestimmte Alternative gehabt. Innerhalb des Kabinetts wird ein Start 2028 weiterhin bevorzugt, eine Verschiebung um ein Jahr wird jedoch vorsichtig erwogen. NOS berichtet, Heinen halte weiterhin an 2028 fest, während der Staatsrat ein solides Gesetz mit späterem Start will.

Nahezu alle politischen Parteien wollen die Besteuerung von Vermögen ändern, sodass Eigentümer erst beim Verkauf oder bei der Realisierung von Vermögenswerten zahlen und nicht jährlich auf eine fiktive Rendite. Die Umstellung würde den Staat in den ersten Jahren viele Milliarden kosten, und eine Einigung über die Finanzierung gibt es noch nicht. Das Gesetz hängt im Eerste Kamer fest. Nach dem bevorzugten Weg des Staatsrats bliebe das bestehende Überbrückungsgesetz in Kraft, sodass Steuerzahler über ein Gegenbeweisverfahren Einspruch einlegen können, wenn sie mehr Steuern gezahlt haben als ihrer tatsächlichen Rendite entsprechen. NOS berichtet, ob das Minderheitskabinett vorprescht, werde sich in den kommenden Tagen bei den Verhandlungen über den Steuerplan zeigen.

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