Regierung · Rom

Italiens Haushaltsgesetz ändert ab 2027 die Berechnung der Gehaltserhöhungen von Richtern, Anwälten und Staatsanwälten

Artikel 67 des italienischen Haushaltsgesetzes ändert ab 2027, wie Istat die Gehaltserhöhungen für Richter, Anwälte und Staatsanwälte berechnet – verspätete Vertragsnachzahlungen werden dabei nicht mehr mitgezählt.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von Il Fatto Quotidiano, ANSA.it, il Giornale.it und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Rom · Italien

Eine neue Formel für die Richterbesoldung

Italiens Haushaltsgesetz, bekannt als Manovra, schreibt neu fest, wie sich die Bezüge von Richtern, Anwälten und Staatsanwälten im Laufe der Zeit entwickeln. Diese Gehälter werden nicht in ordentlichen Tarifverhandlungen festgelegt; sie folgen den Erhöhungen, die anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gewährt werden. Artikel 67 fügt zwei Korrekturen hinzu, die ab 2027 greifen, nachdem Gerichte die früheren Berechnungsmethoden gekippt hatten. Il Fatto Quotidiano berichtet, ein Urteil des Consiglio di Stato habe die Anpassungskriterien nach oben korrigiert und damit eine hohe Nachzahlungslast für die öffentlichen Finanzen geschaffen. Die Regierung stellt die Änderungen als Mittel zur Begrenzung der Staatsausgaben dar, ohne Rückwirkung.

Gewichtete Durchschnitte und ausgeschlossene Nachzahlungen

Die erste Korrektur betrifft die Statistiken, mit denen Istat die Gehaltssteigerungen misst. Statt jeder Kategorie des öffentlichen Dienstes das gleiche Gewicht zu geben, werden die Erhöhungen über einen gewichteten Durchschnitt festgelegt, der die Zahl der Beschäftigten in jeder Kategorie widerspiegelt. Die zweite Korrektur entfernt die sogenannten Nachzahlungskomponenten aus der Berechnung. Dabei handelt es sich um Pauschalbeträge für verspätet abgeschlossene Vertragsverlängerungen, die sonst doppelt berücksichtigt würden. Laut dem dem Haushalt beigefügten technischen Bericht vermeiden die Änderungen Doppelzählungen und begrenzen die Staatsausgaben.

Reaktion der Richterschaft

Die Nationale Vereinigung der Richter (ANM) reagierte mit einer Mitteilung ihres Präsidenten Giuseppe Tango. Er erklärte, der Verband werde die Regelung nach eingehender Prüfung bewerten.

„Es obliegt dem Gesetzgeber, die Materie zu regeln, und dabei ein grundlegendes Prinzip zu respektieren: Der Schutz der Richterbesoldung ist Voraussetzung für die Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz.“

Giuseppe Tango

Tango verwies zudem auf den Gerichtshof der Europäischen Union und das Verfassungsgericht, die dieses Prinzip bestätigt hätten. Er fügte hinzu, die Bezüge von Richtern könnten nur durch Maßnahmen mit allgemeiner Geltung geändert werden. Il Fatto Quotidiano beschreibt die Maßnahme als Teil einer Debatte, die bereits durch Auseinandersetzungen über Schulen, das Gesundheitswesen und Banken aufgeheizt ist.

Rentenbonus und Energiehilfen

Der Haushalt verlängert zudem den sogenannten Giorgetti-Bonus, früher Maroni-Bonus, bis 2027. Nach Artikel 54 können Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2027 die Voraussetzungen für den vorzeitigen Ruhestand erfüllen und ihren Ruhestand aufschieben, den Teil der Rentenbeiträge, der normalerweise an Inps geht, steuerfrei auf ihr Gehalt erhalten. Der technische Bericht schätzt rund 7.500 Anträge für die Verlängerung, doch nur 15 Prozent, also gut 1.100 Beschäftigte, würden tatsächlich durch den Anreiz zum späteren Ruhestand bewogen.

Verlängerung des Rentenbonus: geschätzte Anträge vs. durch den Anreiz bewogene BeschäftigteBeschäftigte
Geschätzte Anträge
7500 Beschäftigte
Durch den Anreiz bewogene Beschäftigte (gut 1.100)
1100 Beschäftigte

Daten aus dem Artikeltext

Il Giornale berichtet, der Haushalt sehe zudem 6 Milliarden Euro an Hilfen für Unternehmen für die Jahre 2027 bis 2030 vor, unter der Bedingung, dass die Begünstigten mindestens 100 Prozent der Hilfe in die Senkung von Verbrauch und Emissionen investieren. Von dieser Summe entfallen 2,5 Milliarden Euro auf energieintensive Unternehmen und 3,53 Milliarden Euro auf Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen, die nicht energieintensiv sind. Der GSE überwacht die Einhaltung und kann die Kürzung oder Rückforderung der Hilfe samt Zinsen anordnen. Die Anreize bedürfen noch der Genehmigung durch die Europäische Kommission nach den Beihilferegeln.

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