Sicherheit · Mława und Płock

Prozess um Mord an 16-jährigem Mädchen in Mława beginnt am 3. November

Der Angeklagte bestreitet die Tat und verweigert jede Aussage. Das Gericht hat 12 Verhandlungstage angesetzt, der letzte ist für den 28. April 2027 vorgesehen.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von naTemat.pl, Super Express, TVP Info und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Mława, Płock · Polen
Wie es dazu kam
  1. Juli 2026Ergänzter Tatvorwurf zu den Verletzungen des Opfers vorgehalten, er verweigert erneut die Aussage
  2. 3.11.Erster Verhandlungstag des Prozesses in Płock
  3. 28.04.Letzter der 12 angesetzten Verhandlungstage

Ablauf des Verfahrens

Der Prozess gegen Bartosz G. wegen der Tötung eines 16-jährigen Mädchens aus Mława soll am 3. November 2026 am Bezirksgericht in Płock beginnen. Die Gerichtssprecherin, Richterin Iwona Wiśniewska-Bartoszewska, teilte im Oktober mit, dass 12 Verhandlungstage angesetzt seien, der letzte für den 28. April 2027. Dieser Zeitplan bedeutet, dass sich das Verfahren bis ins Jahr 2027 ziehen könnte. Bei einer vorbereitenden Sitzung im Oktober erschien der Angeklagte mit seinem Verteidiger, ebenso die Staatsanwälte sowie die Eltern des Opfers und ihre Rechtsbeistände; bei diesem Termin wurden die Verhandlungstermine festgelegt. Der Anwalt des Vaters hat beantragt, den Prozess öffentlich zu führen – mit Ausnahme des Teils, in dem es um die Einzelheiten der Tötung geht. Über diesen Antrag will das Gericht beim ersten Verhandlungstag entscheiden.

Der Vorwurf und die Haltung des Angeklagten

Die Staatsanwaltschaft in Płock hat Bartosz G. wegen Mordes mit besonderer Grausamkeit angeklagt; darauf steht eine mögliche Strafe von bis zu 30 Jahren Haft. Er bestreitet die Tat von Anfang an und hat jede Aussage verweigert. Ende Juli 2026 wurde ihm ein ergänzender Tatvorwurf vorgehalten, in dem die Verletzungen des Mädchens beschrieben werden; er lehnte es erneut ab, auszusagen. Die Ermittler machten die Einzelheiten des ergänzten Vorwurfs nicht öffentlich und verwiesen auf die Art der Verletzungen und das Interesse des Verfahrens. Ein psychiatrisches Gutachten, das den Ermittlern im Juni 2026 vorlag, kam zu dem Ergebnis, dass er zur Tatzeit schuldfähig war und sein Verhalten steuern konnte. Dieselben Gutachter kamen zu dem Schluss, dass sein psychischer Zustand es ihm erlaubt, am Verfahren teilzunehmen und seine Verteidigung selbst zu führen.

Wie sich der Fall entwickelte

Nach Darstellung der Ermittler ereignete sich die Tötung am Abend des 23. April 2025, nachdem das Mädchen das Elternhaus verlassen hatte, um einen in der Nähe wohnenden männlichen Freund zu besuchen. Ihre Familie meldete sie am folgenden Tag als vermisst und teilte der Polizei fünf Tage später mit, sie könnte ihrer Freiheit beraubt worden sein. Ihre Leiche wurde am 1. Mai 2025 in Büschen nahe einem Produktionsbetrieb der Familie des Angeklagten gefunden. Eine Obduktion ergab, dass ausgedehnte Kopfverletzungen die unmittelbare Todesursache waren. Der Angeklagte wurde im Mai 2025 in Griechenland festgenommen, wo er sich auf einer Klassenfahrt befand, und zwar aufgrund eines Europäischen Haftbefehls. Das Auslieferungsverfahren dauerte acht Monate; am 23. Dezember 2025 wurde er nach Polen zurückgebracht. Zwei Tage später erhob die Staatsanwaltschaft in Płock Anklage gegen ihn.

Streitpunkte und offene Fragen

Super Express berichtet, das Handy des Opfers sei an einem Bahngleis gefunden worden, zu einem Zeitpunkt, als der Angeklagte bereits auf der Klassenfahrt in Griechenland war. Die Zeitung bezeichnet das Telefon als die größte Unbekannte der Ermittlungen. Anwohner, die vor dem Auffinden der Leiche nach dem Mädchen suchten, sagen laut demselben Bericht, auch jene, die halfen, die Tat zu vertuschen, müssten sich vor Gericht verantworten. Der Vater des Opfers hat der Polizei vorgeworfen, die ersten Hinweise auf das Verschwinden seiner Tochter heruntergespielt zu haben. Diese Vorwürfe sind in der bisherigen Anklagekonstruktion der Staatsanwaltschaft nicht enthalten.

Was am 3. November zu erwarten ist

Das Gericht entscheidet zunächst, ob ein Teil oder die gesamte Verhandlung wegen der drastischen Beweismittel, darunter Videoaufnahmen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Danach soll der Staatsanwalt die Anklageschrift verlesen. Anschließend kann Bartosz G. wählen, ob er eine Erklärung abgibt, dies verweigert, den Vorwurf einräumt oder ihn bestreitet. Die Familie des Opfers hat eine Reihe von Fragen an ihn vorbereitet, doch er kann die Beantwortung jeder einzelnen verweigern. Das Richtergremium soll in diesem Termin mit der Beweisaufnahme und der Vernehmung von Zeugen beginnen.

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Quellen und Kontext

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