
Polens Wissenschaftsminister suspendiert UKEN-Rektor Piotr Borek nach Gerichtsurteil
Wissenschaftsminister Marcin Kulasek suspendierte am 30. September 2026 den UKEN-Rektor Piotr Borek und hielt die Aufsichtsmaßnahmen aufrecht, obwohl ein Warschauer Gericht Boreks Amtsenthebung vom November 2025 aufgehoben hatte.
Ministerielle Suspendierung und Gerichtsurteil
Polens Minister für Wissenschaft und Hochschulbildung Marcin Kulasek suspendierte Professor Piotr Borek am 30. September 2026 von seinen Pflichten als Rektor der Universität der Nationalen Bildungskommission in Krakau. Der Suspendierung vorausgegangen war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts der Woiwodschaft Warschau vom 29. September 2026, mit der die frühere Amtsenthebung Boreks durch den Minister aufgehoben wurde. In seinen mündlichen Gründen stellte das Gericht fest, dass Verstöße gegen Vorschriften vorlagen, stufte sie jedoch als gewöhnliche und nicht als schwere Verstöße ein. Das Wissenschaftsministerium gab die Aufsichtssuspendierung auf der Social-Media-Plattform X bekannt, nachdem es einen förmlichen Antrag an das Wahlkollegium der Universität gestellt hatte. Vertreter des Ministeriums erklärten, der Eingriff sei erforderlich, um die Betriebsstabilität und eine ungestörte Leitung der Krakauer Einrichtung zu wahren, solange das Urteil noch anfechtbar sei.
Rechtsstreit über Arbeitsrechtsverstöße
Der Konflikt begann im November 2025, als Kulasek Borek nach Vorwürfen von Verstößen gegen das Arbeitsrecht aus dem Amt entfernte, darunter die Kündigung von Arbeitsverträgen, während Beschäftigte sich im gesetzlichen Urlaub befanden. Das Ministerium stützte seine ursprüngliche Disziplinarmaßnahme auf Bewertungen des Generalrats für Wissenschaft und Hochschulbildung sowie der Konferenz der Rektoren der Akademischen Hochschulen in Polen. Das Ministerium weist weiterhin die Einschätzung des Verwaltungsgerichts zur Schwere der Verstöße zurück.
Der Minister hält konsequent daran fest, dass die festgestellten Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die Professor Borek als Rektor der UKEN begangen hat, grob und andauernd waren.
Professor Borek wies alle Vorwürfe zurück und erklärte, die Kündigungen seien Teil einer rechtmäßigen strukturellen Neuorganisation gewesen. Nach der Aufhebung seiner Amtsenthebung durch das Gericht bezeichnete Borek die rechtliche Begründung des dreiköpfigen Richtergremiums als entscheidend gegen die Ansprüche des Ministeriums.
Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass ich während der Umstrukturierung und des Abbaus von 5 % der Beschäftigten über etwa eineinhalb Jahre hinweg keine andauernden und groben Verstöße gegen das Arbeitsrecht begangen habe.
Hochschulverwaltung und kommissarische Leitung
Nach der Suspendierungsanordnung bestätigte das Wissenschaftsministerium, dass dr hab. Wojciech Bąk weiterhin als kommissarischer Rektor der UKEN amtiert. Bąk, das älteste Mitglied des Universitätssenats, hatte die Leitung bereits im November 2025 nach Boreks ursprünglicher Amtsenthebung übernommen. Das Ministerium erklärte, die Aufsichtsaufsicht bleibe unabhängig von künftigen Rechtsmitteln in Kraft, bis das Gerichtsurteil rechtskräftig werde. Borek wies darauf hin, dass die strittigen Verwaltungsmaßnahmen 81 Kündigungsentscheidungen während der Umstrukturierung sowie mehrere anschließende, von Arbeitsgerichten angeordnete Entschädigungszahlungen umfassten.
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- Das Warschauer Verwaltungsgericht hebt die ministerielle Entscheidung zur Amtsenthebung Boreks auf
- Das Wissenschaftsministerium suspendiert Borek und belässt Wojciech Bąk als kommissarischen Rektor
Spaltungen auf dem Campus und rechtliche Schritte
Der Führungsstreit hat das akademische Personal und die Gewerkschaftsvertreter der Krakauer Einrichtung gespalten. Mitglieder der Gewerkschaft Inicjatywa Pracownicza beschuldigten Borek eines harten Führungsstils und verwiesen auf die Entlassung von mehr als 100 Beschäftigten während seiner früheren Amtszeit sowie auf Vorwürfe politischer Unterwürfigkeit gegenüber der Koalition Vereinigte Rechte. Mehrere ehemalige Beschäftigte erlangten nach Klagen wegen ungerechtfertigter Kündigung günstige Urteile vor polnischen Arbeitsgerichten. Demgegenüber unterstützten Mitglieder des Rektorenkollegiums der Universität Borek und lobten seine Finanzführung in schwierigen Zeiten der Universität. Borek erklärte, seine Rechtsberater hätten ihn ermutigt, eine Zivilklage gegen Kulasek vorzubereiten, in der er Diskriminierung und ungleiche Behandlung im gesamten Disziplinarverfahren geltend machen wolle.


