Sicherheit · Würzburg und Karlstadt-Wiesenfeld
Bayerisches Gericht verurteilt 49-Jährigen erneut wegen Mordes an 13-Jähriger von 1993
Das Landgericht Würzburg hat einen 49-jährigen Deutschen im neu angesetzten Verfahren um einen Cold Case von 1993 des Mordes schuldig gesprochen und nach Jugendstrafrecht sechs Jahre und drei Monate Haft verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung strebt weiter einen Freispruch an.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von DIE WELT, Süddeutsche Zeitung, newsORF.at und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
Für MitgliederDie ersten 30 Sekunden zum Probehören. Synthetische Stimme (KI).
Kurz gefasst
Das Landgericht Würzburg verurteilte den 49-Jährigen am Montag, 26. Oktober, im neu angesetzten Verfahren um die Tötung einer 13-Jährigen im Dezember 1993 nach Jugendstrafrecht zu sechs Jahren und drei Monaten Haft.
Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich, die Verteidigung strebt weiter einen Freispruch an und argumentiert, es seien mehrere Täter beteiligt gewesen.
2020 ergab sich eine neue Spur, als DNA-Spuren auf den Angeklagten wiesen, nachdem der Fall nach der Tat vom 15. Dezember 1993 jahrelang ungelöst geblieben war.
- 2024Erster Prozess verurteilt den Angeklagten; sechseinhalb Jahre Jugendstrafe
- Mai 2026Neues Verfahren beginnt mit mehr als 90 Zeugen
- 26.10.Gericht verurteilt den Angeklagten wegen Mordes; sechs Jahre und drei Monate Haft
Das Urteil
Das Landgericht Würzburg hat am Montag, 26. Oktober, einen 49-jährigen Deutschen im neu angesetzten Verfahren um einen Cold Case vom Dezember 1993 des Mordes schuldig gesprochen. Weil er zur Tatzeit 17 Jahre alt war, wandte das Gericht Jugendstrafrecht an und verhängte eine Strafe von sechs Jahren und drei Monaten, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft und wertete die Tat als Mord, die Staatsanwaltschaft hatte jedoch sechseinhalb Jahre gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Opfer war ein 13-jähriges Mädchen, das auf einem Reiterhof in Wiesenfeld, einem Stadtteil von Karlstadt im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart, bei der Pflege der Pferde half. Das Strafmaß unterscheidet sich kaum von dem des ersten Prozesses 2024, der ebenfalls sechseinhalb Jahre ergab. Der Fall war jahrzehntelang ungelöst, die Eltern des Mädchens verfolgten das Verfahren als Nebenkläger.
Wie der Fall wieder aufgerollt wurde
Das Mädchen wurde im Dezember 1993 getötet, der ORF nennt den 15. Dezember als Datum ihres Todes. Sie war regelmäßig im Stall, auch kurz vor Weihnachten, und kehrte nie nach Hause zurück. Laut Anklage lockte der damals 17-Jährige sie in einen Stall, wo er sie sexuell missbrauchen wollte, und tötete sie, als sie sich wehrte und um Hilfe rief. Er soll die Leiche in einer Güllegrube versteckt haben, wo sie zwei Tage später gefunden wurde.
Der Fall blieb jahrzehntelang offen und wurde als Cold Case geführt. Im Laufe der Jahre gab es mehrere Verdächtige, Mitte der 1990er Jahre glaubten die Ermittler, den Täter identifiziert zu haben, doch ein früheres Verfahren gegen einen jugendlichen Verdächtigen endete mit Freispruch. 2020 ergab sich eine neue Spur, als DNA-Spuren auf den nun Angeklagten wiesen.
2024 verurteilte eine andere Kammer desselben Gerichts ihn und verhängte sechseinhalb Jahre Jugendstrafe. Der Bundesgerichtshof stellte daraufhin Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung fest und ordnete eine neue Verhandlung an, was einen zweiten Prozess nötig machte.
Das neue Verfahren
Die neue Verhandlung begann im Mai 2026 und hörte mehr als 90 Zeugen, mehr als 32 Jahre nach der Tat. Weil der Angeklagte zur Tatzeit minderjährig war, war die Verhandlung nicht öffentlich, wie es bei Jugendverfahren in Deutschland üblich ist.
Die Verteidigung beantragte einen Freispruch und argumentierte, seine Beteiligung an der Tat sei nicht zu beweisen. Ihre Anwälte halten daran fest, dass mehrere Täter beteiligt gewesen sein müssen. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger werteten den Fall von Beginn des neuen Verfahrens an als Mord.
Wie es weitergeht
Das Urteil kann mit einer Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden, es ist daher noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann bis zu einer endgültigen Entscheidung auf freiem Fuß bleiben, sofern das Gericht keine Gründe für einen Haftbefehl sieht, etwa Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Die Verteidigung strebt weiter einen Freispruch an, der Fall ist damit rechtlich nicht abgeschlossen.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- Orte
- Würzburg
Pollar ist kostenlos und ohne Werbung im Text. Getragen wird es von seinen Mitgliedern.
Pollar unterstützen