Polnische Polizei nimmt in Przemyśl Mann nach Online-Drohungen gegen Ministerpräsident Donald Tusk fest
Beamte in Südostpolen nahmen einen 56-jährigen Mann innerhalb von 24 Stunden nach der Veröffentlichung eines Videos gegen Ministerpräsident Donald Tusk fest; die formelle Anklage ist für Montag geplant.
Festnahme im Landkreis Przemyśl
Die Polizei in der Woiwodschaft Karpatenvorland nahm am Samstag, dem 19. September 2026, einen 56-jährigen Einwohner des Landkreises Przemyśl fest. Der Festnahme ging die Veröffentlichung eines Videos auf einem Online-Netzwerk am Freitag, dem 18. September 2026, voraus, das ausdrückliche Drohungen gegen den polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk enthielt. Beamte der Regionalbehörde verfolgten und lokalisierten den Urheber innerhalb von 24 Stunden nach dem Erscheinen des Videos im Internet. Unterinspektorin Karolina Kowalik, Pressesprecherin der Stadtpolizei Przemyśl, bestätigte am Sonntag, dass die Ermittlungsmaßnahmen gegen den Mann noch andauern. Der Verdächtige bleibt in Gewahrsam, während die Strafverfolgungsbehörden die vorbereitenden Ermittlungsschritte abschließen.
Auswertung der Beweise und bevorstehende Anklage
Die Ermittler beschlagnahmten das Videomaterial sowie elektronische Geräte des 56-jährigen Verdächtigen zur detaillierten forensischen Untersuchung. Die gesicherten digitalen Beweise und die Hardware sollen die formelle Anklage gegen ihn untermauern. Die Justizbehörden haben den Termin für die formelle Anklageerhebung gegen den Verdächtigen auf Montag, den 21. September 2026, angesetzt. Die Stadtpolizei Przemyśl und die Woiwodschaftspolizei Rzeszów haben den genauen Wortlaut oder die konkreten Forderungen in der Aufnahme nicht bekannt gegeben. Nach Artikel 190 Absatz 1 des polnischen Strafgesetzbuchs macht sich strafbar, wer einer anderen Person eine Straftat androht, die zu deren Nachteil oder zum Nachteil ihrer Angehörigen begangen werden soll, und dadurch bei dem Bedrohten eine begründete Furcht vor der Verwirklichung der Drohung auslöst; die Strafe beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsentzug.
Warnung der Strafverfolgungsbehörden zur digitalen Verantwortung
Nach der Festnahme veröffentlichten regionale Polizeieinheiten Erklärungen, die die Öffentlichkeit daran erinnern, dass Online-Aktivitäten nachvollziehbare Spuren hinterlassen und keine Anonymität gewährleisten. Die Woiwodschaftspolizei Rzeszów wies darauf hin, dass das Veröffentlichen von Drohinhalten im Internet unmittelbare rechtliche Konsequenzen hat. Die Beamten gaben eine offizielle Erklärung auf der Social-Media-Plattform X ab, um auf die Festnahme zu reagieren und die Nutzer an die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu erinnern.
Niemand bleibt im Internet ungestraft. Polizeibeamte reagieren auf solche Fälle und ergreifen entschlossene Maßnahmen, um die Urheber solcher Materialien zu identifizieren und sie gemäß den geltenden Vorschriften zur Verantwortung zu ziehen.
Die Strafverfolgungsbehörden stellten fest, dass spezialisierte Einheiten digitale Plattformen überwachen, um Urheber rechtswidriger Inhalte zu identifizieren und sicherzustellen, dass sie nach den bestehenden Gesetzen strafrechtlich verfolgt werden.
Früherer Drohvorfall in Niederschlesien
- Die Polizei in Niederschlesien nimmt in Oława einen 52-jährigen Mann wegen Facebook-Drohungen gegen Donald Tusk fest
- Ein 56-jähriger Einwohner des Landkreises Przemyśl veröffentlicht ein Video mit Drohungen gegen den Ministerpräsidenten
- Die Polizei in der Woiwodschaft Karpatenvorland identifiziert und nimmt den 56-jährigen Verdächtigen im Landkreis Przemyśl fest
- Der festgenommene Einwohner des Landkreises Przemyśl soll formell angeklagt werden
Die Festnahme in Przemyśl ist der zweite Fall im September 2026, bei dem es um Online-Drohungen direkt gegen Ministerpräsident Donald Tusk geht. Am 7. September 2026 nahm die Polizei in Niederschlesien einen 52-jährigen Einwohner von Oława fest, der auf dem sozialen Netzwerk Facebook drohende Inhalte gegen den Regierungschef veröffentlicht hatte. Die Ermittlungen in Oława werden unter der Verfahrensaufsicht der Bezirksstaatsanwaltschaft Oława geführt, die gegen den Verdächtigen bereits formelle Anklage wegen krimineller Drohungen erhoben hat. Bei seiner polizeilichen Vernehmung konnte der 52-Jährige keine rationale Erklärung für sein Handeln oder die Schwere des veröffentlichten Materials liefern. Beide Fälle fallen unter dieselben gesetzlichen Bestimmungen des polnischen Strafgesetzbuchs, die eine mögliche Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsehen.


