Sicherheit · Ehrwald, Garmisch-Partenkirchen und Innsbruck
21-Jähriger soll 17-Jährige auf der Zugspitze allein gelassen haben – Polizei ermittelt
Die Tiroler Polizei ermittelt gegen einen 21-jährigen Mann aus Bayern wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit einer 17-jährigen Begleiterin, die er bei einem Nachtaufstieg auf etwa 2.500 Metern allein zurückgelassen haben soll.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von der Standard, N-tv, Focus und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Ein 21-Jähriger soll seine 17-jährige Begleiterin auf der Zugspitze allein zurückgelassen haben, nachdem die beiden am Sonntag, 1. November, gegen 1.30 Uhr in Ehrwald aufgebrochen waren. Die Temperatur lag bei minus 12 Grad Celsius.
Die Tiroler Polizei bestätigte am Donnerstag, 5. November, dass sie gegen den 21-Jährigen wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit ermittelt. Der Akt geht an die Staatsanwaltschaft Innsbruck, die entscheidet, ob eine strafbare Handlung vorliegt.
Sieben Bergretter aus Ehrwald machten sich zu Fuß auf den Weg, nachdem das Wetter eine Luftrettung zunächst ausgeschlossen hatte. Ein Polizeihubschrauber barg dann die 17-Jährige, die unterkühlt, aber unverletzt ins Klinikum Garmisch-Partenkirchen gebracht wurde.
- Trennung auf der RouteDie 17-Jährige bleibt zurück und setzt einen Notruf ab, während der 21-Jährige allein absteigt
- HubschrauberbergungEin Polizeihubschrauber birgt die 17-Jährige, nachdem eine Luftrettung zunächst nicht möglich war
- 5.11.Die Tiroler Polizei bestätigt Ermittlungen wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit
Nachtaufstieg von Ehrwald
Die Tiroler Polizei ermittelt gegen einen 21-jährigen Mann aus Bayern wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit, nachdem er seine 17-jährige Begleiterin aus Baden-Württemberg auf der Zugspitze allein zurückgelassen haben soll. Nach Angaben der Polizei brachen die beiden Freunde am Sonntag, 1. November, gegen 1.30 Uhr in Ehrwald in Tirol auf, um den Sonnenaufgang vom Gipfel des höchsten Berges Deutschlands zu erleben. Winterliche Verhältnisse stoppten sie. Es schneite, die Temperatur lag bei minus 12 Grad Celsius, und die beiden sanken auf rund 2.500 Metern stellenweise knietief in den Schnee ein – weit unterhalb des 2.962 Meter hohen Gipfels. Sie hatten den Klettersteig Stopselzieher gewählt, der als leicht gilt, doch eine Fortsetzung erschien ihnen dann zu gefährlich.
Trennung und Hubschrauberrettung
Danach trennten sich die beiden. Die 17-Jährige blieb zurück und setzte einen Notruf ab, während der 21-Jährige allein abstieg. Wie die beiden die Entscheidung begründeten und ob sie gemeinsam getroffen wurde, wollte die Polizei mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht sagen. Weil das Wetter eine Luftrettung zunächst ausschloss, machten sich sieben Bergretter aus Ehrwald zu Fuß von der Bergstation der Zugspitzbahn aus auf den Weg. Die Bergung erfolgte schließlich mit einem Polizeihubschrauber. Die unterkühlte Jugendliche wurde ins Klinikum Garmisch-Partenkirchen gebracht; nach einer ersten Untersuchung konnte sie unverletzt wieder gehen.
Ermittlungen und mögliche Strafen
Die Tiroler Polizei bestätigte die Ermittlungen am Donnerstag, 5. November. Nach Abschluss der Erhebungen geht der Akt an die Staatsanwaltschaft Innsbruck, die entscheidet, ob eine strafbare Handlung vorliegt. Nach österreichischem Recht kann die Gefährdung der körperlichen Sicherheit mit bis zu drei Monaten Haft bestraft werden. Berichte erinnern zudem an den Fall vom Januar 2025 am Großglockner, bei dem eine 33-jährige Bergsteigerin knapp unterhalb des höchsten Gipfels Österreichs erfror. Nach der Darstellung ihrer Begleiterin hatte dieser sie zurückgelassen, um Hilfe zu organisieren.
Wer zahlt die Rettung
Wer die Kosten der Rettung übernimmt, ist noch offen. Beide Bergsteiger sind Mitglieder des Deutschen Alpenvereins (DAV) und über die UKV versichert, mit Einschränkungen. DAV-Sprecher Julian Rohn sagte gegenüber der Tiroler Tageszeitung, die Police schließe Schäden aus, die durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden seien, und der Versicherer werde entscheiden, ob das zutreffe.
„Die Bedingungen der UKV-Versicherung sehen vor, dass Schäden, die von Personen durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden, nicht gedeckt sind.“
Der Generalsekretär des Österreichischen Alpenvereins, Clemens Matt, hält die Debatte für überzogen. Eine erschöpfte Person allein zurückzulassen, komme für ihn nicht infrage, doch müsse jede Situation einzeln beurteilt werden.
„Das ist aus unserer Sicht schon sehr weit hergeholt, denn wer entscheidet überhaupt, wo diese grobe Fahrlässigkeit beginnt?“
Ein zweiter Fall am selben Wochenende
Unabhängig davon berichtete 20 Minuten über einen zweiten Vorfall am selben Wochenende am Hochkönig. Bergretter bargen einen erschöpften 20-Jährigen vom Klettersteig Königsjodler, den der Bericht als einen der schwierigsten der Ostalpen beschreibt. Der Einsatz auf 2.600 Metern dauerte 14 Stunden. Seine beiden Begleiter waren weiter in Richtung Gipfel gegangen.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- der Standard17-Jährige auf Zugspitze zurückgelassen: Ermittlungen gegen Begleiter
- N-tvUnterkühlt, aber unverletzt: Teenagerin bleibt allein auf Zugspitze zurück - Polizei ermittelt
- Focus21-Jähriger lässt Partnerin (17) allein auf Zugspitze zurück
- 20 MinutenZugspitze: 21-Jähriger lässt Begleiterin (17) nachts im Schnee zurück
- Orte
- Österreich, Deutschland, Innsbruck
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