
Tauchunternehmer verklagt Sponsor auf 1,35 Millionen Euro wegen gescheiterter Ostsee-Walrettung
Der Tauchunternehmer Fred Babbel hat nach dem gescheiterten Transport und dem Tod des Buckelwals Timmy eine Klage über 1,35 Millionen Euro gegen die Sponsorin Karin Walter-Mommert eingereicht.
Klage in Schwerin eingereicht
Der Tauchunternehmer Fred Babbel hat beim Landgericht Schwerin eine Klage über rund 1,35 Millionen Euro gegen die Unternehmerin Karin Walter-Mommert eingereicht. Die Anfang September eingereichte Forderung betrifft unbezahlte Kosten aus der privaten Bergung und Umsiedlung eines gestrandeten Buckelwals namens Timmy im Frühjahr 2026. Babbel mit Sitz in Zickhusen bei Wismar fungierte als Generalunternehmer und war für Taucheinsätze, technische Logistik, Konzepterstellung sowie die Beschaffung von Schleppern und Schuten verantwortlich. Er ging für Subunternehmen in Vorleistung, deren Rechnungen Monate nach Abschluss der Aktion noch offen sind. Babbel zahlte zudem einen Gerichtskostenvorschuss von rund 23.000 Euro, um das Verfahren einzuleiten.
Ein Sprecher des Landgerichts Schwerin erklärte, es laufe ein schriftliches Vorverfahren. Walter-Mommert werde die Klageschrift erhalten und Gelegenheit zur formellen Erwiderung bekommen.
Die Klägerseite kann dann erneut Stellung nehmen, und im Zweifel würde ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, falls die Parteien keine gütliche Einigung erzielen. Das ist natürlich immer möglich.
Streit über Durchführung und Kosten
Walter-Mommert hat erklärt, ihre Weigerung, die Schlussrechnung zu begleichen, betreffe nicht die finanzielle Höhe selbst, sondern diene der Aufklärung über den Ablauf der Bergung. Sie erhob Einwände, dass zentrale Vorgaben des Bergungs- und Rettungskonzepts beim Transport nicht umgesetzt worden seien. Laut einem online veröffentlichten Anwaltsschreiben hat Walter-Mommert von Babbel zusätzliche Dokumentation über die Freilassung des Tieres an Bord des Transportschiffs verlangt und einen vorgeschlagenen Vergleich zuvor abgelehnt.
Babbel erklärte, Walter-Mommert habe während der laufenden Aktion eine erste Zahlung von 400.000 Euro geleistet, wies jedoch darauf hin, dass dieser Betrag unmittelbar an Reederei- und Schutenunternehmen geflossen sei.
Das ging direkt an die Schiffe und Schuten.
- Babbels Schlussrechnung
- 1350000 EUR
- Vorschuss Walter-Mommert
- 400000 EUR
- Beitrag Gunz
- 300000 EUR
- Gerichtskostenvorschuss
- 23000 EUR
Spannungen zwischen privaten Geldgebern
Die Klage richtet sich direkt gegen Walter-Mommert, weil sie das Angebot von Babbels Tauchfirma förmlich bestätigt hatte. Sie war jedoch nicht die einzige Geldgeberin der Mission. Der Media-Markt-Mitgründer Walter Gunz schloss sich der Initiative im Frühjahr ebenfalls als privater Sponsor an. Über einen Anwalt hatten Walter-Mommert und Gunz das Umweltministerium von Mecklenburg-Vorpommern zunächst darüber informiert, dass sie alle Kosten der Rettung übernehmen würden.
Zwischen den beiden Förderern sind inzwischen Spannungen über die endgültigen Kosten entstanden. Gunz steuerte freiwillig 300.000 Euro zum Rettungsfonds bei. Über seinen Anwalt erklärte Gunz, er habe die dem Ministerium vorgelegte pauschale Kostenübernahme weder gekannt noch gebilligt und lehne weitere, von Walter-Mommert weitergeleitete Zahlungsforderungen ab.
Die gescheiterte Transportaktion
Der Buckelwal war wochenlang in flachen Gewässern vor der Insel Poel in der Ostsee gestrandet, bevor die private Initiative Ende April eingriff. Meeresfachleute hatten das Tier als schwer krank eingestuft und seine Überlebenschancen als minimal bewertet. Das Bergungsteam lud das Tier auf eine Schute und transportierte es nordwärts in Richtung Nordsee.
Am 2. Mai 2026 setzte die Crew den Wal im Skagerrak rund 70 Kilometer vor Skagen in Dänemark frei. Knapp zwei Wochen später wurde der tote Körper des Wals treibend vor der dänischen Insel Anholt entdeckt, womit der private Bergungsversuch endete.
- Private Initiative transportiert den gestrandeten Wal auf einer Schute in Richtung Nordsee
- Der Wal wird im Skagerrak rund 70 Kilometer vor Skagen freigelassen
- Der Wal wird tot vor der dänischen Insel Anholt gefunden
- Fred Babbel reicht eine Klage über 1,35 Millionen Euro beim Landgericht Schwerin ein


