
Schweizer Gegner lancieren Kampagne gegen landesweites Verbot von lärmendem Feuerwerk
Wirtschaftsverbände und bürgerliche Politiker in Bern haben ihre Kampagne lanciert und rufen die Stimmberechtigten auf, am 29. November ein landesweites Verbot von lautem Feuerwerk abzulehnen.
Kampagnenstart in Bern
Ein überparteiliches Komitee hat am Dienstag in Bern seine Kampagne gegen die Volksinitiative eröffnet, die Feuerwerk in der ganzen Schweiz einschränken will. Das Bündnis vereint Vertreter der SVP, der Mitte, der Jungliberalen und des Schweizerischen Gewerbeverbands mit Persönlichkeiten der Pyrotechnikbranche. Unter dem Slogan «Was uns verbindet, muss bleiben» wendet sich die Gruppe gegen die Vorlage, über die am 29. November landesweit abgestimmt wird. Die Initiative fordert ein eidgenössisches Verbot des Verkaufs und der Verwendung von lautem, lärmendem Feuerwerk durch Private. Ausnahmen sind ausschliesslich für Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung vorgesehen; leises Feuerwerk wie Bengalfeuer und Vulkane bleibt uneingeschränkt erlaubt.
Argumente zu kommunaler Autonomie und Wirtschaft
Das Nein-Komitee argumentiert, ein eidgenössisches Verbot sei unverhältnismässig und greife in die Kompetenzen von Kantonen und Gemeinden ein. Kantone und Gemeinden verfügen bereits nach geltendem Recht über die Möglichkeit, zeitliche oder örtliche Einschränkungen zu erlassen, Bewilligungspflichten durchzusetzen oder bei grosser Trockenheit befristete Verbote zu verhängen. Wirtschaftsvertreter warnen, ein Bundesverbot würde Fachhändlern, Importeuren und Pyrotechnikherstellern die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Urs Furrer, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands, sagte vor Journalisten, lokale Entscheide sollten bei den lokalen Behörden bleiben und nicht durch zentralistische Vorschriften ersetzt werden.
Wer den Gemeinden die Möglichkeit nimmt, Feuerwerk für private Anlässe zu bewilligen, entmündigt auch das lokale Gewerbe.
Kulturelle Traditionen und Dorffeste
Die Gegner betonen die kulturelle Bedeutung des Feuerwerks im Gemeinschaftsleben und verweisen auf die Feiern zum Bundesfeiertag am 1. August, die Silvesterfeierlichkeiten und lokale Dorffeste. Jean Guinand, ehemaliger Neuenburger Staatsrat und Verwaltungsratspräsident der Pyrotechnikfirma Sugyp in Corcelles-près-Payerne, gab zu bedenken, dass Dorffeste nicht als überregionale Veranstaltungen gelten und deshalb unter den vorgeschlagenen Regeln ihr Feuerwerk verlieren würden. Nationalrat Benjamin Roduit erinnerte daran, dass er als früherer Gemeindepräsident lokale Feuerwerke bewilligt und eingeschränkt habe, und plädierte für massvolle Entscheide statt für ein Verbot in der Verfassung. Nationalrat Edgar Bischof warnte, solche Einschränkungen würden traditionelle Zusammenkünfte in den Schweizer Kantonen verändern.
Ein landesweites Feuerwerksverbot trifft mehr als ein Produkt: Es verbietet ein Stück unserer Kultur und Tradition.
Parlamentarischer Hintergrund und Umweltargumente
Die Initiative wurde von Tierschutz- und Umweltorganisationen eingereicht, darunter die Franz-Weber-Stiftung, der Schweizer Tierschutz und Vier Pfoten, zusammen mit dem Initianten Roman Huber. Die Befürworter argumentieren, das Verbot verhindere jährlich Hunderte von Verletzungen und Bränden und reduziere die Umweltbelastung; sie verweisen auf Zahlen des Bundesrats, wonach Feuerwerk jedes Jahr 1300 Tonnen Abfall verursacht. Im Parlament erhielt die Vorlage Unterstützung von der SP und den Grünen, doch sowohl der Bundesrat als auch grosse Parlamentsmehrheiten empfahlen die Ablehnung. Ein indirekter Gegenvorschlag, der nur das Verbot von Knallkörpern vorsah, scheiterte in der Schlussabstimmung.
- Dagegen
- 131 Stimmen
- Dafür
- 50 Stimmen
In den Schlussabstimmungen lehnte der Nationalrat die Initiative mit 131 zu 50 Stimmen ab, der Ständerat votierte mit 40 zu 3 dagegen. Die Initiative kommt am 29. November zusammen mit drei weiteren eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung, die die Altersvorsorge, das Kriegsmaterialgesetz und die Heiratsbesteuerung betreffen.
- Dagegen
- 40 Stimmen
- Dafür
- 3 Stimmen


