Irland schiebt 43 georgische Staatsangehörige für 225.000 Euro nach Tiflis aus
Ein gecharterter Flug mit 43 georgischen Staatsangehörigen verließ Dublin am Sonntag und landete in Tiflis. Dies markiert die sechste Charter-Abschiebeoperation der irischen Regierung im Jahr 2026.
Flugdetails und Passagieraufteilung
Am Sonntag, den 20. September 2026, verließ ein gechartertes Flugzeug mit 43 georgischen Staatsangehörigen um 13:50 Uhr den Flughafen Dublin und landete um 18:40 Uhr irischer Zeit in der georgischen Hauptstadt Tiflis. Die Passagiergruppe bestand aus 33 erwachsenen Männern, sieben erwachsenen Frauen und drei Kindern, die als eine Familie reisten. Die Abschiebung wurde vom Garda National Immigration Bureau in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium und dem irischen Gefängnisdienst durchgeführt. Der private Charteranbieter Air Partner Ltd führte sowohl den Hinflug zur Abschiebung als auch den Rückflug zu einem vertraglich vereinbarten Preis von 225.575 € ohne Mehrwertsteuer durch. An Bord des Flugzeugs befanden sich staatliche Begleitpersonen, darunter Mitglieder von An Garda Síochána, medizinisches Personal, ein Dolmetscher und ein unabhängiger Menschenrechtsbeobachter, um den Prozess zu überwachen.
- Männer
- 33 Personen
- Frauen
- 7 Personen
- Kinder
- 3 Personen
Rechtsgrundlagen und strafrechtliche Verurteilungen
Die Einwanderungsbehörden führten die Abschiebungen auf Grundlage gesetzlicher Anordnungen durch, die von Justizminister Jim O'Callaghan unterzeichnet wurden. 42 der georgischen Staatsangehörigen wurden gemäß den Bestimmungen des Immigration Act von 1999 nach Georgien zurückgeschickt. Zudem wurde ein Mann aufgrund einer Rückkehrentscheidung nach dem neu erlassenen International Protection Act von 2026 abgeschoben. Die Polizei erklärte, dass vier der abgeschobenen Männer zuvor in Irland strafrechtlich verurteilt worden waren. An Garda Síochána stellte fest, dass die Abschiebung verurteilter Straftäter die landesweit durchgeführten Polizeieinsätze unterstützt. Abschiebungsanordnungen stellen verbindliche rechtliche Verpflichtungen dar, das Land zu verlassen, und gelten für Personen ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.
Jährliche Charter-Gesamtzahlen und staatliche Politik
Der Flug am Sonntag nach Tiflis war die sechste Charter-Abschiebeoperation der irischen Regierung im Jahr 2026. Mit diesem Flug erreichte die Gesamtzahl der auf Charterflügen aus Irland abgeschobenen Personen im Jahr 2026 221. Zum Vergleich: Die irischen Behörden führten im gesamten Jahr 2025 sechs Charter-Operationen durch, bei denen 182 Personen mit Abschiebungsanordnungen und 23 EU-Bürger mit Ausweisungsanordnungen abgeschoben wurden. Das Justizministerium bestätigte, dass für den Rest des Jahres 2026 weitere Charter-Abschiebeoperationen geplant sind. Die Ministeriumspolitik erlaubt es Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus oder mit abgelehnten internationalen Schutzanträgen, vor dem Erlass einer endgültigen Abschiebungsanordnung eine staatlich unterstützte freiwillige Rückkehr zu beantragen.
- Abschiebungsanordnungen 2025
- 182 Personen
- EU-Ausweisungsanordnungen 2025
- 23 Personen
- 2026 bisher
- 221 Personen
Regierungsreaktion und migrationspolitische Äußerungen
Nach Abschluss des Fluges am Sonntagabend gaben Regierungsvertreter Erklärungen ab, in denen sie die Rolle der Durchsetzung in der irischen Migrationspolitik erläuterten. Jim O'Callaghan verteidigte die Charteroperationen und stellte gleichzeitig fest, dass die meisten georgischen Bürger in Irland in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz leben und arbeiten.
Abschiebungen spielen eine wesentliche Rolle, um sicherzustellen, dass unser Einwanderungssystem nicht untergraben wird und die Menschen die bereits bestehenden Wege für legale Migration nutzen.
O'Callaghan fügte hinzu, dass die Aufrechterhaltung regelbasierter Verfahren der Öffentlichkeit Vertrauen in die Integrität staatlicher Systeme gebe. Er betonte erneut, dass die freiwillige Rückkehr für Personen, deren Asylanträge abgelehnt oder zurückgezogen wurden, die bevorzugte Option des Staates bleibe, dieser Mechanismus jedoch nur vor Erlass einer offiziellen Abschiebungsanordnung genutzt werden könne. Migrationsstaatsminister Colm Brophy beschrieb ebenfalls die operative Notwendigkeit von Zwangsrückführungen.
Abschiebeoperationen sind komplex für alle Beteiligten, aber ein wichtiger und notwendiger Teil unserer Einwanderungs- und Asylverfahren.
Das Justizministerium bestätigte, dass weitere Abschiebeflüge planmäßig in den kommenden Monaten durchgeführt werden.


