
Iran versiegelt Sprachenzentrum der französischen Botschaft in Teheran – Vorwürfe fehlender Lizenz und Sicherheitsbedenken
Iranische Behörden haben am 20. September 2026 das Centre de langue française in Teheran versiegelt. Grundlage war ein Gerichtsbeschluss, dem zufolge das botschaftsnahe Institut ohne Lizenz betrieben und die Abwanderung von Fachkräften gefördert haben soll.
Gerichtsbeschluss gegen Einrichtung der französischen Botschaft
Die iranische Justiz hat am Sonntag, dem 20. September 2026, die Versiegelung und Schließung des Centre de langue française in Teheran angeordnet. Die Bildungseinrichtung gilt als eines der wichtigsten Zentren für Französischunterricht im Iran und unterhält institutionelle Verbindungen zur französischen Botschaft. Auf Grundlage eines förmlichen richterlichen Beschlusses der Teheraner Staatsanwaltschaft schlossen die Behörden den Komplex und stellten den gesamten laufenden Unterricht ein. Die Bestätigung des Vorgangs erfolgte über das offizielle Justizmedium Mizan sowie die halbstaatliche Nachrichtenagentur Tasnim. Das Institut war ein zentraler Ort für französische Sprach- und Kulturvermittlung in Teheran und richtete sich an Studierende, Akademiker und Berufstätige. Der Gerichtsbeschluss beendete eine jahrelange Bildungsarbeit an diesem Standort, den die Staatsanwaltschaft als nicht genehmigte Einrichtung einstufte.
Die Teheraner Staatsanwaltschaft veröffentlichte eine offizielle Stellungnahme über Justizkanäle, in der die rechtliche Grundlage für die Versiegelung des Instituts dargelegt wurde.
Auf Beschluss der Teheraner Staatsanwaltschaft wurde das illegale Zentrum in Verbindung mit der französischen Botschaft in Teheran geschlossen, das jahrelang unter dem Deckmantel des Sprachunterrichts tätig war.
Behördliche Vorgeschichte und Lizenzwarnungen
Das gerichtliche Vorgehen gegen das Centre de langue française konzentrierte sich maßgeblich auf langjährige Verstöße gegen Regulierungsauflagen. Die iranischen Behörden erklärten, die Bildungseinrichtung habe mehrere Jahre ohne gültige Betriebsgenehmigung der zuständigen Ministerien gearbeitet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten die iranischen Regulierungsbehörden das Zentrum mehrfach schriftlich aufgefordert, sich registrieren zu lassen und eine offizielle Genehmigung einzuholen. Die Justizbehörden erklärten, die Einrichtung habe trotz dieser wiederholten Warnungen über einen längeren Zeitraum hinweg keine ordnungsgemäße rechtliche Legitimation vorweisen können. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass ausländische Kultureinrichtungen strikt die iranischen Bildungsregistrierungsgesetze einhalten müssten und nicht unter Berufung auf diplomatische Beziehungen eigenständig agieren dürften.
Vorwürfe kultureller und nationaler Sicherheitsverstöße
Über verwaltungsrechtliche Lizenzverstöße hinaus warf die Justiz der französischen Spracheinrichtung vor, Projekte durchgeführt zu haben, die der iranischen Gesellschaft schadeten. Berichte der Nachrichtenagentur Wana deuteten darauf hin, dass das Zentrum Aktivitäten durchführte, die von den Behörden als Verstoß gegen die iranisch-islamische Kultur und die nationale Sicherheit eingestuft wurden. Die Staatsanwaltschaft behauptete, die Einrichtung habe den Fremdsprachenunterricht als Tarnung für umfassendere operative Initiativen genutzt. Staatliche Medien berichteten, dass die Einrichtung gezielt bestimmte Personen in der iranischen Gesellschaft identifizierte, um strukturierte inländische Netzwerke aufzubauen. Die Justiz argumentierte, diese Handlungen gingen weit über den Rahmen des Sprachunterrichts hinaus und stellten eine nicht genehmigte organisatorische Tätigkeit im Land dar.
Vorwürfe der Abwerbung von Fachkräften
Ein zentraler Bestandteil der Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft betraf die Förderung der Abwanderung von Fachkräften. Die iranischen Behörden beschuldigten die botschaftsnahe Einrichtung, Mechanismen organisiert zu haben, die qualifizierten Iranern die Ausreise erleichterten. Die Staatsanwaltschaft erklärte, das Zentrum habe seine Bildungsplattform genutzt, um Kontakt zu einheimischen Spezialisten herzustellen und deren Abwanderung ins Ausland zu unterstützen. Staats- und halbstaatliche Nachrichtenagenturen berichteten über diese Migrationsaktivitäten als Frage von nationalem Interesse und Rechtskonformität. Die Justizbehörden bekräftigten, dass die Nutzung von Sprachenlehreinrichtungen zur Beschleunigung der Abwanderung iranischer Talente einen nicht hinnehmbaren Verstoß gegen nationale Grenzen darstelle. Die Versiegelung der Räumlichkeiten trat unmittelbar nach der gerichtlichen Anordnung am Sonntag in Kraft und setzte alle laufenden Kurse und Verwaltungsfunktionen außer Kraft.


