Energie & Handel · Brüssel
EU-Gericht bestätigt iberische Gaspreisbremse – Generalanwalt stützt Übergewinnabgabe von 2022
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Klage von fünf spanischen Unternehmen gegen die iberische Gaspreisbremse abgewiesen, während Generalanwalt Athanasios Rantos die Übergewinnabgabe der EU von 2022 als rechtmäßig einstufte.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von eldiario.es, europa press, ANSA.it und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
Kurz gefasst
Der EuGH hat die Beschwerde von PGI Spain, Berry Superfos Pamplona, Promens Packaging, RPC Envases und Zeller Plastik España zurückgewiesen und damit das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom März 2025 zur iberischen Gaspreisbremse bestätigt.
Generalanwalt Athanasios Rantos erklärte, der Solidaritätsbeitrag von 2022 auf Übergewinne der Jahre 2022 und 2023 sei mit dem EU-Recht vereinbar, und begründete seine Rechtmäßigkeit mit dem außergewöhnlichen und vorübergehenden Charakter der Maßnahme.
Die Abgabe galt für Unternehmen aus den Bereichen Öl, Erdgas, Kohle und Raffinerie, deren außerordentliche Gewinne die durchschnittlichen steuerpflichtigen Gewinne der vier vorangegangenen Jahre um 20 % überstiegen.
Die Vorlagefragen stammten von den Verfassungsgerichten Belgiens und Italiens sowie vom High Court Irlands, in Verfahren gegen Varo Energy Belgium, Vermilion Energy Ireland und Acea Produzione.
- Juni 2022Brüssel genehmigt die iberische Gaspreisbremse
- März 2025Gericht der Europäischen Union weist die erste Klage der Unternehmen ab
- 22.10.EuGH weist die Beschwerde der Unternehmen zurück
Gericht bestätigt die iberische Gaspreisbremse
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 22. Oktober 2026 die Klage von fünf spanischen Unternehmen gegen die iberische Gaspreisbremse abgewiesen – einen Mechanismus, den Spanien und Portugal während der Energiekrise 2022 eingeführt hatten, um zu begrenzen, wie stark sich Gaspreise auf die Stromkosten auswirken. Bei den Unternehmen handelt es sich um PGI Spain, Berry Superfos Pamplona, Promens Packaging, RPC Envases und Zeller Plastik España. Das Urteil bestätigt die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union vom März 2025 und lässt die Genehmigung der Maßnahme durch die Europäische Kommission bestehen. Die Kommission hatte die Preisbremse im Juni 2022 genehmigt. Sie entschädigte Kraftwerke, die mit fossilen Brennstoffen – vor allem Gas – betrieben werden, und wurde teilweise durch einen Beitrag bestimmter Stromabnehmer finanziert. Abnehmer, die vor dem 26. April 2022 Festpreisverträge abgeschlossen hatten und die Voraussetzungen erfüllten, waren von diesem Beitrag befreit.
Die fünf Unternehmen argumentierten, auch ihre eigenen Finanzverträge, mit denen sie sich gegen steigende Strompreise absicherten, hätten sie befreien müssen. Sie kauften Strom über Lieferanten und hielten Finanzverträge mit anderen Firmen, um Differenzen zwischen Marktpreisen und vereinbarten Preisen auszugleichen – eine Struktur, die sie nach eigener Darstellung ungerechtfertigt ausschloss. Der EuGH befand, sie hätten nicht nachgewiesen, dass die Kommission ihre besonderen Umstände bei der Genehmigung der Maßnahme kannte.
Generalanwalt stützt die Übergewinnabgabe von 2022
Am selben Tag legte Generalanwalt Athanasios Rantos die Schlussanträge vor, wonach der vorübergehende Solidaritätsbeitrag von 2022 auf Übergewinne mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die Abgabe erfasste außerordentliche Gewinne, die Unternehmen aus den Bereichen Öl, Erdgas, Kohle und Raffinerie in den Jahren 2022 und 2023 erzielten, sofern diese Gewinne die durchschnittlichen steuerpflichtigen Gewinne der vier vorangegangenen Jahre um 20 % überstiegen. Rantos befand, Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union biete eine gültige Rechtsgrundlage, da die Maßnahme dringlich, vorübergehend und verhältnismäßig sei. Angesichts ihres außergewöhnlichen und vorübergehenden Charakters seien sowohl die EU-Verordnung als auch die darauf gestützten nationalen Maßnahmen weiterhin rechtmäßig. Zudem sei die Abgabe nicht rückwirkend, verletze weder Eigentumsrechte noch die unternehmerische Freiheit und stelle weder einen Zoll noch eine staatliche Beihilfe dar.
Die Mitgliedstaaten können den Beitrag auf weitere Unternehmen mit außergewöhnlichen Energiegewinnen ausdehnen, solange die Gesamtbelastung und die Ziele denen in Brüssel entsprechen. Die Vorlagefragen stammten von den Verfassungsgerichten Belgiens und Italiens sowie vom High Court Irlands. In den zugrunde liegenden Verfahren geht es um Varo Energy Belgium, Vermilion Energy Ireland und das italienische Unternehmen Acea Produzione. Die Schlussanträge eines Generalanwalts sind nicht bindend, seine Schlussfolgerungen decken sich jedoch meist mit dem endgültigen Urteil; der Gerichtshof muss über die Vorlagefragen noch entscheiden.
Debatte über die Abgabe flammt in Spanien und Italien wieder auf
Die Schlussanträge fallen in eine Zeit, in der Spanien und Deutschland eine ähnliche Abgabe auf Übergewinne von Ölkonzernen gefordert haben – ein Vorschlag, den die Europäische Kommission ablehnt. Spaniens Abgabe von 2022 blieb bis 2024 in Kraft. In Italien hat sich die Debatte über den Haushalt (manovra) den außerordentlichen Abgaben auf Energieunternehmen zugewandt. Elettricità Futura erklärte, seine Mitglieder hätten bereits mehrere Milliarden Euro beigetragen – über eine jüngste Erhöhung der regionalen Steuer auf produktive Tätigkeiten, die Vorauszahlung von Systementgelten und Hilfen für Haushalte mit einem ISEE-Indikator von bis zu 25.000 Euro.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- eldiario.esDer Generalanwalt der EU billigt die Energiesteuer von 2022 inmitten der Debatte über ihre WiedereinführungEl abogado general de la UE avala el impuesto a las energéticas de 2022 en pleno debate para reinstaurarlo · Original auf Spanisch
- europa pressDer EuGH billigt die von Spanien und Portugal genehmigte iberische GaspreisbremseEl TJUE avala el tope ibérico al gas aprobado por España y Portugal... · Original auf Spanisch
- ANSA.itAnwalt des EU-Gerichtshofs: Übergewinnsteuer von 2022 entspricht europäischem RechtAvvocatura Corte Ue: "Tassa extra-profitti del 2022 conforme a diritto europeo" - Altre news · Original auf Italienisch
- LaVanguardiaDer EU-Anwalt hält die Obergrenzen für außerordentliche Gewinne von Energieunternehmen aus dem Jahr 2022 für legitimEl Abogado de la UE ve "legítimos" los topes a beneficios extraordinarios de las energéticas de 2022 · Original auf Spanisch
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