Sicherheit · Oslo
Marius Borg Høiby bleibt nach Entscheidung des Berufungsgerichts in Untersuchungshaft
Das Berufungsgericht Borgarting ließ den Sohn von Königin Mette-Marit am Mittwoch, 4. November 2026, in Haft und hob damit eine Freilassungsanordnung des Bezirksgerichts Oslo vom Montag, 2. November auf. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt und argumentiert, Høiby könne weiterhin Straftaten begehen.
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Kurz gefasst
Das Berufungsgericht Borgarting entschied am Mittwoch, 4. November 2026, dass Marius Borg Høiby in Untersuchungshaft bleibt, und hob damit den Beschluss des Bezirksgerichts Oslo vom Montag, 2. November, auf.
Das Gericht befand, eine Meldepflicht und regelmäßige Drogen- und Alkoholtests würden einen Rückfall in die Alkoholsucht nicht verhindern, was das Risiko erneuter Straftaten gegenüber der Frogner-Frau, einem Opfer in dem Fall, und anderen erhöhe.
Høiby wurde am 15. Juni 2026 wegen zweier Vergewaltigungen und Gewalt in einer früheren Beziehung zu vier Jahren Haft verurteilt und von zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen freigesprochen. Die Berufungsverhandlung soll im Februar 2027 beginnen.
- Mitte Juli 2026Wechsel in den Hausarrest auf dem Gut Skaugum mit elektronischer Fußfessel
- 2.11.Das Bezirksgericht Oslo entscheidet, dass die Haft nicht verlängert werden soll
- 4.11.Das Berufungsgericht lässt Høiby in Untersuchungshaft
Berufungsgericht lässt Høiby in Haft
Das Berufungsgericht entschied am Mittwoch, 4. November 2026, dass Marius Borg Høiby, 29, der älteste Sohn der norwegischen Königin Mette-Marit, in Untersuchungshaft bleibt. Die Entscheidung hebt einen Beschluss des Bezirksgerichts Oslo vom Montag, 2. November auf, das die Voraussetzungen für eine weitere Haft als nicht mehr gegeben ansah und seine Freilassung ermöglicht hätte. Die Staatsanwaltschaft hatte noch am selben Tag Berufung eingelegt und eine Verlängerung der Haft um vier Wochen beantragt. Das Berufungsgericht gab der Staatsanwaltschaft recht, sodass seine Hoffnung auf eine Freilassung vorerst zunichtegemacht ist.
Das Berufungsgericht befand, das Risiko erneuter Straftaten sei zu hoch, um die Haft aufzuheben. Laut dem Beschluss würden eine Meldepflicht bei den Behörden und regelmäßige Tests auf Drogen- und Alkoholkonsum nicht ausreichen, um Høiby vom erneuten Trinken abzuhalten. Das Gericht erklärte, ein Rückfall in die Alkoholsucht erhöhe das Risiko erneuter Straftaten sowohl gegenüber der sogenannten Frogner-Frau, einem der Opfer in dem Fall, als auch gegenüber anderen.
Reaktion der Verteidigung und die Anhörung am Montag
Am Montag, 2. November, begrüßte die Verteidigung die Entscheidung aus Oslo als wichtigen Erfolg und warf der Staatsanwaltschaft vor, die Voraussetzungen für eine weitere Haft falsch einzuschätzen. Die Verteidiger Daniel Storrvik und Alexander Greaker erklärten gegenüber NRK, sie seien zu diesem Zeitpunkt zufrieden gewesen. Nach der Entscheidung vom Mittwoch erklärte die Verteidigung, sie habe auf ein anderes Ergebnis gehofft, und sie werde die Begründung des Gerichts prüfen und mit Høiby über die nächsten Schritte beraten. Zuvor hatten die Anwälte erklärt, die Situation werde für ihren Mandanten zunehmend belastend und die tatsächlichen Auswirkungen der Haft seien größer als öffentlich bekannt. Bei der Anhörung am Montag sagten ein Mitarbeiter einer medizinischen Einrichtung und eine Person aus dem norwegischen Strafvollzug aus; Teile des Verfahrens fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Hintergrund: Urteil und Haft seit Februar
Høiby befindet sich seit Anfang Februar 2026 in Untersuchungshaft. Am 15. Juni 2026 wurde er zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem er zweier Vergewaltigungen und von Gewalt in einer früheren Beziehung für schuldig befunden worden war; von zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da er Teile davon angefochten hat. Seit Mitte Juli verbüßt er seine Haft zu Hause auf dem königlichen Gut Skaugum mit einer elektronischen Fußfessel, nachdem er zuvor in einem Gefängnis in Oslo untergebracht war. Vor dieser Entscheidung war seine Haft regelmäßig um jeweils vier Wochen verlängert worden. In den zwei Monaten vor dem 4. November 2026 hatte er nach dem Tod seines Stiefgroßvaters König Harald Verlängerungen seiner Haft zugestimmt, auch um seine Familie zu schützen.
Zeitleiste und nächste Schritte
Die Abfolge der Entscheidungen reicht vom Beginn der Haft im Februar 2026 bis zum Berufungsurteil am 4. November, wie unten dargestellt.
Die Berufungsverhandlung gegen das Urteil vom Juni soll im Februar 2027 beginnen. In dieser Verhandlung werden die Vergewaltigungsvorwürfe und die Vorwürfe häuslicher Gewalt gegenüber einer früheren Freundin erneut aufgerollt. Vorerst bleibt Høiby in Haft, während das Berufungsverfahren läuft.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- AD.nlNeuer Versuch von Marius Borg Høiby, freizukommen, gescheitert: Norwegens „Bonus-Prinz“ bleibt länger in HaftNieuwe poging van Marius Borg Høiby om vrij te komen mislukt: Noorse 'bonusprins' blijft langer vastzitten · Original auf Niederländisch
- der StandardRückschlag für Høiby: Sohn von Norwegens Königin Mette-Marit bleibt in U-Haft
- stern.deRückschlag für Marius Borg Høiby: Der Sohn von Mette-Marit bleibt in U-Haft
- 20 MinutenMarius Borg Høiby bleibt in Untersuchungshaft: Berufungsgericht kippt Freilassung
- Marius Borg Høiby
- Sohn von Königin Mette-Marit, in Untersuchungshaft nach einer Verurteilung vom Juni 2026, die noch nicht rechtskräftig ist
- Mette-Marit
- Königin von Norwegen und Mutter von Marius Borg Høiby
- Harald
- König von Norwegen und Stiefgroßvater von Marius Borg Høiby, dessen Tod in der Berichterstattung erwähnt wird
- Orte
- Oslo
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