Sicherheit · Hamburg
Hamburger Gericht hebt Durchsuchungsbeschluss im Block-Prozess wegen Zeit-Aufnahmen teilweise auf
Das Landgericht Hamburg hat einen Teil seines Durchsuchungsbeschlusses gegen einen Zeit-Journalisten und den Verlag aufgehoben, hält aber an der Beschlagnahme der Aufnahmen des Gesprächs mit der jüngeren Tochter fest. Über die verbleibenden Beschwerden entscheidet nun das Hanseatische Oberlandesgericht.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von tagesschau.de, watson.ch/, Spiegel Online und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Am 27. Oktober nahm das Gericht die Anordnung zurück, nach Vertragsunterlagen zu suchen, und erklärte die Beschlagnahme der Aufnahmen mit der älteren Tochter für rechtswidrig.
Das Gericht hält an der Beschlagnahme der Aufnahmen vom 15. und 16. Januar 2024 fest, die Spiegel Online mit etwa zehn Stunden beziffert.
Das Hanseatische Oberlandesgericht muss klären, ob die Beschlagnahme vom 12. Oktober die Pressefreiheit verletzte oder für das Verfahren rechtmäßig war.
Christina Block bestreitet den Vorwurf, eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt zu haben, um ihre beiden jüngsten Kinder von Stephan Hensel in Dänemark wegzunehmen.
- 15.01.Der Zeit-Journalist spricht mehrere Stunden mit der 13-jährigen Tochter, in Anwesenheit ihres Vaters, ihrer Stiefmutter und ihres Bruders
- Ende September 2026Auszüge im Podcast Zeit Verbrechen: House of Block veröffentlicht
- 12.10.Das Landgericht Hamburg ordnet die Beschlagnahme der Tonaufnahmen an
- 27.10.Das Gericht hebt seinen Durchsuchungsbeschluss teilweise auf und erklärt die Beschlagnahme der Aufnahmen mit der älteren Tochter für rechtswidrig
Gericht schränkt Durchsuchungsbeschluss ein
Am Dienstag, 27. Oktober, hob das Landgericht Hamburg nach Beschwerden des Zeit-Verlags und eines Zeit-Journalisten Teile seines eigenen Durchsuchungsbeschlusses im Block-Prozess auf. Das Gericht nahm die Anordnung zurück, nach Vertragsunterlagen zwischen dem Journalisten beziehungsweise dem Verlag und der Familie Block zu suchen. Die Kammer erklärte, sie gehe nicht mehr davon aus, dass solche Unterlagen existierten, weil der Anwalt des Journalisten angegeben habe, es gebe keine schriftlichen Verträge und es sei kein Geld geflossen; an diesen Angaben habe das Gericht keine Zweifel. Zudem beschränkte das Gericht die Beschlagnahme auf Aufnahmen von Gesprächen, die am 15. und 16. Januar 2024 geführt wurden. Aufnahmen mit der älteren Tochter seien von den Anordnungen nicht erfasst gewesen, ihre vorläufige Beschlagnahme sei daher für rechtswidrig erklärt worden. In seiner Pressemitteilung formulierte das Gericht es so:
„Angesichts dessen hat die Kammer die vorläufige Beschlagnahme der Aufnahmen betreffend die ältere Tochter für rechtswidrig erklärt.“
Aufnahmen mit der jüngeren Tochter bleiben unter Verschluss
Die Kammer hält weiterhin daran fest, dass die Beschlagnahme der übrigen Aufnahmen rechtmäßig war, weil das Material für die Beurteilung der Aussagen der Kinder und damit für die Schuldfrage von Bedeutung sein könne. Der Zeit-Journalist sprach am 15. Januar 2024 mehrere Stunden mit der 13-jährigen Tochter, kurz nach der Entführung und vor den ausführlichen Vernehmungen durch die Polizei. Ihr Vater, dessen Ehefrau und ihr zehnjähriger Bruder waren nach Angaben des Gerichts während des Gesprächs anwesend. Die Kammer argumentiert, die Befragung eines Kindes vor mehreren erwachsenen Autoritätspersonen könne suggestive Einflüsse auf die Aussage des Kindes erzeugen. Ohne das vollständige Gespräch und die gestellten Fragen sei es möglicherweise nicht möglich einzuschätzen, inwieweit auf die späteren Aussagen der Kinder bei der Polizei Verlass sei. Die Aufnahmen sollen vorerst unter Verschluss bleiben.
Hintergrund des Falls
Christina Block steht als Angeklagte vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, nach einem Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt zu haben, ihre beiden jüngsten Kinder ihrem Ex-Mann Stephan Hensel in Dänemark wegzunehmen und nach Deutschland zu bringen. Block bestreitet den Vorwurf. Auszüge aus den Gesprächen des Journalisten wurden Ende September 2026 in dem Podcast „Zeit Verbrechen: House of Block“ veröffentlicht, in dem die 13-jährige Tochter ihre Entführung ausführlich schilderte. Die Verteidigung Blocks legte dagegen Widerspruch ein, und die Tochter hatte zuvor abgelehnt, als Zeugin vor Gericht auszusagen. Der Journalist hatte einige der Gespräche kurz nach der Entführung geführt, und die Durchsuchung betraf die vollständigen Aufnahmen, nicht nur die veröffentlichten Auszüge. Das Gericht beschlagnahmte die Aufnahmen am 12. Oktober.
Wie es weitergeht
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg muss nun entscheiden, ob die Beschlagnahme die Pressefreiheit verletzte oder für das Verfahren erforderlich und damit rechtmäßig war. Das Oberlandesgericht trifft die abschließende Entscheidung über diese Fragen. Zuvor kann sich die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg äußern. Der 23-seitige Beschluss des Gerichts wurde am Dienstag veröffentlicht. Die Angaben zum Gesamtumfang des Audiomaterials gehen auseinander: Spiegel Online nennt 160 Stunden, tagesschau zehn Stunden, während das Gericht sich auf rund zehn Stunden Aufnahmen vom 15. und 16. Januar 2024 konzentriert.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- tagesschau.deHamburger Block-Prozess: Streit um "Zeit"-Aufnahmen landet vor Hanseatischem Oberlandesgericht
- watson.ch/Sicherstellungen bei "Zeit": Gericht hebt eigenen Durchsuchungsbeschluss auf
- Spiegel OnlineBlock-Prozess und die "Zeit": Landgericht betont Bedeutung der Aufzeichnungen
- der StandardSicherstellungen bei "Zeit" laut Gericht teils rechtswidrig
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