Kurz gefasst
Das Landgericht Hamburg hat angeordnet, dass rund 80 Stunden Interviewaufnahmen der Zeit-Reporterin Anne Kunze vorerst nicht ausgewertet werden dürfen, solange die Beschwerden der Zeitung und der Reporterin anhängig sind.
Das Gericht erklärt, die Reporterin habe das Material nach einer am 12. Oktober angeordneten Durchsuchung freiwillig herausgegeben. Zeit-Chefredakteur Giovanni Di Lorenzo sagt dagegen, es sei eine Durchsuchung angedroht worden, die Herausgabe sei nicht freiwillig gewesen.
Das Gericht sieht in den im Januar 2024 entstandenen Aufnahmen potenziellen Beweiswert; das Hanseatische Oberlandesgericht muss noch entscheiden, ob sie im Prozess gegen Christina Block verwendet werden dürfen.
- Ende September 2026Auszüge werden im Podcast Zeit Verbrechen: House of Block veröffentlicht
- 12.10.Staatsanwälte und Beamte des Landeskriminalamts verlangen die Aufnahmen an der Tür der Reporterin
- Woche des 19. Oktober 2026Das Landgericht Hamburg ordnet an, die Aufnahmen vorerst nicht auszuwerten
Was das Gericht angeordnet hat
Das Landgericht Hamburg hat angeordnet, dass bei einem Zeit-Journalisten beschlagnahmte Interviewaufnahmen vorerst nicht ausgewertet werden dürfen. Nach Angaben des Gerichts darf das Material derzeit nicht angefasst werden, solange die Beschwerden gegen die Beschlagnahme anhängig sind. Die Anordnung entscheidet nicht darüber, ob die Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden dürfen – darüber muss das Hanseatische Oberlandesgericht befinden. Das Gericht hält die Aufnahmen für potenziell beweisrelevant, da sie helfen können zu prüfen, ob Zeugen glaubwürdig sind. Der NDR berichtete, es handle sich um rund 80 Stunden Gespräche. Die Pressestelle des Gerichts nannte in einer Darstellung Mittwoch als Datum der Anordnung, andere Berichte beschreiben sie als Entscheidung vom Donnerstag.
Wie die Aufnahmen entstanden
Laut NDR standen am 12. Oktober Staatsanwälte und Beamte des Landeskriminalamts vor der Tür eines Zeit-Reporters und verlangten die Audiodateien mehrerer Interviews. Die Gespräche waren im Januar 2024 aufgezeichnet worden, etwa zwei Wochen nach der mutmaßlichen Entziehung, und umfassten Unterhaltungen mit den Kindern sowie mit der Familie ihres Vaters. Die WELT berichtete, das Gericht habe in der Woche des 12. Oktober eine Durchsuchung der Wohnung des Journalisten und der Zeit-Redaktion angeordnet. Eine Durchsuchung habe nicht stattgefunden, weil der Reporter die Aufnahmen nach Darstellung des Gerichts freiwillig herausgab – eine Version, die die Zeit bestreitet. Die Journalistin sagte, sie habe die Aufnahmen herausgegeben, damit ihr Laptop, auf dem interne Dokumente und weitere Recherchen liegen, nicht beschlagnahmt werde, berichtete die WELT.
Der Streit über die Herausgabe
Zeit-Chefredakteur Giovanni Di Lorenzo wies die Darstellung zurück, die Herausgabe sei freiwillig erfolgt, und argumentierte, die Drohung mit einer Durchsuchung habe keine echte Wahl gelassen.
„So freiwillig, wie es ist, wenn jemand vor der Tür steht und sagt, lassen Sie mich rein oder soll ich die Tür eintreten – so freiwillig war es.“
Die Zeit nannte das Vorgehen des Gerichts einen "Angriff auf die Pressefreiheit" und kündigte an, sich juristisch zu wehren. Die WELT schrieb, die Chancen der Zeitung stünden gut, weil deutsche Gerichte in solchen Fällen regelmäßig der Pressefreiheit Vorrang vor den Ermittlungsinteressen von Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeräumt hätten. Der Tagesspiegel berichtete, die Beschlagnahme habe in der Medienwelt für Empörung gesorgt, und merkte an, dass noch keine endgültige Entscheidung gefallen sei. Die Beschwerden des Zeit-Verlags und des Reporters haben die Auswertung gestoppt, doch über die Beschwerden selbst ist noch nicht entschieden.
Der Podcast und der Block-Prozess
Auszüge aus den Interviews wurden Ende September in dem Podcast "Zeit Verbrechen: House of Block" veröffentlicht. Eine Aussage der Tochter von Christina Block, die zum Zeitpunkt der Entziehung 13 Jahre alt war, erzürnte die Verteidigung der Hamburger Unternehmerin. In dem Podcast beschreibt die Tochter, wie sie aus dem Haus ihres Vaters in Dänemark geholt wurde, doch als Zeugin vor Gericht hatte sie nicht aussagen wollen. Christina Block wird beschuldigt, eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt zu haben, ihre beiden jüngsten Kinder nach einem Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex-Mann Stephan Hensel nach Deutschland zu bringen; sie bestreitet das. Der Prozess läuft seit Juli 2025 vor dem Landgericht Hamburg, mit sechs Mitangeklagten.