Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Warschau stellte fest, die Mitteilung sei an eine Adresse geschickt worden, an der Ziobro nicht wohnte, und seinen Anwälten nicht ordnungsgemäß zugestellt worden. Adam Gomoła gab das Urteil am Donnerstag, 22. Oktober, bekannt.
Die Kanzlei des Woiwoden erhielt die schriftliche Begründung am 15. Oktober und hat 30 Tage Zeit, beim Obersten Verwaltungsgericht Kassationsbeschwerde einzulegen. Die Frist endet am 14. November.
Der Pass wurde im Dezember 2025 auf Antrag der Nationalen Staatsanwaltschaft annulliert. Die Staatsanwaltschaft legt Ziobro 26 Straftaten zur Last, darunter die Führung einer organisierten kriminellen Gruppe.
Nach einem Regierungswechsel in Budapest entzog Ungarn Ziobro den Flüchtlingsstatus. Das Bezirksgericht Warschau weigerte sich, einen Europäischen Haftbefehl zu erlassen, und das Auslieferungsersuchen erreichte die Vereinigten Staaten nach der Mitteilung von Waldemar Żurek Anfang Juli.
Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Warschau hat die Entscheidung des Woiwoden von Masowien aufgehoben, mit der der Pass des früheren Justizministers Zbigniew Ziobro annulliert worden war. Sein Anwalt Adam Gomoła gab das Ergebnis am Donnerstag, 22. Oktober, nach einer Anhörung am 11. September 2026 bekannt. Das Gericht entschied nicht in der Sache der Annullierung. Sein Einwand betraf die Zustellung des Verfahrens: Die Kanzlei des Woiwoden schickte die Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens an Ziobros Meldeadresse, obwohl den Beamten bekannt war, dass er dort nicht wohnte, und die Mitteilung wurde keinem seiner Anwälte ordnungsgemäß zugestellt.
Richterin Małgorzata Jarecka erklärte in einer offiziellen Stellungnahme, das Gericht habe einen Verstoß gegen ein grundlegendes Verfahrensrecht festgestellt. Das Gericht befand, das Verfahren sei mit einer erheblichen Verletzung von Verfahrensvorschriften geführt worden, was nach Verwaltungsrecht die Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen könne. Sie formulierte es so:
„Das Recht der Partei auf aktive Teilnahme am Verfahren wurde verletzt.“
Die Sprecherin des Woiwoden, Luiza Jurgiel-Żyła, betonte, die Einwände des Gerichts seien verfahrensrechtlicher Natur und berührten nicht die Rechtsgrundlage der Annullierung, die sich aus dem Gesetz über Passdokumente ergebe. Die Kanzlei habe die schriftliche Begründung am 15. Oktober erhalten und prüfe sie. Sie sagte:
„Das Urteil wird derzeit analysiert, und die Kanzlei hat 30 Tage Zeit, um beim Obersten Verwaltungsgericht Kassationsbeschwerde einzulegen.“
Die Frist für diese Beschwerde endet am 14. November. Bis dahin ist das Urteil anfechtbar.
In einem Interview mit Telewizja Republika sagte Ziobro, die Begründung des Gerichts sei die beste Antwort auf die Entscheidung. Er argumentierte, die Behörden hätten ihn an der Teilnahme am Verfahren gehindert, indem sie seine Anträge auf Akteneinsicht und auf Stellung von Anträgen ablehnten, und nannte dies einen bewussten Rechtsbruch. Er sagte, er sei der erste Bürger seit 1989, den die Behörden in einem Strafverfahren so behandelt hätten, und selbst gefährliche Kriminelle, die ins Ausland geflohen seien, hätten nie ihre Pässe verloren. Dem Sender sagte er:
„Dies belegt den politischen Charakter dieses gesamten Verfahrens.“
In einem Beitrag, in dem er das Urteil bekannt gab, sagte Gomoła, es sei eine Schande für Innenminister Marcin Kierwiński, der die ursprüngliche Entscheidung angekündigt hatte, und fügte ein Schreiben des Gerichts bei. Dem Schreiben zufolge verpflichtete das Gericht den Woiwoden, Ziobro 797 zł an Kosten zu zahlen.
Der Pass wurde im Dezember 2025 auf Antrag der Nationalen Staatsanwaltschaft annulliert, die ein Strafverfahren gegen Ziobro führt. Die Entscheidung des Woiwoden ist auf den 16. Dezember 2025 datiert, Innenminister Marcin Kierwiński kündigte sie an. Die Staatsanwaltschaft wirft Ziobro vor, eine organisierte kriminelle Gruppe angeführt, sein Amt missbraucht und Untergebene angewiesen zu haben, das Recht zu brechen, um Zuschüsse aus dem Justizfonds an ausgewählte Einrichtungen zu lenken. Insgesamt werden ihm 26 Straftaten zur Last gelegt.
Nachdem der Skandal bekannt geworden war, verbrachte Ziobro mehrere Monate in Ungarn, wo er internationalen Schutz erhielt. Nach einem Regierungswechsel in Budapest entzog Ungarn ihm den Flüchtlingsstatus und erklärte seine Reisedokumente für ungültig. Seine Frau und Marcin Romanowski, ein früherer stellvertretender Justizminister, waren mit einem ähnlichen Schicksal konfrontiert.
Im Mai 2026 erklärte Ziobro, er befinde sich in den Vereinigten Staaten, wo er ein von den ungarischen Behörden ausgestelltes Dokument benutzt habe. Die polnische Staatsanwaltschaft beantragte seine Auslieferung und einen Europäischen Haftbefehl, doch das Bezirksgericht Warschau weigerte sich, den Haftbefehl zu erlassen, mit der Begründung, es gebe keine Belege dafür, dass er sich in der Europäischen Union aufhalte. Anfang Juli informierte Justizminister Waldemar Żurek die amerikanische Seite förmlich über die Vorwürfe. Das Festnahme- und Auslieferungsersuchen hat die Vereinigten Staaten erreicht, eine Entscheidung der amerikanischen Behörden ist bislang nicht bekannt.
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Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Warschau hat die Entscheidung des Woiwoden von Masowien aufgehoben, mit der der Pass des früheren Justizministers Zbigniew Ziobro annulliert worden war, und begründet dies mit einer fehlerhaften Zustellung der Mitteilung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Frist für eine Kassationsbeschwerde endet am 14. November.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von rmf24.pl, www.gazetaprawna.pl, NIEZALEZNA.PL und weiteren Medien. Veröffentlicht .