Regierung · New York

Richter entscheidet: Justizministerium hat Staatsanwältin Maurene Comey, Tochter des früheren FBI-Direktors, rechtswidrig entlassen

Das Urteil stellt fest, dass Comeys Entlassung im Juli 2025 gegen die Gewaltenteilung, das Bundesverwaltungsrecht und das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren verstieß. Ihr steht zudem die Nachzahlung ihres Gehalts bis Dezember 2025 zu.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von Bloomberg Business, EL PAÍS, The New York Times und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

New York · Vereinigte Staaten

Richter stellt Rechtswidrigkeit der Entlassung fest

Ein Bundesrichter in Manhattan hat am Montag, 26. Oktober 2026, entschieden, dass das Justizministerium Maurene Comey rechtswidrig entlassen hat, eine frühere Bundesstaatsanwältin und Tochter des ehemaligen FBI-Direktors James Comey. In einer 55-seitigen Entscheidung stellte US-Bezirksrichter Jesse M. Furman fest, dass das Ministerium gegen die Gewaltenteilung, das Bundesverwaltungsrecht und Comeys Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren verstoßen hat, als es sie im Juli 2025 entfernte. Das Urteil spricht ihr zudem die Nachzahlung ihres Gehalts bis Dezember 2025 zu. James Comey war während der ersten Amtszeit Trumps als FBI-Direktor entlassen worden und ist nun Ziel von Vorwürfen des Justizministeriums.

Eine Staatsanwältin in prominenten Verfahren

Comey arbeitete für die US-Staatsanwaltschaft in Manhattan und wurde am 15. Juli 2025 entlassen, als sie die Anklagearbeit in einigen der prominentesten Verfahren des Landes leitete. Dazu gehörten Fälle um Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell und Sean Combs. Furman merkte an, dass ihre Vorgesetzten und Kollegen ihr während ihrer rund zehnjährigen Tätigkeit als stellvertretende US-Staatsanwältin durchweg Bestnoten gaben. Comey hatte erklärt, der einzig plausible Grund für ihre Entlassung sei die Rolle ihres Vaters als FBI-Direktor oder ihre vermutete politische Zugehörigkeit und Überzeugung gewesen; der Richter hielt beide Behauptungen fest.

Das Argument der Regierung und die Begründung des Richters

Das Justizministerium argumentierte, Bundesstaatsanwälte übten die Befugnisse des Präsidenten in abschließender und ausschließlicher Weise aus, was ihre Entlassung nach Belieben erlaube. Furman wies diese Position zurück. Er wies auch die Behauptung der Regierung zurück, dem Kongress sei es verwehrt, die Entlassung von Bundesstaatsanwälten zu regeln, und schrieb, diese Behauptung widerspreche fast zwei Jahrhunderten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs. In seiner Entscheidung brachte Furman den Kernpunkt direkt auf den Punkt.

„Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Beklagten sich irren.“

Jesse M. Furman, US-Bezirksrichter in Manhattan

Der Richter ging weiter und erläuterte, was die Position der Regierung für die verfassungsrechtliche Ordnung bedeutet.

„In der Tat würde die Annahme des Arguments der Beklagten das Gleichgewicht erschüttern, das das Verfassungssystem dieser Nation begründet hat.“

Jesse M. Furman, US-Bezirksrichter in Manhattan

Nächste Schritte und offene Fragen

Comey verklagte das Justizministerium und weitere Beklagte nach ihrer Entlassung und machte geltend, diese habe gegen die Gewaltenteilung, den Ersten Verfassungszusatz und die Due-Process-Klausel des Fünften Verfassungszusatzes verstoßen. Sie hat argumentiert, weder der Präsident noch der Generalstaatsanwalt könnten einfache Staatsanwälte entlassen, die durch das Beamtenrecht geschützt seien. Das Ergebnis könnte auch anderen entlassenen Regierungsbediensteten, die gegen ihre Kündigungen Rechtsmittel einlegen, einen Weg eröffnen. Das Justizministerium reagierte nicht unmittelbar auf eine E-Mail mit der Bitte um Stellungnahme zu dem Urteil.

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