Sicherheit · Taranto, Mailand und Rom

Italiens höchstes Gericht bestätigt Stopp des Heißbetriebs im ehemaligen Ilva-Stahlwerk in Taranto

Italiens Kassationsgerichtshof hat die Beschwerden von Ilva und Acciaierie d'Italia gegen eine Anordnung des Mailänder Berufungsgerichts zur Stilllegung des Heißbetriebs des Werks zurückgewiesen. Der Erlass vom Juli gab dem Unternehmen 90 Tage zur Umsetzung, und die Mailänder Richter hatten ihn in Anhörungen im September bestätigt.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von AGI, Il Messaggero, Adnkronos und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Taranto, Mailand, Rom · Italien
Wie es dazu kam
  1. 30.09.Die Mailänder Richter bestätigen den Erlass in einer zweiten Anhörung
  2. 20.10.Die Sezioni Unite Civili des Kassationsgerichtshofs verhandeln die Rechtsmittel
  3. 29.10.Der Kassationsgerichtshof weist die Rechtsmittel zurück und bestätigt die Stilllegung

Höchstgericht bestätigt die Stilllegungsanordnung

Italiens Kassationsgerichtshof hat die Beschwerden gegen eine Entscheidung zur Stilllegung des Heißbetriebs des ehemaligen Ilva-Stahlwerks in Taranto zurückgewiesen; die Anordnung des Mailänder Berufungsgerichts bleibt damit vollständig in Kraft. Die Vereinigten Zivilkammern des Gerichts, die Sezioni Unite Civili, entschieden nach einer Anhörung am 20. Oktober, das Ergebnis wurde am 29. Oktober bekannt. Die Rechtsmittel waren von Ilva und von Acciaierie d'Italia, dem Betreiber des Werks, eingelegt worden, wobei Acciaierie d'Italia zusätzlich zwei separate außerordentliche Rechtsmittel einreichte. Die Anträge nennen die Kommissare beider Unternehmen, die unter außerordentlicher Verwaltung stehen. Einwohner von Taranto, die an dem langwierigen Verfahren in Mailand, Luxemburg und Rom beteiligt waren, legten Anschlussbeschwerden zur Stützung der Anordnung ein.

Gesundheitliche Gründe und die Begründung des Gerichts

Der Mailänder Erlass vom 27. Juli stellte fest, dass das Werk wegen des in die Luft freigesetzten Staubs und des Vorhandenseins von Asbest in den Hochöfen gesundheitsschädlich sei. Er gab dem Unternehmen 90 Tage für die Stilllegung, und die Mailänder Richter bestätigten die Anordnung in Anhörungen am 9. und 30. September. Die Kassation wies die Einwände der Unternehmen gegen diese Gründe zurück und erklärte mehrere ihrer Rügen wegen fehlenden Interesses für unzulässig. Darunter waren Beschwerden über den Umgang des Gerichts mit einer VIS-Studie und einer befürwortenden Stellungnahme des ISS, auf denen die AIA-Genehmigung von 2025 beruhte. Die Unternehmen hatten zudem auf die maximal genehmigte Produktionskapazität des Werks von 6 Millionen Tonnen jährlich statt auf das aktuelle Produktionsniveau verwiesen; auch diese Rügen erklärte das Gericht für unzulässig. Der Kassationsgerichtshof befand weiter, die Begründungen der Mailänder Richter zu Asbest und Feinstaub seien jeweils eigenständig und jeweils ausreichend, um die Anordnung zu tragen; die Anordnung bliebe daher auch dann bestehen, wenn die Feinstaub-Gründe für gültig erachtet würden. Das Gericht erklärte, die Stärke der einstweiligen Anordnung stehe in einem angemessenen Verhältnis zu dem zu schützenden primären Recht und zu den EU-Anforderungen an Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Chronologie des Verfahrens

Das Verfahren durchlief eine Abfolge datierter Schritte, vom Erlass vom 27. Juli über die Mailänder Anhörungen am 9. und 30. September und die Anhörung vor dem Kassationsgericht am 20. Oktober bis zur am 29. Oktober bekannt gegebenen Entscheidung. Die einzelnen Schritte zeigt die folgende Zeitleiste.

Politische und beschäftigungspolitische Bedeutung

Das griechische Wirtschaftsportal Naftemporiki bezeichnete die Entscheidung als Schlag für die Regierung von Giorgia Meloni, die versucht habe zu retten, was sie als die größte Stahlindustrie des Landes bezeichnet. Das Werk beschäftigt direkt etwa 8.000 Menschen, und die Entscheidung erhöht die Unsicherheit über die Zukunft der Fabrik weniger als ein Jahr vor der nächsten Parlamentswahl. Die Entscheidung des Kassationsgerichts lässt die Mailänder Anordnung bestehen, sodass die Stilllegung des Heißbetriebs, zu dem Koksöfen und Hochöfen gehören, weiterhin die rechtliche Lage des Werks bestimmt. Die hier herangezogenen Quellen beschreiben nicht, wie das Unternehmen innerhalb der im Juli-Erlass festgelegten 90-Tage-Frist weiter vorgeht.

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Quellen und Kontext

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