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Migration · Brüssel und Warschau

EU-Kommission schlägt Ausnahme Polens von der Migrantenaufnahme für 2027 vor

Die Europäische Kommission hat am 6. November 2026 vorgeschlagen, Polen für 2027 von der Aufnahme von Migranten im Rahmen des EU-Migrations- und Asylpakts zu befreien. Vier weitere Länder, darunter Österreich, wurden in derselben Feststellung genannt.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von Rzeczpospolita, newsORF.at, rmf24.pl und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Brüssel, Warschau · Belgien, Polen
Wie es dazu kam
  1. 6.11.Kommission schlägt vor, Polen von der Aufnahmepflicht des Migrationspakts auszunehmen
  2. 1.01.Beginn des vorgeschlagenen Ausnahmezeitraums
  3. 31.12.Ende des vorgeschlagenen Ausnahmezeitraums

Was die Kommission vorgeschlagen hat

Die Europäische Kommission hat am 6. November 2026 vorgeschlagen, Polen für ein Jahr – vom 1. Januar bis 31. Dezember 2027 – von der Pflicht zur Aufnahme von Migranten im Rahmen des EU-Migrations- und Asylpakts auszunehmen. Der Vorschlag war Teil des an diesem Tag vorgelegten jährlichen Migrationsberichts der Kommission. Bulgarien, Tschechien, Estland, Kroatien und Österreich wurden neben Polen als Länder in einer schwierigen Migrationssituation genannt, wegen der kumulativen Wirkung der Migration der vergangenen fünf Jahre. Dem Bericht zufolge dürfte Österreich im kommenden Jahr erneut ausgenommen werden. Magnus Brunner, der Kommissar für Inneres, kündigte die Entscheidung in Brüssel an.

Warum Polen in der Gruppe ist

Brunner sagte, Polen gehöre zu den Mitgliedstaaten, die mit einer ernsten Migrationssituation konfrontiert seien. Er brachte dies damit in Verbindung, dass Polen Ukrainer aufgenommen habe, darunter Hunderte Menschen unter vorübergehendem Schutz, und dass Migration als Druckmittel an der Grenze zu Belarus eingesetzt werde. Er sagte, die Lage Polens habe sich seit dem vergangenen Jahr nicht verändert. Auf dieser Grundlage könne Polen nun den Rat der EU bitten, seinen Beitrag zum Solidaritätsmechanismus zu senken; der Rat entscheide dann über den Antrag.

Wie der Solidaritätsmechanismus funktioniert

Der Mechanismus verpflichtet die EU-Staaten, Länder unter starkem Migrationsdruck durch Geld, technische Hilfe und Ausrüstung sowie die Umverteilung von Migranten zu unterstützen. Jeder Staat entscheidet selbst, wie er seinen Anteil erfüllt. Laut newsORF.at sollen jährlich mindestens 30.000 Flüchtlinge aus Ländern unter hohem Druck umverteilt werden, wobei Staaten stattdessen auch Waren oder Geld leisten können. Die Kommission kündigte für 2026 die Umverteilung von 21.000 Menschen und einen Finanzbeitrag von 420 Millionen Euro an. Die Mitgliedstaaten verpflichteten sich zu knapp 9.000 Umverteilungen, wobei Deutschland mit 4.500 Menschen am meisten zusagte. Berlin übernahm stattdessen die Asylverfahren von Menschen, die aus Italien und Griechenland nach Deutschland kamen – eine Pflicht, die nach EU-Recht dem ersten Mitgliedstaat obliegt, den eine Person erreicht.

Wer weiterhin Entlastung braucht

Die Kommission erklärte, Spanien, Italien, Zypern und Griechenland bräuchten bei der Aufnahme von Migranten weiterhin Entlastung, weil dort im vergangenen Jahr überproportional viele Menschen ankamen. Sie mahnte zudem mehr Disziplin bei der Anwendung der Zuständigkeitsregeln an. Anna Bryłka, Europaabgeordnete der Konföderation, veröffentlichte das Schreiben der Kommission zu dem Vorschlag. Im vergangenen Jahr, nachdem Polen denselben Antrag gestellt hatte, befreiten die Mitgliedstaaten es von den Verpflichtungen des Mechanismus.

Wie es weitergeht

Der Vorschlag muss noch vom Rat der EU gebilligt werden; ein Termin für diese Entscheidung wurde nicht genannt. Billigt der Rat den Antrag, würde die Befreiung Polens Beiträge zum Solidaritätspool für 2027 senken oder ganz streichen. Die anderen genannten Länder können ähnliche Anträge stellen. Bis der Rat entscheidet, bleibt die Pflicht zur Aufnahme von Migranten nach dem Pakt für Polens Zeitraum 2027 in Kraft, da der Vorschlag der Kommission sie nicht aus eigener Kraft ändert.

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