Kurz gefasst
Nach einer Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und der Ratspräsidentschaft haben die Mitgliedstaaten höchstens fünf Tage Zeit, um Militärtransporte in Friedenszeiten zu genehmigen. In einigen Ländern dauert es derzeit bis zu 45 Tage.
Entsteht eine Bedrohung, haben die Mitgliedstaaten sechs oder zwölf Stunden für eine Entscheidung; über diese Verfahren gab es keinen Streit.
Die Verhandlungsführer einigten sich darauf, einige Bestimmungen der Verordnung auf die Ukraine und die Republik Moldau auszuweiten.
Das dritte Treffen der Verhandlungsführer ist für den 9. Dezember angesetzt, und die Arbeiten an der Verordnung sollen bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
- November 2025Die Europäische Kommission legt den Verordnungsentwurf vor
- 20.10.Zweite Verhandlungsrunde mit dem Europaabgeordneten Michał Szczerba
- 21.10.Einigung auf die Fünf-Tage-Frist wird bekannt
- 9.12.Nächstes Treffen der Verhandlungsführer, laut Szczerba möglicherweise das letzte
Höchstgrenze von fünf Tagen für Genehmigungen
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und der Ratspräsidentschaft haben sich darauf verständigt, dass die EU-Mitgliedstaaten höchstens fünf Tage Zeit haben, um Militärtransporte in Friedenszeiten zu genehmigen. Die Berichte bezeichnen diese Frist als zentralen Streitpunkt in den Gesprächen über das sogenannte „militärische Schengen“, eine Verordnung, die rechtliche und zollrechtliche Hindernisse beim Transport von Truppen und Ausrüstung innerhalb des Bündnisses beseitigen soll. Derzeit dauern die Genehmigungen lange: In einigen Ländern können die verwaltungstechnischen und zollrechtlichen Prüfungen eines Antrags eines anderen Staates bis zu 45 Tage in Anspruch nehmen.
- Derzeit in einigen Ländern (bis zu)
- 45 Tage
- Vereinbarte Obergrenze
- 5 Tage
Daten aus dem Artikeltext
Nach der Einigung könnten sich französische, deutsche und spanische Streitkräfte laut den Berichten mit weniger rechtlichen und zollrechtlichen Hindernissen innerhalb der EU bewegen, Polen eingeschlossen. Der Ansatz der Kommission wendet dieses Prinzip auf alle Mitgliedstaaten an und nicht auf ein einzelnes Land.
Wo die Verhandlungsführer auseinanderlagen
Das Europäische Parlament wollte ein Zeitfenster von zwei bis drei Tagen für die Entscheidung der nationalen Behörden, während die Mitgliedstaaten vier bis fünf Tage forderten. Der Rat argumentierte, die Verwaltungen bräuchten mehr Zeit, um zu prüfen, wer sich durch ihr Hoheitsgebiet bewegt, welche Ausrüstung betroffen ist und wohin sie unterwegs ist. Die Position der Mitgliedstaaten setzte sich durch, sodass fünf Tage die vereinbarte Obergrenze sind. Der Europaabgeordnete Dariusz Joński sagte, die Haltung des Parlaments sei ehrgeiziger gewesen und habe Entscheidungen innerhalb von höchstens drei Tagen angestrebt.
Notfälle, Ukraine und der Entwurf der Kommission
Über die Verfahren in einer Krise gab es keinen Streit, und die Mitgliedstaaten haben sechs oder zwölf Stunden Zeit für eine Entscheidung, wenn eine Bedrohung entsteht. Die Verhandlungsführer einigten sich zudem darauf, einige Bestimmungen der Verordnung auf die Ukraine und die Republik Moldau auszuweiten. Die Europäische Kommission hatte den Entwurf im November 2025 vorgelegt und behandelt die militärische Mobilität als Kernbestandteil der Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses. Laut den Berichten hält die Kommission die schnelle Verlegung verbündeter Streitkräfte für ebenso wichtig wie Waffenkäufe.
Der Zeitplan reicht vom Entwurf der Kommission bis zum nächsten geplanten Treffen der Verhandlungsführer.
Polens Interesse und die nächsten Schritte
Michał Szczerba, der Verhandlungsführer des Parlaments, sagte, drei der vier Korridore für militärische Mobilität würden durch polnisches Hoheitsgebiet verlaufen, weshalb die neuen Regeln und die Mittel im EU-Haushalt für 2028 bis 2034 für Polen wichtig seien. Er nahm am Dienstag, dem 20. Oktober, an der zweiten Gesprächsrunde teil und beschrieb den Zeitplan so:
„Die Frist ist ehrgeizig, aber sehr realistisch.“
Szczerba fügte hinzu, das dritte Treffen am 9. Dezember könne das letzte sein. Dariusz Joński reagierte auf Gerüchte, Truppen anderer EU-Länder könnten nach Belieben durchreisen. Er antwortete mit Nein und sagte, die Entscheidung liege beim aufnehmenden Staat:
„Das Land, in das Truppen oder Ausrüstung im Bedrohungsfall unterwegs sind, entscheidet, ob es sie aufnimmt oder nicht.“
Die Arbeiten an der Verordnung sollen bis Ende 2026 abgeschlossen sein.