Sicherheit · Anderlecht

Angebliche Kindesentführung in Anderlecht war ein Halloween-Streich zweier Mädchen im Alter von 8 und 9 Jahren

Die Polizei in Anderlecht leitete Ermittlungen ein, nachdem gemeldet worden war, ein 12-jähriges Kind sei in einen weißen Van gezwungen worden. Eine der Ermittlung nahestehende Quelle sagt jedoch, zwei 8 und 9 Jahre alte Mädchen hätten die Geschichte erfunden.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von 7sur7, Le Soir und vrtnws.be. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Anderlecht · Belgien
Wie es dazu kam
  1. 29.10.Laut Polizei wurde ein etwa 12-jähriges Kind in der rue des Trèfles mutmaßlich in einen weißen Van gezwungen
  2. 29. Oktober 2026, abendsDie Polizei gibt Ermittlungen zur möglichen Entführung bekannt
  3. 30. Oktober 2026RTL info berichtet unter Berufung auf eine der Ermittlung nahestehende Quelle, der Alarm sei ein Halloween-Streich zweier Mädchen im Alter von 8 und 9 Jahren gewesen

Was die Polizei zunächst meldete

Am Donnerstag, dem 29. Oktober 2026, teilte die Polizei in Anderlecht, einer Gemeinde in Brüssel, mit, sie habe einen Alarm über eine mögliche Entführung eines etwa 12-jährigen Kindes auf öffentlicher Straße erhalten. Kommissar Laurent Lacroix sagte, der Vorfall sei zunächst so gemeldet worden, dass er sich gegen 17.15 Uhr in der Nähe der Hausnummer 50 der rue des Trèfles ereignet habe. Nach dieser ersten Darstellung bog ein weißer Van in eine Zufahrt zu einem Parkplatz ein und hielt an einer Schranke an, woraufhin zwei maskierte Personen ausstiegen und ein Kind hineinzwangen. Die örtliche Polizeizone bestätigte den Alarm, und Lacroix beschrieb den Fall mit diesen Worten:

„Am Donnerstag, dem 29. Oktober 2026, wurden unsere Dienste auf eine mögliche Entführung eines etwa zwölfjährigen Kindes auf öffentlicher Straße in Anderlecht aufmerksam gemacht.“

Laurent Lacroix

Zu diesem Zeitpunkt hatten die Beamten die Identität des Kindes nicht festgestellt, und bei ihnen war kein Verschwinden gemeldet worden, das zu der Meldung passte. Lacroix formulierte es so:

„Zum jetzigen Zeitpunkt konnte die Identität des Kindes noch nicht festgestellt werden, und es wurde uns kein Verschwinden gemeldet, das zu diesen Fakten passt.“

Laurent Lacroix

Ein Streich, laut einer der Ermittlung nahestehenden Quelle

RTL info berichtete später unter Berufung auf eine der Ermittlung nahestehende Quelle, der Alarm sei ein Halloween-Streich zweier Mädchen im Alter von 8 und 9 Jahren gewesen. Die beiden Personen, die sich an die Polizei wandten, seien diese Mädchen gewesen, und ihre Schilderung stimme mit keiner Vermisstenmeldung überein, die bei der Polizei eingegangen sei. Die Erklärung mit dem Streich stammt von dieser Quelle und nicht aus einer Polizeimitteilung, ist also nicht offiziell bestätigt. Der Ablauf vom ersten Alarm bis zur Darstellung des Streichs ist in der folgenden Grafik dargestellt.

Rechtliche Lage für die Kinder und ihre Eltern

Nach belgischem Recht gelten Kinder unter 12 Jahren als strafunmündig, sodass kein Gericht, auch nicht das Jugendgericht, sie verfolgen oder strafrechtliche Sanktionen gegen sie verhängen kann. Die beiden Mädchen im Alter von 8 und 9 Jahren haben nach dieser Regel daher keine strafrechtlichen Folgen zu befürchten. Anders sieht es bei ihren Eltern aus, denn Eltern haften zivilrechtlich für die Handlungen ihrer Kinder. 7sur7 berichtete, den Eltern könne auferlegt werden, der Polizeizone die Kosten für die Entsendung von Einsatzkräften zum Tatort, die Auswertung der Überwachungskameras und die Mobilisierung von Ermittlern zu erstatten, und der Gesamtbetrag könne auf mehrere Tausend Euro steigen. Zudem könnten die Eltern kommunale Verwaltungssanktionen (SAC) erwarten. Den Artikeln ist nicht zu entnehmen, ob die Polizeizone beabsichtigt, diese Kosten geltend zu machen.

Was weiterhin unbestätigt bleibt

Die in den Artikeln zitierten Polizeiangaben beschreiben Ermittlungen, die zu den genauen Umständen der Meldung und zur Identität der Beteiligten noch andauern. Die einzigen zitierten Polizeiaussagen wurden am Donnerstagabend gemacht, und in den Artikeln findet sich keine spätere offizielle Aktualisierung der Polizei. Keine offizielle Polizeierklärung bestätigt die Darstellung des Streichs, die auf einer der Ermittlung nahestehenden Quelle beruht. Die Polizei erklärte zudem, die Identität des Kindes sei zu diesem Zeitpunkt nicht festgestellt gewesen. Bis die Polizei die Darstellung bestätigt, ist das Ereignis als ein Alarm zu lesen, der nach Angaben der Behörden untersucht wird.

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Quellen und Kontext

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