Sicherheit · Blois, Suèvres und Puteaux

Eltern der „Märtyrerin der A10“ stehen 39 Jahre nach dem Fund von 1987 vor Gericht

Die 72-jährige Mutter und der 74-jährige Vater sind wegen Folter und barbarischer Handlungen mit Todesfolge angeklagt; der Fall wurde 2018 durch DNA aufgerollt. Der Prozess begann am 2. November 2026 in Blois.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von AGI, La Libre.be, BFMTV und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

Für MitgliederDie ersten 30 Sekunden zum Probehören. Synthetische Stimme (KI).

Kurz gefasst

Blois, Suèvres, Puteaux · Frankreich
Wie es dazu kam
  1. Juni 2018Eltern festgenommen
  2. September 2024Cour de cassation ebnet den Weg zum Prozess und bestätigt die ursprünglichen Anklagepunkte
  3. 2.11.Prozessbeginn am Schwurgericht von Loir-et-Cher in Blois

Prozessauftakt in Blois

Das Schwurgericht von Loir-et-Cher eröffnete den Prozess am 2. November 2026 in Blois, 39 Jahre nachdem der Leichnam eines vierjährigen Mädchens an der Autobahn A10 gefunden worden war. Die Mutter ist wegen Folter und barbarischer Handlungen, die den Tod ohne Tötungsabsicht herbeiführten, angeklagt, der Vater wegen Beihilfe. Beiden droht lebenslange Haft, obwohl sie sich auf freiem Fuß befinden. Die beiden kamen getrennt an und sahen sich nicht an: Die Mutter hatte ihr Gesicht hinter einem Schal verborgen, der Vater stieg mit einem Stock und einer schwarzen Maske langsam die Stufen des Gerichtsgebäudes hinauf. Mitglieder des Kollektivs Mouv'Enfants entrollten vor Beginn der Verhandlung um 9.30 Uhr ein Transparent, das Gerechtigkeit für das Mädchen forderte, sowie Fotografien von ihr. Die Angaben zum Zeitplan weichen voneinander ab. AGI und HotNews geben an, der Prozess dauere bis zum 18. November, während RTBF unter Berufung auf Anwälte, die mit AFP sprachen, den 9. bis 27. November nennt. RTBF gibt zudem das Alter der Mutter mit 71 Jahren an, die anderen Berichte mit 72.

Der Fund von 1987 und die vergebliche Suche

Am 11. August 1987 fanden zwei Autobahnarbeiter den verstümmelten Leichnam in einem Graben neben der A10 bei Suèvres, zwischen Orléans und Tours, unter einer blutbefleckten blauen Decke. Niemand hatte sie als vermisst gemeldet, sodass die Ermittler zunächst nur ein Gewicht von 20 kg, eine Größe von 95 cm und ein geschätztes Alter von drei bis fünf Jahren hatten. Rechtsmediziner dokumentierten Brandwunden von einem Bügeleisen und menschliche Bissspuren, die sie einer Frau zuordneten. Die Gendarmerie startete daraufhin den damals größten Zeugenaufruf, der je in Frankreich gestartet worden war. Ihre Beschreibung wurde in mehr als 30 Ländern verbreitet, ihr Foto in Schulen und Rathäusern im ganzen Land ausgehängt. Zwei Einstellungsbeschlüsse ohne Anklage, 1991 und 1997, folgten auf ergebnislose Ermittlungen.

Orte, an denen 1987 das Foto des Mädchens ausgehängt wurde
Schulen
65000
Rathäuser
30000

Daten aus dem Artikeltext

Der Durchbruch durch die DNA

Der Durchbruch kam 2018, als DNA, die dem Bruder des Mädchens in einem anderen Gewaltfall entnommen worden war, mit Spuren übereinstimmte, die an ihrer Kleidung und an der Decke gefunden wurden, in die sie eingewickelt gewesen war. Die Ermittler identifizierten das Mädchen und nahmen im Juni 2018 die Eltern fest. Rechtsmittel der Eltern und der Staatsanwaltschaft von Blois gegen den Anklagebeschluss verzögerten das Verfahren. Im September 2024 ebnete die Cour de cassation den Weg zu einem Prozess und bestätigte die ursprünglichen Anklagepunkte.

Erinnerung, ein Straßenname und die Fragen des Prozesses

Raphaël Pilleboue, ehemaliger Bürgermeister von Suèvres, der die Erinnerung an das Mädchen wachgehalten hat, sagte gegenüber AFP, der lang erwartete Tag sei endlich gekommen.

„Es ist Zeit, diesem kleinen Mädchen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, das so viel erlitten hat.“

Raphaël Pilleboue

Mouv'Enfants teilt mit, eine Petition mit mehr als 3.300 Unterschriften fordere die Stadt Puteaux (Hauts-de-Seine) auf, eine Straße nach ihr zu benennen, und gebe an, sie habe dort mit ihrer Familie gelebt. Die Vereinigung erklärt, sie habe sich im Oktober an das Rathaus von Puteaux gewandt, ohne eine Antwort zu erhalten; die Gemeinde reagierte auch nicht auf eine Anfrage von BFM. Kinderschutzorganisationen, die dem Verfahren als Nebenkläger beigetreten sind, wollen, dass die Verhandlung dem Mädchen die Identität zurückgibt, die es jahrzehntelang nicht hatte. Agathe Morel, Anwältin der Vereinigung Enfance et Partage, sagte gegenüber BFM, die zentrale Frage sei, warum das Mädchen Ziel einer derart unablässigen Gewalt geworden sei.

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