
US-Justizministerium prüft ABC, CBS, CNN, NBC und Fox wegen Trump-Pool-Berichterstattung
Das US-Justizministerium prüft, ob ABC, CBS, CNN, NBC und Fox News gegen das Kartellrecht verstoßen haben, als sie im September die gemeinsame White-House-Pool-Berichterstattung über Trump aussetzten.
Kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet
Das US-Justizministerium untersucht, ob ABC, CBS, CNN, NBC und Fox News gegen das Bundes-Kartellrecht verstoßen haben, als sie ihre gemeinsame Berichterstattung über Präsident Donald Trump kurzzeitig aussetzten. Die New York Times berichtete am Samstag als Erstes über die Untersuchung und berief sich dabei auf sechs mit dem Vorgehen des Ministeriums vertraute Personen. Variety meldete unter Berufung auf zwei mit der Sache vertraute Personen, das Ministerium wolle prüfen, ob die Aussetzung gegen Kartellregeln verstieß. Laut New York Times kontaktierten Beamte des Justizministeriums die Sender am Freitag und forderten Kommunikation und Materialien zum TV-Pool des Weißen Hauses an. Die fünf Sender reagierten zunächst nicht auf Anfragen nach einer Stellungnahme.
Wie der Pool ausgesetzt wurde
Der Pool des Weißen Hauses ist eine Kostenbeteiligungsvereinbarung, bei der die fünf Sender sich bei der Aufgabe abwechseln, die täglichen Aktivitäten des Präsidenten zu filmen, und das Material mit anderen Medien teilen. Im vergangenen Monat setzten die Sender die Pool-Berichterstattung für mehrere Tage aus, nachdem Trump CNN, MS NOW und Politico vom Weißen Haus ausgeschlossen und den Organisationen vorgeworfen hatte, „Fiktion oder Lügen“ über sein Team zu schreiben. El País datiert das Verbot auf den 18. September. Während der Aussetzung war das eigene Material des Weißen Hauses die einzige Fernsehberichterstattung über Veranstaltungen des Präsidenten – ein Feed mit eingeschränkter Bild- und Tonqualität. Die drei Medien verklagten die Regierung Ende September mit dem Argument, der eingeschränkte Zugang verletze ihre Rechte aus dem Ersten Verfassungszusatz. Ein Bundesrichter ordnete daraufhin an, den Zugang wiederherzustellen, und die Sender nahmen die Pool-Berichterstattung wieder auf.
- Trump schließt CNN, MS NOW und Politico vom Weißen Haus aus
- Sender setzen die Pool-Berichterstattung über Trump für mehrere Tage aus
- CNN, MS NOW und Politico verklagen Trump und Regierungsbeamte
- Justizministerium kontaktiert Sender und fordert poolbezogene Kommunikation an
- New York Times berichtet über die Untersuchung des Justizministeriums
Erklärung des Justizministeriums
Eine Sprecherin des Justizministeriums, die die Washington Post als Emily Covington nennt, sagte, Gruppenboykotts unter kommerziellen Wettbewerbern könnten gegen den Sherman Act verstoßen, ein zentrales Bundes-Kartellgesetz. Die Position des Ministeriums stützt sich auf diese Erklärung, die die Sprecherin wie folgt formulierte.
Die Antitrust-Abteilung untersucht lediglich, um festzustellen, ob diese Nachrichtenorganisationen gegen die Kartellgesetze verstoßen haben.
Die Sender hatten zum Zeitpunkt der Berichterstattung öffentlich nicht auf die Untersuchung reagiert, und das Ministerium hat keine Anklage angekündigt.
Weiterer Konflikt mit der Presse
Im Februar kündigte das Weiße Haus an, die Kontrolle über den Pressepool zu übernehmen, der mehr als ein Jahrhundert lang vom White House Correspondents' Association verwaltet worden war. Im selben Monat schloss die Regierung Reporter und Fotografen der Associated Press von Orten mit eingeschränktem Zugang aus, etwa dem Oval Office oder der Air Force One, wegen der Verwendung des Begriffs „Golf von Mexiko“ durch das Medium. Die Klage der AP gegen diese Beschränkung ist weiterhin anhängig. Das Pentagon hat Mitarbeiter von Stars and Stripes entlassen, die politische Einflussnahme auf die Militärzeitung kritisiert hatten, und Bundesstaatsanwälte haben Vorladungen an Reporter mehrerer Medien zugestellt, darunter die Washington Post und die New York Times. Im Januar vollstreckte die Bundespolizei einen Durchsuchungsbeschluss im Haus einer Reporterin der Washington Post und beschlagnahmte mehrere ihrer Arbeits- und Privatgeräte.

