
Bundeskabinett beschließt härtere Strafen für Angriffe auf Bahnpersonal und Einsatzkräfte
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der die Mindestfreiheitsstrafe für Angriffe auf Beschäftigte im Nahverkehr, Ärztinnen und Ärzte, Feuerwehrleute und Polizeivollzugsbeamte auf sechs Monate anhebt.
Erweiterter rechtlicher Schutz für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Am 30. September 2026 billigte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, mit dem die Strafen für Angriffe auf Beschäftigte mit Publikumsverkehr verschärft werden sollen. Die Regelung ändert das Strafgesetzbuch und dehnt den Schutz, der bislang auf Polizeivollzugsbeamte beschränkt war, auf Zugbegleiter, Busfahrer, medizinisches Personal und Beschäftigte kommunaler Versorgungsunternehmen wie Wasser-, Strom- und Wärmenetze aus. Körperliche Angriffe auf diese Berufsgruppen sollen künftig denselben Strafrahmen erhalten wie Angriffe auf Polizeibeamte. Ministerin Hubig erläuterte den Umfang der Maßnahme bei einer Kabinettsunterrichtung:
Wer unser Land am Laufen hält, hat unseren Schutz verdient.
Striktere Strafzumessung und hohe Strafen bei schweren Angriffen
Der Gesetzentwurf hebt die Mindestfreiheitsstrafe für körperliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Feuerwehrleute, Notfallsanitäter und Kräfte des Katastrophenschutzes von drei auf sechs Monate an. In als besonders schwer eingestuften Fällen steigt der mögliche Strafrahmen von bisher sechs Monaten bis fünf Jahren auf einen neuen Rahmen von einem bis zehn Jahren. Das Gesetz stuft heimtückische Hinterhalte, den Einsatz von Waffen, gemeinschaftliche Angriffe und Angriffe, die zu einer schweren Gefahr für die Opfer führen, als besonders schwere Taten ein. Zudem steigt die Strafe für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von bisher höchstens drei Jahren auf bis zu fünf Jahre, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre.
- Geltendes Recht
- 5 Jahre
- Geplante Reform
- 10 Jahre
Die Reform führt außerdem weitere Maßnahmen zur Kommunalpolitik und zu Hassrede ein. Bei Angriffen auf Amtsträger oder Politiker müssen Gerichte ausdrücklich prüfen, ob die Tat die Arbeit zum Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt; der Schutz erstreckt sich ausdrücklich auf Gemeinderatsmitglieder und Bürgermeister. Dienststellenleitungen sollen befugt sein, Strafanzeigen wegen Beleidigung im Namen von Beschäftigten zu stellen, die während ihres Dienstes angegriffen wurden. Darüber hinaus erhalten Gerichte die Möglichkeit, Personen, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, für zwei bis fünf Jahre die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter abzuerkennen, sofern die Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr beträgt.
Auslöser und Debatte über die Umsetzung
Das Justizministerium legte Ende 2025 ein erstes Konzept vor, doch politische Dynamik entstand nach dem Tod des Zugbegleiters Serkan C. im Februar 2026. Serkan C. starb nach einem Angriff eines Fahrgasts ohne Fahrschein in einem Zug zwischen Kaiserslautern und Saarbrücken. Nach Zahlen, die Ministerin Hubig anführte, registriert die Deutsche Bahn etwa fünf körperliche Angriffe pro Tag auf ihr Betriebspersonal. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger unterstützte den Kabinettsbeschluss und verwies darauf, dass eskalierende Vorfälle im öffentlichen Nahverkehr Anpassungen des Strafrechts erforderlich machten.
- Justizministerium legt ersten Entwurf zum Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor
- Zugbegleiter Serkan C. stirbt nach einem Angriff bei der Fahrkartenkontrolle
- Das Bundeskabinett billigt den Gesetzentwurf zur Strafrechtsreform
Die Deutsche Bahn begrüßte die Gesetzesreform als Ergänzung zu betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen, zu denen Bodycams, verbesserte Schutzausrüstung und Deeskalationstrainings für Beschäftigte gehören. Der Deutsche Richterbund wies jedoch auf strukturelle Vollzugsprobleme im Rechtssystem hin. Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Verbands, warnte, gesetzliche Änderungen erforderten ausreichend Personal:
Härtere Strafgesetze bewirken wenig, solange eine überlastete Strafjustiz nicht in der Lage ist, sie wirksam durchzusetzen.
Rebehn betonte, die Landesregierungen müssten zusätzliche Staatsanwälte und Richter einstellen, um die Verfahren zügig zu bearbeiten. Der Gesetzentwurf geht nun zur Beratung in den Bundestag und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

