Wohnen · Berlin und München

Bundesregierung legt Gesetzentwurf für einfacheres und günstigeres Bauen nach Gebäudetyp E vor

Die Ministerien für Justiz und Bau wollen das Bauvertragsrecht ändern, damit Bauherren auf Komfortstandards verzichten können, die rechtlich nicht vorgeschrieben sind. Pilotprojekte deuten auf 10 bis 15 Prozent niedrigere Baukosten hin.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von Spiegel Online, Handelsblatt, Bayerischer Rundfunk und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Berlin, München · Deutschland
Wie es dazu kam
  1. November 2025Justiz- und Bauministerien legen ein gemeinsames Eckpunktepapier vor
  2. Juli 2026Justizministerin Hubig kündigt den Entwurf an, der ursprünglich für den Sommer geplant war
  3. 26.10.Die Regierung legt den Gesetzentwurf den Ländern und Verbänden vor
  4. 13.11.Frist für Stellungnahmen zum Entwurf

Eine freiwillige Option im Bauvertrag

Die Bundesregierung hat am Montag, 26. Oktober 2026, einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es Baubeteiligten erlauben soll, einfachere Standards zu vereinbaren. Nach einem Entwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJV) würde eine Änderung des Bauvertragsrechts es ermöglichen, Wohnungen ohne bestimmte Komfortstandards zu bauen, was das Bauen zudem schneller machen würde. Die Option ist freiwillig. Die vereinfachten Regeln gelten nur, wenn sich die Parteien eines Projekts ausdrücklich auf den neuen „Gebäudetyp E-Basisstandard“ einigen; andernfalls bleiben die bestehenden, höheren Standards in Kraft. Das Gesetz ändert keine verbindlichen staatlichen Anforderungen an Brandschutz, Standsicherheit oder Belichtung.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, der Entwurf solle die Wohnungsnot angehen.

„Bauen in Deutschland muss einfacher und günstiger werden. Denn wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum.“

Stefanie Hubig, Bundesministerin

Bauministerin Verena Hubertz (SPD) argumentierte in Kosten ebenso.

„Jeder Euro, den wir nicht in überflüssige Standards stecken, ist ein Euro für mehr bezahlbaren Wohnraum.“

Verena Hubertz, Bundesministerin für Bauen

Was entfallen kann und was nicht

Nach Angaben der Ministerien kommen die Einsparungen aus Komfortmerkmalen, nicht aus der Sicherheit. Beispiele sind ein geringerer Trittschallschutz in Einfamilienhäusern, niedrigere Deckenhöhen und kein Handtuchheizkörper im Bad. Brandschutz, Tragwerksplanung, Lüftung und Belichtung sind ausgenommen, und Gebäude sollen auf das gesetzliche Mindestmaß gebaut werden, nicht darüber hinaus. Nach geltenden Regeln kann ein Käufer den üblichen Standard erwarten, wenn nichts anderes vereinbart wurde, und dieser Standard ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Planer und Firmen scheuen davor zurück, davon abzuweichen, weil sie fürchten, haftbar gemacht zu werden, und Bauherren fürchten Klagen von Käufern, wenn sie von etablierten Normen abweichen.

Koalitionszweifel und offene Fragen

Der baupolitische Sprecher der CDU/CSU, Jan-Marco Luczak, sagte am Montag, er sei noch nicht überzeugt, dass der neue Vertragstyp in der Praxis funktioniere. Er warnte vor komplizierten Offenlegungsfragen, Dokumentationspflichten über die eingesparten Kosten und Haftungsrisiken.

„Ich bin noch nicht überzeugt, dass das mit dem neuen Vertragstyp funktionieren wird, den die Justizministerin vorschlägt. Er muss ausdrücklich vereinbart werden.“

Jan-Marco Luczak, Baupolitischer Sprecher

Auch bei Details waren sich die Koalitionspartner uneinig, darunter die Frage, ob der Gebäudetyp E zum „neuen Normal“ im Bauen werden oder eine Sonderkategorie im Vertragsrecht bleiben soll. Hubig hatte Anfang Juli 2026 angekündigt, der Entwurf werde noch in diesem Monat vorgelegt, doch er kam erst jetzt. Bau- und Immobilienverbände sowie mehrere Bundesländer hatten die Regierung zu mehr Tempo gedrängt.

Zeitplan und nächste Schritte

Die Justiz- und Bauministerien hatten im November 2025 ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgelegt. Der Entwurf geht nun an die Länder und Verbände, die bis zum 13. November 2026 Stellungnahmen einreichen können. Das Ministerium Hubigs bezeichnet den nächsten Schritt als Abstimmung innerhalb der Bundesregierung; anschließend muss der Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren durchlaufen, wo er nach den Worten Luczaks eingehend geprüft werden muss.

Kosten und Mieten in der Praxis

Die Zahl von 10 bis 15 Prozent stammt aus Pilotprojekten, die die Ministerien ausgewertet haben. Von der ARD zitierte Experten nennen eine erwartete Einsparung von etwa zehn Prozent. In München ist die Genossenschaft „Das große kleine Haus“ in Schwabing eines von 19 Pilotprojekten für den Gebäudetyp E. Ihr Architekt Rainer Hofmann sagte, das Gebäude habe weniger Steckdosen pro Raum und weniger Schallschutz als üblich, und die Einsparungen würden an die Mieter weitergegeben. Die geplanten Mieten dort liegen zwischen 12,20 und 13,50 Euro pro Quadratmeter, und das Gebäude ist fast fertig.

Geschätzte Baukostensenkung durch den Gebäudetyp E%
Niedrige Schätzung
10 %
Hohe Schätzung
15 %

Daten aus dem Artikeltext

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