
Deutschland genehmigt automatische Kindergeldzahlungen ab 2027
Der Bundesrat hat ein Gesetz verabschiedet, das Eltern in Deutschland ab dem 1. Januar 2027 ermöglicht, das Kindergeld automatisch ohne Antragstellung zu erhalten.
Legislative Zustimmung und Starttermin
Der Bundesrat hat am 25. September 2026 die letzte Zustimmung zu einem Bundesgesetz erteilt, das das obligatorische Antragsverfahren für das Kindergeld abschafft. Diese Entscheidung folgt der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag im Juli 2026 vor der parlamentarischen Sommerpause. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ermöglicht es der Familienkasse, das monatliche Kindergeld in Routinfällen direkt an die Eltern auszuzahlen. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums werden durch die Automatisierung dieser Auszahlungen jährlich rund 300.000 Papieranträge überflüssig. Bisher musste jede Familie nach der Geburt eines Kindes aktiv einen formellen Antrag stellen, um die gesetzlichen Leistungen zu erhalten.
Zweistufige Umsetzung und Leistungserhöhungen
Die Bundesregierung hat die Einführung des automatisierten Systems in zwei Phasen im Jahr 2027 geplant. In der ersten Phase werden automatische Zahlungen für Neugeborene in Familien eingeführt, in denen die Eltern bereits Kindergeld für ein älteres Kind beziehen. Dabei wird die neue Unterstützung direkt an den Elternteil überwiesen, der bereits die bestehenden Haushaltszahlungen erhält. In der zweiten Phase, die im November 2027 in Kraft treten soll, wird das antragslose Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Neben den Verwaltungsänderungen ist geplant, den gesetzlichen Kindergeldsatz ab 2028 von 259 Euro auf 272 Euro pro Monat und Kind zu erhöhen.
- Der Bundestag verabschiedet das Gesetz zur automatischen Kindergeldzahlung vor der Sommerpause.
- Der Bundesrat erteilt in Berlin die finale legislative Zustimmung.
- Das Gesetz tritt in ganz Deutschland in Kraft.
- Die automatische Auszahlung wird auf erstgeborene Kinder ausgeweitet.
- Das monatliche Kindergeld steigt auf 272 Euro.
Digitaler Datenaustausch zwischen Behörden
Das automatisierte Zahlungssystem beruht auf einem direkten Datenaustausch zwischen staatlichen Verwaltungsstellen, damit Eltern Informationen, die bereits bei öffentlichen Stellen vorliegen, nicht erneut einreichen müssen. Nach der Geburt eines Kindes melden die örtlichen Meldebehörden diese an das Bundeszentralamt für Steuern. Das Finanzamt erstellt eine eindeutige Steueridentifikationsnummer für das Neugeborene und übermittelt den bestätigten Geburtennachweis direkt an die Familienkasse. Die Familienkasse prüft weiterhin die Anspruchsberechtigung, bevor sie die Zahlungen freigibt, und stellt anhand der gemeinsamen Registerdaten sicher, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gesetzliche Kriterien und manuelle Ausweichverfahren
Die automatische Auszahlung für erstgeborene Kinder setzt voraus, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt und dass mindestens ein Elternteil im Inland beschäftigt ist. Die Gesetzesbegründung stellt klar, dass diese Beschäftigungsbedingung verhindert, dass Deutschland Zahlungen leistet, wenn ein anderer EU-Mitgliedstaat die primäre Zuständigkeit für Familienleistungen hat. Zudem muss eine geprüfte Bankverbindung vorliegen. Eltern können ihre IBAN über das ELSTER-Steuerportal oder die vom Bundeszentralamt für Steuern betriebene IBAN+-App hinterlegen.
- Aktueller Satz (bis 2027)
- 259 EUR
- Ab 2028
- 272 EUR
Ausnahmen für komplexe Fälle und Reform der Fahrzeugplaketten
Wenn die Verwaltungsdaten unvollständig sind, Bankverbindungen fehlen oder Zweifel am Leistungsanspruch bestehen, bleibt das normale Antragsverfahren bestehen. In solchen Fällen erhalten die Eltern ein Benachrichtigungsschreiben der Familienkasse mit einem QR-Code, der zu einem vorausgefüllten Antragsformular führt, in dem fehlende Daten manuell ergänzt werden können. Neben der Kindergeldreform verabschiedete der Bundesrat am 25. September 2026 ein weiteres Gesetz, das Elektrofahrzeuge von der Pflicht befreit, in Umweltzonen eine physische Umweltplakette zu zeigen. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums erklärte, das „E“-Kennzeichen auf den Fahrzeugkennzeichen sei ein ausreichender Nachweis, und schätzte die jährliche Bürokratieeinsparung auf über 6 Millionen Euro.


